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Anpassung Bewertung für einen Azubi durch eine Abteilung

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SabineTRTN
Aug 2019 bearbeitet

Bei uns im Betrieb, erhält jeder Azubi nach dem Durchlauf einer Abteilung eine Bewertung von dieser Abteilung - dem jeweiligen Vorgesetzen. Diese wird in einem Bewertungsgespräch besprochen und auch von dem Azubi unterschrieben. Ein Azubi, der nun bei mir in der Abteilung sitzt, hat aus einer seiner vorherigen Abteilung eine extrem schlechte Bewertung erhalten. Es wurde überall das schlechteste angekreuzt und im Freitext steht auch das wäre noch zu gut. Nun kann ich seine Arbeitsleistung in dieser Abteilung nicht beurteilen, aber sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kunden beispielsweise ist keinesfalls so schlecht einzuordnen. Der Aussteller des Bogens ist Standortleiter + stellvertretender Ausbilder. Gibt es hier Ideen/Möglichkeiten eine Verbesserung zu erwirken - nachträglich? Danke euch.

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Community-Antworten (8)

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rtjum

13.08.2019 um 16:13 Uhr

wieso unterschreibt der Azubi so was denn dann?

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enigmathika

13.08.2019 um 16:31 Uhr

@rtjum Wie viele junge Menschen am Beginn ihrer Berufslaufbahn wissen denn, dass sie das nicht tun müssen? Da braucht der Vorgesetzte doch nur zu sagen: "Damit bestätigst du nur, dass du es gesehen hast."

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SabineTRTN

13.08.2019 um 16:40 Uhr

@Enigmathika genau so war es.

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Pjöööng

13.08.2019 um 17:42 Uhr

Der AzuBi könnte doch z.B. beim BR eine Beschwerde einlegen.

Dem Standortleiter und stellv. Ausbilder scheint es ein wenig an sozialen Kompetenzen zu mangeln.

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SabineTRTN

13.08.2019 um 17:47 Uhr

@Pjöööng Das ist genau meine Frage. Wie läuft sowas ab?

P
Pjöööng

13.08.2019 um 18:47 Uhr

Im Idealfalle: Der AzuBi geht zu einem BRM seines Vertrauens und schildert ihm das Problem. Dieses BRM bespricht mit ihm die verschiedenen Handlungsoptionen, ihre Vor- und Nachteile. Falls sich der AzuBi dann dazu netscheidet offiziell Beschwerde einzureichen, dann wird er seine Beschwerde am besten schriftlich beim BR einreichen. Der BR beschäftigt sich dann in seiner nächsten Sitzung mit der Beschwerde und fasst einen Beschluss ob er die Beschwerde für berechtigt erachtet. Erachtet er die Beschwerde als berechtigt, so geht er auf den Arbeitgeber zu und fordert ihn auf für Abhilfe zu sorgen. Hält der Arbeitgeber nun wiederum die Beschwerde für unberechtigt kann dies vor einer Einigungsstelle geklärt werden.

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seehas

13.08.2019 um 19:11 Uhr

Ergänzung zu Pjöööng: Allerdings kann das BRM auch gleich ein Protokoll schreiben und die Beschwerde aufnehmen. Dann tut sich der Azubi etwas leichter. Denn auch damit tun sich die Leute oft sehr schwer. Ein geschultes BRM kann sowas in der Regel besser formulieren und auf den Punkt bringen.

B
BRHamburg

14.08.2019 um 10:12 Uhr

Gibt es den schon weitere Beurteilungen aus anderen Abteilungen, die deutlich positiver ausgefallen sind? Wie sind die Beurteilungen von anderen Azubis in der Abteilung ausgefallen? Vieleicht hilft es wenn man das Problem auf eine Sachebene bringen kann und nicht nur an diesem einen Azubi fest machen muss.

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