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Beleidigung durch den AG. Was tun?

B
Baehr6
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in die Runde, habe hier ein Problem und hätte gern einige Meinungen aus der Runde. Zur Sache: Wir haben als BR einer Anhörung zur Einstellung / Übernahme eines Azubi wiedersprochen, da in dem Bereich in dem er seinen zukünftigen Arbeitsplatz finden sollte mehrere Kollegen mit verminderter Stundenzahl tätig sind und diese gern ihre Stunden aufstocken möchten. Dies haben sie dem AL bzw. GF und auch uns als BR mehrmals mitgeteit. So haben wir als BR auch unsere Stellungnahme gegenüber der GF verfasst und ihm den Sachverhalt dargestellt. Nun kommt der AG und sagt:

Ihre Stellungnahme ist unsachlich, nicht nachvollziehbar und nicht ernst zu nehmen. Wir stellen daher zur Schaffung einer Arbeitsstelle unseren Antrag neu, bitten um Zustimmung im Interesse des künftigen Arbeitnehmers.

Für den Fall der Verweigerung kündigen wir an, den Arbeitsplatz durch einstweilige Verfügung für Ihren Kollegen zu Erstreiten.

Wie würdet Ihr mit so einer Antwort umgehen??

Bisher haben wir nur kurz geantwortet und sinngemäss geschrieben, das wir davon ausgegeangen sind vertrauensvoll mit dem AG zusammen zu Arbeiten und das dies von unserer Seite auch weiterhin der Fall ist. Wir aber in seiner Äusserung eine persönliche Beleidigung der gesamten BR-Mitglieder sehen.

Gruss

Baehr6

5.132016

Community-Antworten (16)

S
schü

15.06.2006 um 10:35 Uhr

Hallo Baehr6, ich beglückwünsche Euch zu dieser GL. Es gibt Betriebe, die sich Glücklich schätzen würden, dass eigene Azubis nach der Ausbildung übernommen werden! Das Euch eure GL nicht ernst nimmt, kann ich sehr gut nachvollziehen. Wenn Kollegen ihre Stunden aufstocken wollen, solltet Ihr mit der GL in Verhandlung treten, aber erst nachdem ihr dem Azubi zu einem festen Arbeitsverhältnis verholfen habt.

R
Rollie

15.06.2006 um 10:44 Uhr

Es ist schwierig, eine "Meinung" zu äußern, wenn man die Hintergründe der Stundenverminderung nicht kennt, und ob diese rechtmäßig sind.

Ansonsten kann ich Eure Vorgehensweise nachvollziehen, aber sie birgt auch ein Risiko. Nehmen wir an. Der AG macht seine Aussage wahr und erstreitet die Einstellung. Dieser würde widersprochen werden und der Azubi nicht eingestellt. Würden die AN mit vermindeter Stundenzahl dann sicher wieder auf ihr normales Stundendeputat kommen ?

Ansonsten wirft der AG Euch ja vor, ihr seid nicht ernst zu nehmen, obwohl ihr eine Entscheidung getroffen habt.

Wenn ihr jetzt seiner Drohung nachgebt, bestätigt ihr dem AG, das ihr nicht ernst zu nehmen seid und er Eure Entscheidungen beeinflussen kann. Sicher auch kein gutes Bild, den Mitarbeitern gegenüber.

Ihr habt einen klaren Standpunkt, steht dazu. Der AG hat seinen Standpunkt, ist auch o.K.

Ich würde es darauf ankommen lassen und abwarten, 1. ist unklar, ob der AG blöfft und 2. was nützt Euch ein getroffener Beschluß, wenn der AG ihn dann argumentativ zerlegen kann.

Sollte der AG recht bekommen, muß man die Entscheidung respektieren und habt ihr trotzdem Euer Gesicht gewahrt. Aber der AG wird erkennen, das ihr zu einem gefaßten Beschluß steht.

Ist aber nur mal so meine Meinung

K
Kölner

15.06.2006 um 10:54 Uhr

@Baehr6 Dieser Art von AG würde ich mir auch wünschen. Zumal ein BR § 99 Abs. 2 auch dahingehend interpretiert werden könnte, dass nämlich der Azubi arbeitslos werden würde.

