Hallo Zusammen,
wir betreiben mehrere Mobilfunk Läden. Für unsere Mitarbeiter in diesen setzt sich das Gehalt aus einem Fixum und einer verkaufs- also zielabhängigen Provision zusammen. Soweit sogut.

Nun ist es so, dass sich die Zielevereinbarungen mit den Netzbetreibern monatlich ändern und dadurch auch die Ziele für die Shops entsprechend angepasst werden (müssen).

Für uns als BR ist es nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber schon aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten diese Anpassungen vornimmt bzw. vornehmen muss. Einige Mitarbeiter beschweren sich nun jedoch mit der Begründung, dass eine Zielvereinbarung, bzw. eine Änderung immer schriftlich erfolgen, von beiden Seiten akzeptiert werden und vom Betriebsrat genehmigt sein muss.

Kann uns da jemand eine Info geben, ob die Mitarbeiter in diesem Fall Recht haben?
Danke vorab für die Antworten.