Erstellt am 05.07.2010 um 13:01 Uhr von Arminia
Hallo lieber Kollege/Kollegin,
schau Dir den § 23 BertrVG an. In derKommentierung von Däubler/Kittner,11 Aufl. heißt es:
unter Anm. 19 a grobe Pflichtverletzung:
eine grobe Pflichtverletzung stellt u.a. ungerechtfertigte, gehässige Diffamierung von BR-Mitgl. ehrkränkende Äußerungen stellen eine grobe Pflichtverletzung da, auf grund derer der BR beim Arbeitsgericht nach § 23,1 einen Ausschluss eines BR-Mitgliedes beantragen kann.
Gruß Arminia
Erstellt am 05.07.2010 um 13:17 Uhr von Bäume
Vielen Dank!
Ich habe § 23,1 gelesen: ... Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden... Was braucht aber der BR, um das zu tun? Ein Beschluss? Einfache Mehrheit? Ich finde keine Details in der Kommentierung.
... Toll dass es dieses Forum gibt... Danke nochmal!
Erstellt am 05.07.2010 um 14:10 Uhr von lolli
@Bäume
lies Dir mal Fitting § 23 Rand- Nr 13 und 14
Erstellt am 05.07.2010 um 14:10 Uhr von pirat
@Bäume,
meine Meinung dazu:
Notorisches Querulantentum wird nicht reichen, -
selbst wenn der Kollege die anderen Gremiumsmitglieder durch sein Verhalten nervt oder ankekst - einen Ausschluss zu rechtfertigen, es muss schon eine erhebliche *grob-fahrlässige* Amtsverletzung beweisbar vorliegen und das hat mit einem groben aggressiven Ton so garnix zu tun...
Erstellt am 05.07.2010 um 17:09 Uhr von Bäume
Ich bin sehr unsicher, dass wir damit leben müssen. Eine Sache ist Polemik. Aber hier handelt es sich um Beleidigungen UND groben aggressiven Ton. Diese ständigen Beleidigungen stören die Sitzung. Es nervt nicht nur, sondern es verletzt. Und ehrlich gesagt: was haben Beleidigungen überhaupt in einer Sitzung zu suchen? Ich persönlich finde dieses Verhalten unakzeptabel.
Euch allen vielen Dank für Eure Beträge!
Erstellt am 05.07.2010 um 17:22 Uhr von Sabin
Vielleicht hilft ja ignorieren;-)
Erstellt am 05.07.2010 um 17:35 Uhr von Bäume
@Sabin
:-) Das haben wir auch probiert... Das hilft nicht. Er wird sogar lauter... Es ist heftig, glaubt mir.
Erstellt am 05.07.2010 um 17:56 Uhr von Sabin
Dann müßt ihr immer leiser werden;-)
Erstellt am 05.07.2010 um 18:10 Uhr von Bäume
@Sabin
:-) ... Das haben wir wirklich noch nicht probiert... Das wird der nächste Versuch sein. Ich halte Dich auf dem Laufenden :-)
Erstellt am 05.07.2010 um 18:11 Uhr von DerAlteHeini
Bäume
Richtig ist, dass ein BR Mitglied ausgeschlossen werden kann, wenn er seine Pflichten grob verletzt. Aber ein Ausschluss vom BR kann auch beantragt werden, wenn aufgrund solches Verhaltens eine annähernd vernünftige Betriebsratsarbeit des BR nicht mehr möglich ist. Das dürfte der Fall sein, wenn zB Betriebsratsmitglieder dem Vorsitzenden des BR schriftlich mitteilen, dass sie an den Sitzungen nicht mehr teilnehmen werden, da sie es nicht mehr verkraften vom Kollegen X beschimpft und angepöbelt zu werden und auch Angst vor körperliche Übergriffe haben.
Der Betriebsrat lädt die Kollegen zu einer Betriebsratssitzung ein. Für den Kollegen, um den es geht wird ein Ersatzmitglied eingeladen, da der Betroffene zu diesem Thema rechtlich verhindert ist. Er wird also zu dieser Sitzung nicht eingeladen.
Tagesordnungspunkte sind,
1. Ausschluss des Betriebsratsmitglied X aus dem BR.
Diskussion mit anschließender Beschlussfassung.
2. Beauftragung eines Fachanwalts.
Beschlussfassung
Somit ist auch in solch einem Fall, wobei es nicht um grobe Verletzungen von gesetzlichen Pflichten geht, der Ausschluss eines Betriebsratsmitglied aus dem BR möglich.
Erstellt am 06.07.2010 um 06:29 Uhr von versteher
ich würde den Weg des § 23 nicht wählen, aus mehreren gründen
1. selbst wenn wir annehmen, ein Richter entscheidet letztendlich so wie gewünscht,
kann sich ein derartiges Verfahren durch alle Instanzen locker 2 Jahre hinziehen
während dieser Zeit bleibt der Bursche ordentliches BR-Mitglied, bis zu einer RECHTSKRÄFTIGEN Entscheidung
2. während aller 3 oder 4 Verfahren könnte sich der Bursche "läutern", sprich entschuldigen, Besserung geloben etc etc. was letztendlich dazu führt, daß der Richter eben nicht wie gewünscht entscheidet
3. der AG lacht sich während dieser Zeit ins Fäustchen, wenn der BR so mit sich selbst beschäftigt ist, der Bursche macht Stimmung gegen den restlichen Betriebsrat, je nachdem, wieviel Anhänger er hat (er wurde ja schließlich gewählt) kann das auch auf das Betriebsklima überschwappen, kurz gesagt : verheerende Außenwirkung
was bleibt übrig ?
den Burschen wegen Beleidigung anzeigen
geht schneller, tut ihm weh, bringt ihn vielleicht zum Nachdenken
ansonsten klare Ansage : niemand will dieses Verhalten dulden
ihn ignorieren
irgendwann wird es ihm wohl langweilig werden
vielleicht führt auch eine gewisse Isolation dazu, daß er irgendwann zurücktritt,
vielleicht beschließt man, einen Mediator zu diesem Problem zu beauftragen
vielleicht sollte man mal hinterfragen, WARUM er sich so aufführt
und das bringt neue Lösungsansätze
das problem ist nicht einfach zu lösen
auf gar keinen Fall, meiner Meinung nach, indem man einfach mit dem 23er wedelt
Erstellt am 06.07.2010 um 08:16 Uhr von Pfälzer
@all
der Vorschlag von AH ist meines Erachtens der einzig Richtige; allein der Entschluss des Gremiums diesem Treiben nicht mehr tatenlos zuzusehen und im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten konsequent Taten folgen zu lassen, wird Wirkung zeigen; auch in Richtung AG kann dies als Zeichen von Entschlusskraft und Durchsetzungsvermögen des BR Gremiums gesehen werden;
Erstellt am 07.07.2010 um 14:38 Uhr von Betriebsratten
Also ich sehe es skeptisch, dien Hürden für den Ausschluß eines BR Mitgliedes aus einem Gremium liegen höher und sind nur Durch einen dritten (auf Antrag ein Arbeitsgereicht) durchsetzbar.
Gab sogar mal ein Urteil, dass es KEINE Beleidigung ist wenn ein BR Mitglied zu einem anderen während der Sitzung sagt: Du bist zu blöd um BR zu sein
Schau ergänzend auch mal hier
http://www.br-wiki.de/index.php?
purl=/editsection.html&page=LAG+Hamm+2007§ion=111601&PHPSESSID=0
Zum Thema Beleidigungen allgemein
http://www.jurablogs.com/thema/beleidigung
Gruß von den betriebsratten