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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beleidigungen während BR-Sitzungen

B
Bäume
Nov 2016 bearbeitet

Guten morgen! Ein BR-Mitglied beleidigt ständig andere BR-Mitglieder während der Sitzungen. Beispiele seiner ständigen Beleidigungen: "Halt dein Maul" "Du weisst gar nichts" "Du kannst gar nichts" "Viel reden wollen, aber keine Ahnung haben" etc. Das alles in einem sehr aggressiven Ton. Alle Versuche des Vorsitzenden oder einige anderen BR-Mitglieder, dass er damit aufhört, bleiben von ihm ungehört. Vor allem die neuen Mitglieder sind mittlerweile so eingeschüchtert, dass sie kaum den Mund aufmachen. Was kann man dagegen tun? Mit ihm zu reden hat bis jetzt leider nichts gebracht.

4.000013

Community-Antworten (13)

A
Arminia

05.07.2010 um 15:01 Uhr

Hallo lieber Kollege/Kollegin, schau Dir den § 23 BertrVG an. In derKommentierung von Däubler/Kittner,11 Aufl. heißt es: unter Anm. 19 a grobe Pflichtverletzung: eine grobe Pflichtverletzung stellt u.a. ungerechtfertigte, gehässige Diffamierung von BR-Mitgl. ehrkränkende Äußerungen stellen eine grobe Pflichtverletzung da, auf grund derer der BR beim Arbeitsgericht nach § 23,1 einen Ausschluss eines BR-Mitgliedes beantragen kann. Gruß Arminia

B
Bäume

05.07.2010 um 15:17 Uhr

Vielen Dank! Ich habe § 23,1 gelesen: ... Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden... Was braucht aber der BR, um das zu tun? Ein Beschluss? Einfache Mehrheit? Ich finde keine Details in der Kommentierung. ... Toll dass es dieses Forum gibt... Danke nochmal!

L
lolli

05.07.2010 um 16:10 Uhr

@Bäume lies Dir mal Fitting § 23 Rand- Nr 13 und 14

P
pirat

05.07.2010 um 16:10 Uhr

@Bäume, meine Meinung dazu: Notorisches Querulantentum wird nicht reichen, - selbst wenn der Kollege die anderen Gremiumsmitglieder durch sein Verhalten nervt oder ankekst - einen Ausschluss zu rechtfertigen, es muss schon eine erhebliche grob-fahrlässige Amtsverletzung beweisbar vorliegen und das hat mit einem groben aggressiven Ton so garnix zu tun...

B
Bäume

05.07.2010 um 19:09 Uhr

Ich bin sehr unsicher, dass wir damit leben müssen. Eine Sache ist Polemik. Aber hier handelt es sich um Beleidigungen UND groben aggressiven Ton. Diese ständigen Beleidigungen stören die Sitzung. Es nervt nicht nur, sondern es verletzt. Und ehrlich gesagt: was haben Beleidigungen überhaupt in einer Sitzung zu suchen? Ich persönlich finde dieses Verhalten unakzeptabel. Euch allen vielen Dank für Eure Beträge!

S
Sabin

05.07.2010 um 19:22 Uhr

Vielleicht hilft ja ignorieren;-)

B
Bäume

05.07.2010 um 19:35 Uhr

@Sabin :-) Das haben wir auch probiert... Das hilft nicht. Er wird sogar lauter... Es ist heftig, glaubt mir.

S
Sabin

05.07.2010 um 19:56 Uhr

Dann müßt ihr immer leiser werden;-)

B
Bäume

05.07.2010 um 20:10 Uhr

@Sabin :-) ... Das haben wir wirklich noch nicht probiert... Das wird der nächste Versuch sein. Ich halte Dich auf dem Laufenden :-)

D
DerAlteHeini

05.07.2010 um 20:11 Uhr

Bäume Richtig ist, dass ein BR Mitglied ausgeschlossen werden kann, wenn er seine Pflichten grob verletzt. Aber ein Ausschluss vom BR kann auch beantragt werden, wenn aufgrund solches Verhaltens eine annähernd vernünftige Betriebsratsarbeit des BR nicht mehr möglich ist. Das dürfte der Fall sein, wenn zB Betriebsratsmitglieder dem Vorsitzenden des BR schriftlich mitteilen, dass sie an den Sitzungen nicht mehr teilnehmen werden, da sie es nicht mehr verkraften vom Kollegen X beschimpft und angepöbelt zu werden und auch Angst vor körperliche Übergriffe haben.