Kollegen, was sollte denn ein solcher Widerspruch bewirken? Die Macht eines BR sollte immer dann stets seine Grenzen finden, wenn ein AN (der Azubi) Nachteile erleidet, die Kollegen aber lediglich einen Vorteil bekommen wollen. Ein entgangener Vorteil ist aber kein Nachteil und kein Widerspruchsgrund!

R
Rollie

15.06.2006 um 11:21 Uhr

@Kölner,

argumentativ hast Du natürlich wie so oft recht. Wäre ich in der Situation, würde ich zugegeben schwer tun.

Aber liege ich damit falsch, das ein Azubi mit seiner Ausbildung nicht zwingend auf die Übernahme seines Lehrherren spekulieren kann ? Der Azubi mußte vermutlich doch davon ausgehen, das er sich am Ausbildungsende um einen Arbeitsplatz kümmern muß, ggf. auch in einer anderen Firma.

Für die betroffenen Mitarbeiter, möglicherweise in fortgeschrittenem Alter, mit wirtschaftlichen Verpflichtungen, ist es m.E. schon ein Nachteil, ein Schlag in's Gesicht, wenn der AG argumentiert, er habe nicht genug Arbeit, weshalb die Stunden reduziert würden, gliechzeitig aber den Azubi einstellt, für den er ja Resoucen nun zu haben scheint.

Dadurch rückt die Rückführung auf die alte Stundenzahl für die Mitarbeiter in weite Ferne. Möglicherweise können sich einige Mitarbeiter auf Dauer ihre Hypotheken nicht mehr leisten etc. Nun kommt der Azubi in diese Abteilung, soll mit den Mitarbeitern zusammenarbeiten, die wegen des Azubis existenzielle Probleme haben. Ich denke mal, der Azubi hat keinen leichten Stand, und der Betriebsrat auch nicht, weil er sich nicht durchsetzen konnte.

So richtig sehen, kann ich das Argument nicht, das den Mitarbeitern durch diesen Umstand kein Nachteil entsteht.

Natürlich schlagen in einem Betriebsrat häufig 2 Herzen und der Betriebsrat sollte es begrüßen, wenn der AG einen Azubi übernehmen will, aber für mich bleibt hier einfach der Widerspruch, jemanden einzustellen, während andere dadurch ggf. dauerhaft mit reduzierter Wochenarbeitszeit arbeiten müssen.

Aber ich gebe zu, wäre ich selber in der Situation, als Betriebsrat hier mitwirken zu müssen, würde mir eine Entscheidung schwer fallen.

K
Kölner

15.06.2006 um 11:29 Uhr

Ich will gar nicht Recht haben. Ich meine nur: Die Kollegen mit einer Teilzeitbeschäftigung haben einen AV. Sie wollen mehr arbeiten, was ein Vorteil für sie wäre. Der Azubi geht aber im Zweifel und hat keine Arbeit mehr.

Ich bleibe bei meiner Aussage: Ein entgangener Vorteil (Aufstockung der Stunden) ist kein Nachteil.

@Rollie Wie ist denn Deines Erachtens der Widerspruchsgrund, der Nachteil des Kollegen zu definieren? Gegenszenario: Fünf Kollegen bewerben sich um einen Job in der Firma, der besser dotiert ist. Kollege Schmidt (einer der fünf) wird genommen. Haben die anderen vier einen Nachteil? Könnte der BR für die vier widersprechen? Wohl nicht!

F
Fayence

15.06.2006 um 11:38 Uhr

Rollie,

Du arbeitest jetzt aber ganz kräftig mit Unterstellungen! Bislang ist überhaupt keine Rede davon, dass die KollegInnen mit verminderter Stundenzahl durch den AG auf diese Stundenzahl reduziert worden sind. Ich würde eher von ganz normalen Teilzeit-AN ausgehen, die ihr Stundenkontingent erhöhen möchten!

Daher schliesse ich mich Kölners und schüs Argumentation in vollem Umfang an!

@ Baehr6 Auch sollte man nicht alles gleich persönlich nehmen! Ich finde in Deiner Darstellung Eurer Argumentation keine Widerspruchsgründe gem. §99 BetrVG wieder. Und dann sollte man mit einer solchen Antwort rechnen bzw. damit umgehen können.

