Mein Arbeitgeber verweigert mir zum wiederholten Mal die Auszahlung der Ende Juni fälligen variablen Vergütung für das Vorjahr. In früheren Jahren hatte ich immer eine Zielvereinbarungen, die im Ergebnis im Schnitt dazu führte, dass ich ca. 10 % meines Jahresgehalts als variablen Anteil erhielt. Seit zwei Jahren hat mir mein Arbeitgeber nun keine Zielvereinbarung mehr angeboten. Im vergangenen Jahr intervenierte mein Anwalt unmittelbar und forderte eine variable Vergütung, die aus dem Schnitt der drei vorangegangenen Jahre errechnet wurde. Mein Arbeitgeber überwies den geforderten Betrag wider Erwarten zeitnah. Nun haben wir dieses Jahr dasselbe Spielchen wieder. Man könnte nun darüber diskutieren, ob das nun Mobbing oder gar Behinderung eines Betriebsrats darstellt, aber darauf will ich mit meiner nun folgenden Frage nicht hinaus:
Ich bin der Meinung, dass auch der variable Vergütungsanteil in diesem Fall der tariflichen Lohnentwicklung angepasst werden müsste, da sich ansonsten das Verhältnis zwischen Fixum und variablem Anteil, Jahr für Jahr, zu Ungunsten des variablen Anteils verschieben würde. Gleichzeitig würde ich auch so argumentieren, dass Mitarbeiter die ausschließlich ein Fixum erhalten ja auch die Lohnerhöhung auf ihr komplettes Fixum erhalten. Ich würde nun eigentlich den variablen Betrag des Vorjahres plus der prozentualen Lohnsteigerung des Vorjahres fordern wollen. Ist das in euren Augen nachvollziehbar?