Erstellt am 06.11.2010 um 09:41 Uhr von ridgeback
@franziskuis,
ein früherer Rentenbeginn ist in der Regel möglich. Die Rente wird dann jedoch für jeden Monat, den sie vorzeitig in Anspruch genommen wird, um 0,3 % gemindert.
Die Rentenminderung bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme wirkt sich auf den gesamten zukünftigen Rentenbezug aus, d. h. die Rente wird sogar bei einer späteren Zahlung als Hinterbliebenenrente weiterhin entsprechend gekürzt.