Geht noch mal in Euch, ein Arbeitsrichter wird dem Begehren Eures AG´s vermutlich folgen können. Ein BR muss auch zu Fehlern oder einer Falscheinschätzung stehen können und sich diese nicht noch unbedingt richterlich bescheinigen lassen.

RI
Ramses II

15.06.2006 um 11:57 Uhr

Was hat denn die Überschrift "Beleidigung durch den AG. Was tun?" mit dem geschilderten Sachverhalt ""Nun kommt der AG und sagt:

Ihre Stellungnahme ist unsachlich, nicht nachvollziehbar und nicht ernst zu nehmen. Wir stellen daher zur Schaffung einer Arbeitsstelle unseren Antrag neu, bitten um Zustimmung im Interesse des künftigen Arbeitnehmers.

Für den Fall der Verweigerung kündigen wir an, den Arbeitsplatz durch einstweilige Verfügung für Ihren Kollegen zu Erstreiten." zu tun?

B6
Baehr 6

15.06.2006 um 12:14 Uhr

Hi Fayence, Köllner, Rolli und Schüs, erst einmal Danke für eure Antworten, die genau so wie Ihr es hier vorbringt mit den gleichen Argumenten u.s.w. in unserem 11 köpfigen BR diskutiert wurden. Nachschieben möchte ich für Rolli, das einige dieser MA bereits bei der Einstellung nur eine begrenzte Anzahl an Stunden arbeiten durften andere wiederum aufgrund von Nachwuchs diese reduziert haben.

Auch wir haben an den Azubi gedacht aber auch an die MA die jetzt gern mehr arbeiten möchten ( Azubi sollte in die gleiche Abteilung wie MA die mehr arbeiten möchten )und sind dann nach dem dies sehr kontrovers diskutiert wurde zu unser oben genannten Entscheidung gekommen.

Fayence Deine Meinung kann ich nicht ganz teilen ob nicht ein Grund der Benachteiligung vorliegt, da man ja auch einem MA mit verminderter Stundenzahl diesen Ganztagsjob hätte anbieten können um dann den Azubi vielleicht mit verminderter Stundenzahl einzustellen.

Auch gebe ich Dir Recht, dass wenn blödsinn/schwachsinn ohne sich gedanken gemacht zu haben geschrieben wird mit so einer Antwort zu rechnen ist, aber auch dann sollte es m.E. nach immer oberhalb der Gürtellinie bleiben, damit man sich immer wieder auf Augenhöhe begegnen kann.

Gruss

Baehr6

R
Rollie

15.06.2006 um 12:15 Uhr

@Kölner, Fayance,

o.k. o.k. ich will gar nicht nach weiteren Argumenten suchen, Dein Argument Fayance, das es sich möglicherweise um TZ-Kräfte handelt und nicht um VZ-Kräfte, deren Stunden reduziert wurden, ist natürlich ein Argument und würde die Sachlage zweifelsfrei ändern. Es war nicht meine Absicht, zu unterstellen, ich hatte es irrtümlich vermutet :-)

Meine Argumentation baute schlicht weg darauf auf, das den Mitarbeitern betriebsbedingt die Wochenarbeitszeit reduziert wurde und der AG, anstatt die Wochenarbeitszeit wieder zurück zu führen, diese beläßt und einen Azubi einstellt. Ich bin schlicht weg von einer falschen Ausgangssituation ausgegangen, von einer betriebsbedingten Teilzeit.

@Kölner,

Allerdings, und da bin ich mir noch etwas unschlüssig :

Wie ist denn Deines Erachtens der Widerspruchsgrund, der Nachteil des Kollegen zu definieren?

Wie verhält es sich mit dem § 9 TzBfG, der besagt:

"Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen."

Würde das nicht heißen, das die TZ-ler hier nicht doch den Vorzug erhalten müßten ?

B6
Baehr 6

15.06.2006 um 12:22 Uhr

Hallo RamsesII, in Punkto unsachlich und nicht nachvollziehbar gebe ich Dir recht. Aber wenn ein AG sagt das der BR nicht ernst zu nehmen ist, ist das m.E. schon eine Beleidigung.

