W.A.F. LogoSeminare

Provision - Änderung/ Anpassung der Ziele

B
BRFEX
Dez 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir betreiben mehrere Mobilfunk Läden. Für unsere Mitarbeiter in diesen setzt sich das Gehalt aus einem Fixum und einer verkaufs- also zielabhängigen Provision zusammen. Soweit sogut.

Nun ist es so, dass sich die Zielevereinbarungen mit den Netzbetreibern monatlich ändern und dadurch auch die Ziele für die Shops entsprechend angepasst werden (müssen).

Für uns als BR ist es nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber schon aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten diese Anpassungen vornimmt bzw. vornehmen muss. Einige Mitarbeiter beschweren sich nun jedoch mit der Begründung, dass eine Zielvereinbarung, bzw. eine Änderung immer schriftlich erfolgen, von beiden Seiten akzeptiert werden und vom Betriebsrat genehmigt sein muss.

Kann uns da jemand eine Info geben, ob die Mitarbeiter in diesem Fall Recht haben? Danke vorab für die Antworten.

1.34806

Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

01.12.2016 um 17:07 Uhr

Ja, eine Zielvereinbarung muss vereinbart werden. Eine Zielvorgabe kann hingegen vorgegeben werden. Insofern wäre es hier vermutlich sinnstiftender mit einer monatlichen Zielvorgabe zu arbeiten.

Meines Erachtens wäre es aber erheblich vernünftiger hier mit einer umsatzbasierten Provision zu arbeiten.

P
Pickel

01.12.2016 um 17:23 Uhr

Der BR muss natürlich nicht jede Woche das wechselnde Provisionsmodell genehmigen, wenn er das Verfahren nicht für sinnvoll erachtet. Er kann auch schlicht das Neue Modell gutheißen und nicht aktiv werden oder aber eine Rahmenverenbarung abschließen, in der der AG sich bewegen kann. Sofern haben die Kollegen Unrecht.

Eine umsatzbasierdende Provision wie von pjöng angeregt würd vermutlich Quatsch sein. Der AG wird wahrscheinlich selber unterschiedliche Provisionen für Verschiedenen Ziele erhalten, die dich nicht direkt im Umsatz widerspiegeln. Diese Ziele gehören dann natürlich auch in den Mitarbeiterfokus.

G
gironimo

01.12.2016 um 18:24 Uhr

Bevor es überhaupt ein derartiges System (welches auch immer) gibt, sollte der BR erst einmal seine Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1,Nr. 10+11 BetrVG wahrnehmen und mit dem AG eine BV über die Regeln dieses Systems vereinbaren.

Die Frage ist, wann denn die Zielvereinbarungen gemacht werden (und natürlich nach welchen Regeln)? Sind Ziele vereinbart und damit auch ein Prämiensystem, kann es nicht während der Laufzeit geändert werden.

Ich verstehe den Unmut der Kollegen gut. Macht Euch in der Frage "welches Prämiensystem passt zu uns" schlau und fordert den AG auf, eine BV abzuschließen.

P
Pjöööng

02.12.2016 um 10:29 Uhr

Zitat (Pickel): "Eine umsatzbasierdende Provision wie von pjöng angeregt würd vermutlich Quatsch sein."

Pickel, wenn man keine Ahnung hat, dann einfach mal ... ...... halten!

P
Pickel

02.12.2016 um 16:07 Uhr

pjöng, besser als durch deine beleidigende Art könntest du nicht eingestehen, wieder mal undurchdachten Unsinn geschrieben zu haben. Einfach kindisch.

P
Pjöööng

03.12.2016 um 00:24 Uhr

Na, dann erklär uns doch mal an was Du bei "Der AG wird wahrscheinlich selber unterschiedliche Provisionen für Verschiedenen Ziele erhalten, die dich nicht direkt im Umsatz widerspiegeln." gedacht hast. Nenn doch einfachmal ein paar Beispiele

Ihre Antwort