Erstellt am 03.07.2019 um 15:47 Uhr von §§Reiter
Ja, ist nachvollziehbar. Bin ganz Deiner Meinung.
Aber vermutlich wirst Du ja eh wieder den Anwalt brauchen und der wird das schon in Deinem Interesse regeln ;)
Erstellt am 03.07.2019 um 23:22 Uhr von ganther
nachvollziehbar vielleicht... aber gibt es was schriftlich dazu? Denn man kann das vertraglich durchaus so gestalten, dass es sich um einen Fixbetrag handelt, der gerade nicht an tariflichen Regelungen angebunden ist
Erstellt am 04.07.2019 um 07:53 Uhr von Cyber99
Zitat ganther: aber gibt es was schriftlich dazu?
Nein da gibt es nichts Schriftliches. In der Vergangenheit gab es schriftliche Vereinbarungen mit festgelegten Zielen und den Summen, die je nach Zielerreichung ausbezahlt wurden. Diese Zielvereinbarungen gibt es ja jetzt durch Verschulden des AG nicht mehr. Da man aber davon ausgehen kann, dass auch Zielvereinbarungen einer gewissen Dynamik unterliegen und mit der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung Schritt halten, sehe ich mich mit meiner Forderung nach einer Anpassung gem. Tariferhöhung durchaus auf dem richtigen Weg.
Erstellt am 04.07.2019 um 10:16 Uhr von fantil
@Cyber99
gibt es jetzt die Zielvereinbarungen nur bei dir nicht mehr, oder allgemein nicht mehr?
Erstellt am 04.07.2019 um 13:16 Uhr von Cyber99
Zitat fantil: "gibt es jetzt die Zielvereinbarungen nur bei dir nicht mehr, oder allgemein nicht mehr?"
Die gibt´s nur bei mir nicht mehr, nachdem ich mich in einem Kündigungsschutzverfahren ins Unternehmen zurückgeklagt habe. Ob und welche Zielvereinbarungen es mit Kollegen gibt, kann ich nicht sagen. Mir ist nur bekannt, dass auf der Leiterebene grundsätzlich solche Vereinbarungen existieren.