Beleidigung beim Coronatest
Seit dem 24.11.2021 wird in der Fa. ein kostenloser Schnelltest angeboten. (3G Regel Bayern) Nun testen sich die ungeimpften Mitarbeiter unter aufsicht selbst und warten dann im Freien bis das Ergebniss vorliegt. Nun stehen im Freien Kolleginnen und Kolegen zusammen und warten. Zufällig kommt der Lehrlings-Meister in begleitung von zwei Azubis an den wartenden vorbei und bringt volgenden Spruch: " Jetzt schön die Backen spreizen und das Stäbchen tief reinstecken!" Der BR hat die Beschberde weitergeleitet an den Abteilungsleiter der nun eine Abmahnung ausspricht. Jedoch will der Meister das nicht anerkennen und will seinen Anwalt einschalten. Was ist hier die Meinung?? Bitte um Hilfe
Community-Antworten (16)
29.11.2021 um 10:56 Uhr
Was ist hier die Meinung??
Kindergarten von allen Seiten. Vom Meister und vom BR.
29.11.2021 um 10:57 Uhr
Als Meister, also Führungskraft im Unternehmen, sollte man solche Sprüche sicher nicht bringen, ob das für ne Abmahnung reicht...
29.11.2021 um 10:59 Uhr
Gratulation zu so einem konsequenten AG. Beleidigung, sexistische Äußerungen, sexuelle Belästigung sind die ersten Dinge die mir einfallen. Könnte mir gut vorstellen das wenn er tatsächlich einen Anwalt einschalten sollte, wird er früher oder später euren Betrieb verlassen müssen. Daher heißt es immer, vor dem gebrauchen des Mundwerkes Gehirn einschalten. (Und ich meine das über der Gürtellinie) ;-)
29.11.2021 um 11:06 Uhr
29.11.2021 um 11:44 Uhr
lasst das einfach laufen, dann kann der Meister für seine Dummheit auch noch seine RA-Gebühren zahlen.
29.11.2021 um 12:18 Uhr
@Dummerhund Die ... habe ich gemacht weil es dabei ja nun sehr auf das ganze drumherum und auch das Gericht ankommt. Ja es kann eine sexuelle Belästigung sein, aber Backen habe ich auch im Gesicht und das Stäbchen muss nun mal, je nach Test tief reingesteckt werden. Wenn also der Meister ansonsten nie durch sexistische Sprüche usw auffällt dann bin ich mir nicht sicher ob eine Abmahnung vor Gericht Bestand hat. Ich als BRV würde beim AG auf jeden Fall auf ein Gespräch dringen indem dem Meister unmissverständlich klar gemacht wird dass ein solches Verhalten nicht geht.
29.11.2021 um 13:32 Uhr
Im Gesicht hat man normalerweise (wenn man sich vernünftig ausdrückt) „Wangen“.
29.11.2021 um 13:38 Uhr
Sehe ich auch so Celestro, gerade wenn es was ist was gegen Frauen, Kinder oder Minderheiten geht werde ich ganz grillig.
29.11.2021 um 14:17 Uhr
@Celestro und Dummerhund: Also bei uns in Baden sagt man zu "Wangen" umgangssprachlich/im Dialekt "Backen" - ich denke mal, in Bayern ist das evtl. auch ein geläufiger Dialektausdruck. Daher war die Aussage vermutlich zwar nicht sexistisch gemeint, unangemessen war sie aber allemal, egal ob man nun Verständnis für Umgeimpfte aufbringt oder nicht. Von daher finde ich es richtig, dass der BR sich hier eingeschaltet hat.
29.11.2021 um 15:30 Uhr
bei uns sagt man auch Backe zur Wange
29.11.2021 um 15:48 Uhr
"Wenn also der Meister ansonsten nie durch sexistische Sprüche usw auffällt dann bin ich mir nicht sicher ob eine Abmahnung vor Gericht Bestand hat."
Zumal es ja auch nicht nur Frauen waren ... von daher mMn wenig wahrscheinlich, dass das die Abmahnung Bestand hat.
29.11.2021 um 16:18 Uhr
"Zumal es ja auch nicht nur Frauen waren " Soweit Richtig. Deshalb hatte ich ja auch Minderheiten genannt; also Personen die nicht Hetero sind. Aber soll er ruhig gegen diese Abmahnung klagen. Bei einem AG der jetzt schon so resolut dagegen vor geht, könnte ich mir vorstellen das dann nicht das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Ein Lehrlingsmeister geht mit 2 Lehrlingen da längs und haut so einen Spruch raus. So einer würde bei mir nie wieder einen Lehrling ausbilden.
29.11.2021 um 16:26 Uhr
"Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Ein Lehrlingsmeister geht mit 2 Lehrlingen da längs und haut so einen Spruch raus. So einer würde bei mir nie wieder einen Lehrling ausbilden."
Als ich den Post gelesen habe musste ich, weil wir Backe zur Wange sagen, tatsächlich erstmal überlegen wieso das überhaupt ne Meldung beim BR Wert war. Aber aufgrund der vorhandenen Zweideutigkeit sollte der AG auf jeden Fall mit dem Meister reden und das klarstellen. Nie wieder einen Lehrling ausbilden würde ich dann aber doch von dem weiteren Verhalten des Meisters abhängig machen.
29.11.2021 um 17:25 Uhr
Na der Meister will ja wohl dann wegen der Reaktion einen Anwalt ein schalten anstatt jetzt einfach mal still zu sein. Also keine Lehren gezogen daraus. Und mal ganz ehrlich wo fängt etwas an was man gleich im Keim ersticken sollte. Ich reg mich als gebürtiger Westfale der seit knapp 10 Jahren in Sachsen wohnt schon immer uff wenn von Ossis und Wessis gesprochen wird. Hat man vor 1989 in den Alten Bundesländern von Nordis und Südis geredet. Auch wenn diese Ausdrucksweise vielleicht nicht immer böse gemeint ist, ist es für mich ein Anfang zu einer Klassifizierung. Der erste kleine Hüpfer zu Stufe zum Rassismus. Der Vergleich zum Fall hier hinkt zwar, aber mal ehrlich, was bringt man da den Kindern und Jugendlichen bei?
29.11.2021 um 17:44 Uhr
Nordis und Südis nicht, aber spätestens oberhalb des Main beginnt noch heute "Südschweden" :-)
Spass beiseite, ich würde mich einfach still halten und das ganze interessiert beobachten. Das ist eine Sache zw. Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Eine Abmahnung ist meines Wissens nicht zustimmungspflichtig, und wenn der Arbeitnehmer sich einen Anwalt nehmen will, geht mich das als BR auch nichts an. Ich persönlich halte die Äußerung für unglücklich gewählt, halte eine Abmahnung für etwas übertrieben. Hängt aber immer auch viel vom sonst üblichen Umgangston im Unternehmen ab.
29.11.2021 um 18:16 Uhr
@stehipp "Nordis und Südis nicht, aber spätestens oberhalb des Main beginnt noch heute "Südschweden" :-)"
Und ich dachte Südschweden istt immer da wo ich jedes Jahr 5 Wochen mit dem Wohnwagen hin Fahre. Muss nächstes Jahr auf der Fähre mal Fragen wo die uns bisher immer ausgesetzt haben :-)
Das Problem ist, der BR ist ja schon mitten drin durch die Beschwerde die auch schon an den Abteilungsleiter weiter geleitet wurde.
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