Der Betriebsrat lädt die Kollegen zu einer Betriebsratssitzung ein. Für den Kollegen, um den es geht wird ein Ersatzmitglied eingeladen, da der Betroffene zu diesem Thema rechtlich verhindert ist. Er wird also zu dieser Sitzung nicht eingeladen. Tagesordnungspunkte sind,

  1. Ausschluss des Betriebsratsmitglied X aus dem BR. Diskussion mit anschließender Beschlussfassung.
  2. Beauftragung eines Fachanwalts. Beschlussfassung

Somit ist auch in solch einem Fall, wobei es nicht um grobe Verletzungen von gesetzlichen Pflichten geht, der Ausschluss eines Betriebsratsmitglied aus dem BR möglich.

V
Versteher

06.07.2010 um 08:29 Uhr

ich würde den Weg des § 23 nicht wählen, aus mehreren gründen

  1. selbst wenn wir annehmen, ein Richter entscheidet letztendlich so wie gewünscht, kann sich ein derartiges Verfahren durch alle Instanzen locker 2 Jahre hinziehen während dieser Zeit bleibt der Bursche ordentliches BR-Mitglied, bis zu einer RECHTSKRÄFTIGEN Entscheidung

  2. während aller 3 oder 4 Verfahren könnte sich der Bursche "läutern", sprich entschuldigen, Besserung geloben etc etc. was letztendlich dazu führt, daß der Richter eben nicht wie gewünscht entscheidet

  3. der AG lacht sich während dieser Zeit ins Fäustchen, wenn der BR so mit sich selbst beschäftigt ist, der Bursche macht Stimmung gegen den restlichen Betriebsrat, je nachdem, wieviel Anhänger er hat (er wurde ja schließlich gewählt) kann das auch auf das Betriebsklima überschwappen, kurz gesagt : verheerende Außenwirkung

was bleibt übrig ?

den Burschen wegen Beleidigung anzeigen geht schneller, tut ihm weh, bringt ihn vielleicht zum Nachdenken ansonsten klare Ansage : niemand will dieses Verhalten dulden ihn ignorieren irgendwann wird es ihm wohl langweilig werden vielleicht führt auch eine gewisse Isolation dazu, daß er irgendwann zurücktritt, vielleicht beschließt man, einen Mediator zu diesem Problem zu beauftragen vielleicht sollte man mal hinterfragen, WARUM er sich so aufführt und das bringt neue Lösungsansätze

das problem ist nicht einfach zu lösen auf gar keinen Fall, meiner Meinung nach, indem man einfach mit dem 23er wedelt

P
Pfälzer

06.07.2010 um 10:16 Uhr

@all der Vorschlag von AH ist meines Erachtens der einzig Richtige; allein der Entschluss des Gremiums diesem Treiben nicht mehr tatenlos zuzusehen und im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten konsequent Taten folgen zu lassen, wird Wirkung zeigen; auch in Richtung AG kann dies als Zeichen von Entschlusskraft und Durchsetzungsvermögen des BR Gremiums gesehen werden;

B
betriebsratten

07.07.2010 um 16:38 Uhr

Also ich sehe es skeptisch, dien Hürden für den Ausschluß eines BR Mitgliedes aus einem Gremium liegen höher und sind nur Durch einen dritten (auf Antrag ein Arbeitsgereicht) durchsetzbar.

Gab sogar mal ein Urteil, dass es KEINE Beleidigung ist wenn ein BR Mitglied zu einem anderen während der Sitzung sagt: Du bist zu blöd um BR zu sein

Schau ergänzend auch mal hier http://www.br-wiki.de/index.php? purl=/editsection.html&page=LAG+Hamm+2007&section=111601&PHPSESSID=0

Zum Thema Beleidigungen allgemein http://www.jurablogs.com/thema/beleidigung

Gruß von den betriebsratten

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