Anpassung variable Vergütung an tarifliche Entwicklung
Mein Arbeitgeber verweigert mir zum wiederholten Mal die Auszahlung der Ende Juni fälligen variablen Vergütung für das Vorjahr. In früheren Jahren hatte ich immer eine Zielvereinbarungen, die im Ergebnis im Schnitt dazu führte, dass ich ca. 10 % meines Jahresgehalts als variablen Anteil erhielt. Seit zwei Jahren hat mir mein Arbeitgeber nun keine Zielvereinbarung mehr angeboten. Im vergangenen Jahr intervenierte mein Anwalt unmittelbar und forderte eine variable Vergütung, die aus dem Schnitt der drei vorangegangenen Jahre errechnet wurde. Mein Arbeitgeber überwies den geforderten Betrag wider Erwarten zeitnah. Nun haben wir dieses Jahr dasselbe Spielchen wieder. Man könnte nun darüber diskutieren, ob das nun Mobbing oder gar Behinderung eines Betriebsrats darstellt, aber darauf will ich mit meiner nun folgenden Frage nicht hinaus: Ich bin der Meinung, dass auch der variable Vergütungsanteil in diesem Fall der tariflichen Lohnentwicklung angepasst werden müsste, da sich ansonsten das Verhältnis zwischen Fixum und variablem Anteil, Jahr für Jahr, zu Ungunsten des variablen Anteils verschieben würde. Gleichzeitig würde ich auch so argumentieren, dass Mitarbeiter die ausschließlich ein Fixum erhalten ja auch die Lohnerhöhung auf ihr komplettes Fixum erhalten. Ich würde nun eigentlich den variablen Betrag des Vorjahres plus der prozentualen Lohnsteigerung des Vorjahres fordern wollen. Ist das in euren Augen nachvollziehbar?
Community-Antworten (5)
03.07.2019 um 17:47 Uhr
Ja, ist nachvollziehbar. Bin ganz Deiner Meinung. Aber vermutlich wirst Du ja eh wieder den Anwalt brauchen und der wird das schon in Deinem Interesse regeln ;)
04.07.2019 um 01:22 Uhr
nachvollziehbar vielleicht... aber gibt es was schriftlich dazu? Denn man kann das vertraglich durchaus so gestalten, dass es sich um einen Fixbetrag handelt, der gerade nicht an tariflichen Regelungen angebunden ist
04.07.2019 um 09:53 Uhr
Zitat ganther: aber gibt es was schriftlich dazu?
Nein da gibt es nichts Schriftliches. In der Vergangenheit gab es schriftliche Vereinbarungen mit festgelegten Zielen und den Summen, die je nach Zielerreichung ausbezahlt wurden. Diese Zielvereinbarungen gibt es ja jetzt durch Verschulden des AG nicht mehr. Da man aber davon ausgehen kann, dass auch Zielvereinbarungen einer gewissen Dynamik unterliegen und mit der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung Schritt halten, sehe ich mich mit meiner Forderung nach einer Anpassung gem. Tariferhöhung durchaus auf dem richtigen Weg.
04.07.2019 um 12:16 Uhr
@Cyber99 gibt es jetzt die Zielvereinbarungen nur bei dir nicht mehr, oder allgemein nicht mehr?
04.07.2019 um 15:16 Uhr
Zitat fantil: "gibt es jetzt die Zielvereinbarungen nur bei dir nicht mehr, oder allgemein nicht mehr?"
Die gibt´s nur bei mir nicht mehr, nachdem ich mich in einem Kündigungsschutzverfahren ins Unternehmen zurückgeklagt habe. Ob und welche Zielvereinbarungen es mit Kollegen gibt, kann ich nicht sagen. Mir ist nur bekannt, dass auf der Leiterebene grundsätzlich solche Vereinbarungen existieren.
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