Erstellt am 04.07.2013 um 14:33 Uhr von webun
Hallo Katja,
tut mir leid, aber die Fragestellung ist mir nicht klar.
Wollt Ihr die Geschäftsführung auffordern
- den Tarif einzuhalten? oder
- den Tarif zu ändern? oder den Tarif anzupassen (an wen oder was)?
webun
Erstellt am 04.07.2013 um 15:16 Uhr von gironimo
Kann mir kaum vorstellen, dass es dazu ein Vordruck gibt. Da kann man doch einfach Prosatext schreiben. Und ob die GF darauf reagiert, wenn der BR für die Belegschaft tarifliches einfordert, sei dahingestellt.
Vielleicht sollte der BR lieber erst einmal Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen (falls es Mitglieder im Betrieb gibt) und mit dieser besprechen, wie man am besten vorgeht.
Erstellt am 04.07.2013 um 15:16 Uhr von Katja
Hallo Webun,
Wir sind leider nicht tariflich gebunden, sondern nur angelehnt. Wollen jedoch bei der Geschäftsführung eine Anpassung durchsetzen!
Erstellt am 04.07.2013 um 16:15 Uhr von webun
also kein Tarif. Dann könnt Ihr das vergessen, außer "bitte, bitte" könnt Ihr als BR nichts machen. Der BR ist kein Tarifpartner, also muss der AG über dieses Thema nicht mal mit Euch sprechen.
webun
Erstellt am 04.07.2013 um 17:58 Uhr von unwissender
zählt den hier nicht der mandeltarifvertrag ?
nach was für einen tarif bekommt ihr eure lohn und auch die lohn erhöhungen
auf denn tatsächlichen oder auf denn tariflohn ?
das würde mich mal intressieren :-)
lg
Erstellt am 05.07.2013 um 09:43 Uhr von arkalus
Hallo Katja,
wenn euer arbeitgeber nicht im Arbeitgeberverband ist, ist er nicht verpflichtet automatisch eine anpassung vor zu nehmen, ausser in den Arbeitsverträgen steht drin, das es eine Anlehung gibt, oder der arbeitgeber befindet sich noch in der Tarfinachwirkung.
Der BR kann und darf auch nur höflich anfragen und ansonsten hat er dazu zu schweigen, da dieses nicht seine Aufgabe ist und es hierfür gewerkschaften gibt.
sollte abe rnicht daran hindern, wie schon geschrieben, mit der im Hause vertretenen Gewerkschaft zu sprechen ;)