Auuserdem sollte hierzu im Teilzeit und Bfristungsgesetz §9 nachgelesen werden, das Teilzeitbeschäftigte bevorzugt zu berücksichtigen sind.

Gruss

Baehr 6

K
Kölner

15.06.2006 um 12:42 Uhr

@Baehr 6, Rollie Ich habe jetzt mal ein wenig in den Kommentierungen zum § 9 TzBfG geblättert. Wenn Ihr in einem TV eine entsprechende Klausel habt, gebe ich Dir/Euch recht. Ansonsten würde die beabsichtigte Förderung des Nachwuchses als betrieblichen (entgegenstehenden) Grund ansehen und dem AG nach wie vor recht geben.

D
DerOlli

15.06.2006 um 13:07 Uhr

Ich glaube diesen Artikel aus der NGG-aktuell sollte sich jeder mal durchlesen

"Im BakeMark-Werk Delmenhorst, einem Hersteller von Vorprodukten für das Backwarengewerbe, müssen die ArbeitnehmerInnen für das Jahr 2006 eine Nullrunde und weitere Entgeltkürzungen hinnehmen, um ihren Standort für die Investition einer umfangreichen Siedeanlage attraktiv zu machen. Die Gegenleistung der Geschäftsleitung besteht in einer Beschäftigungsgarantie. Dank der Solidarität ihrer KollegInnen in der Bake- Mark-Hauptverwaltung in Bremen und des Außendienstes „Meistermarken“ gehen sie nun aber doch nicht leer aus: Die Entgelterhöhung, die im Haustarifvertrag ursprünglich nur für die Beschäftigten der Hauptverwaltung (HV) und des Außendienstes (AD) vorgesehen war, wird nun aufgeteilt: Zwei Drittel für die HV und den AD und ein Drittel für die Beschäftigten des Werkes Delmenhorst. Clemens Müller, NGG-Referatsleiter und Verhandlungsführer: „Damit wurde ein positives Zeichen gesetzt, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von BakeMark Deutschland nicht auseinander dividieren lassen und für die kommenden schwierigen Tarifrunden gerüstet sind. Denn nur gemeinsam sind wir stark!“ Info: clemens.mueller@ngg."

Qelle NGG-aktuell vom 8 Juni 2006

K
Kölner

15.06.2006 um 13:10 Uhr

@DerOlli Kannst Du mir den Zusammenhang erläutern? Ich stehe da vermutlich extrem auf der Leitung...

D
DerOlli

15.06.2006 um 13:27 Uhr

@Kölner

Naja mit dem Wort Solidarität kann vieleicht nicht jeder was anfangen. Ich wollt nur damit sagen das es auch anders geht und das es noch Menschen gibt die gerne für andere auf etwas verzichten. Ich würde mich vieleicht auch mit der Entscheidung nicht leicht tun aber sie währe nicht gegen einen neuen Arbeitsplatz!!

S
s.f.h.

15.06.2006 um 13:53 Uhr

Hallo Baehr 6

"Fayence Deine Meinung kann ich nicht ganz teilen ob nicht ein Grund der Benachteiligung vorliegt, da man ja auch einem MA mit verminderter Stundenzahl diesen Ganztagsjob hätte anbieten können um dann den Azubi vielleicht mit verminderter Stundenzahl einzustellen."

Da frage ich mich natürlich, warum ihr nur einfach widersprochen und diesen Vorschlag nicht genauso als Widerspruchsgrund gegen die Volleinstellung des Azubis angeführt habt. Manchmal übersehen auch GF die einfachsten Lösungen...

RI
Ramses II

16.06.2006 um 11:36 Uhr

"Aber wenn ein AG sagt das der BR nicht ernst zu nehmen ist, ist das m.E. schon eine Beleidigung."

Baehr 6,

zuallererst einmal: Das "nicht ernst zu nehmen" bezieht sich hier ja ganz klar auf die Stellungnahme und nicht auf den BR.

Des weiteren finde ich das Leute die sich bei jedem Muckenschiss gleich beleidigt fühlen nicht in den BR gehören.

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