Erstellt am 12.10.2017 um 10:18 Uhr von stehipp
Die Frage ist, wie du damit umgehen willst.
Möglichkeit 1:
Schlucken und die Sache auf sie beruhen lassen, jeder hat mal einen schlechten Tag.
Möglichkeit 2:
Suche selber das Gespräch mit dem Abteilungsleiter. Vielliecht klärt sich die Angelegenheit.
Möglichkeit 3:
Wende dich an deinen Betriebsrat mit einer offiziellen Beschwerde (BetrVG § 84). Dann kann dieser in deinem Namen aktiv werden und ihr könnt gemeinsam nach einer Lösung suchen. Vielleicht ist sowas schon häufiger vorgekommen und der BR kennt vergleichbare Fälle. Der BR kann sich dann weiter an die Geschäftsleitung wenden und den Vorfall dort anbringen.
Wie diese Lösung aussehen kann ist schwierig zu sagen, da wir weder die Situation in eurem Betrieb, noch die handelnden Personen kennen.
Aber eines muss dir klar sein. wenn du sie Sache weiterverfolgen willst funktioniert das nicht nach dem Sprichwort " Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass".
Erstellt am 12.10.2017 um 10:27 Uhr von gast79
Die Lohnbuchhaltung ist wohl nicht der richtige Empfänger für Beschwerden über die IT oder Verbesserungsvorschläge in IT-Angelegenheiten. Dann etwas stille Post a la "Der X hat was nicht geschafft und schiebt das auf dich.",...
Erstellt am 12.10.2017 um 11:12 Uhr von krambambuli
Ein BR, der der Meinung ist die Mitarbeiter sollten am Wochenende arbeiten - und der Arbeitgeber, der diese Arbeiten in der Woche erledigen läßt.
Verkehrte Welt. Verstehe den Ärger der IT.
Erstellt am 12.10.2017 um 12:02 Uhr von Pjöööng
Zitat (Clemens Ungruhe):
"Nachdem ich der Lohnbuchhaltung mitgeteilt habe, dass ich nicht pünktlich auf das Betriebssystem zugreifen konnte und dabei einfließen ließ, dass Aktualisierungen des Betriebssystems in anderen Unternehmen am Wochenende durchgeführt würden ..."
Bei dem "einfließen ließ" springt bei mir ein Kopfkino an, das ich nicht mehr ausgeschaltet bekomme. Nur zu gerne würde ich mal die andere Seite dazu hören...
Erstellt am 12.10.2017 um 12:09 Uhr von nicoline
stehhipp,
*Wende dich an deinen Betriebsrat mit einer offiziellen Beschwerde (BetrVG § 84). Dann kann dieser in deinem Namen aktiv werden*
Die Beschwerde nach § 84 BetrVG richtet sich an den AG. Die an den BR gerichtete Beschwerde läuft nach § 85 BetrVG
Krambambuli
*Ein BR, der der Meinung ist die Mitarbeiter sollten am Wochenende arbeiten*
Es gibt Branchen, da ist es sozusagen unabwendbar, dass MitarbeiterInnen am Wochenende arbeiten.
Und aus betrieblichen Gründen würde ich als BR es unter bestimmtem Umständen für durchaus erforderlich und sinnhaft halten, wenn die IT so etwas am Wochenende durchführt!
Clemens Ungruhe
Wenn das dein richtiger Name ist, solltest du dir einen nickname ausdenken und den löschen.
*Wie soll ich damit umgehen?*
Meine Empfehlung würde lauten:
1 Nacht drüber schlafen.
Wenn es dann immer noch so intensiv in dir wühlt, das direkte Gespräch suchen und, wenn es denn stattfindet, auf der Sachebene bleiben, in Ich Botschaften sprechen und in der Lage sein, eigene Anteile an diesem Konflikt zu erkennen, zu benennen und sich zu entschuldigen, wenn erforderlich.
Wenn es zu keinem Gespräch kommen sollte, bleibt der Weg über §§ 84 und 85 BetrVG.
Erstellt am 12.10.2017 um 14:43 Uhr von Clem
Werde eine Nacht darüber schlafen und dann reagieren oder nicht.