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gendergerechte Sprache

O
Onkel_Benz
Jun 2022 bearbeitet

Es ist klar, dass eine gendergerechte Sprache verwendet werden soll. Kann der AG aber einfach das Binnen-I für die gesamte Firmenkommunikation festlegen? Es gibt ja auch andere Möglichkeiten. Kolleginnen und Kollegen z.B. (Soviel Zeit muss doch sein?) Unser BR leitet hier aus § 87 (1) ein Mitbestimmungsrecht (Verhalten der Arbeitnehmer...) ab. Gibt es dazu Erfahrungen, Meinungen?

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Community-Antworten (10)

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Catweazle

23.06.2022 um 19:46 Uhr

Das ist wohl eher eine Arbeitsanweisung und betrifft nicht das Verhalten.

O
Onkel_Benz

23.06.2022 um 21:20 Uhr

Hm. Könnte so sein. Aber immerhin ist eine Klage anhängig wegen Benachteiligung (weil jetzt die männliche Form fehlt), die auch von der Gesellschaft für deutsche Sprache unterstützt wird. Dies wiederum würde §75 BetrVG auf den Plan rufen.

E
EDDFBR

23.06.2022 um 22:36 Uhr

Das ist ein sehr umstrittenes Thema, es gibt hierzu noch keine anwendbare Rechtsprechung. Einen ersten Fingerzeig (mehr aber auch nicht) wird eventuell das Urteil im laufenden Fall Audi vs. einen seiner Mitarbeiter bringen. Wobei die Kammer schon deutlich gemacht hat, dass sie hier aufgrund der individuellen Situation entscheiden wird und ausdrücklich keine Verallgemeinerung sieht. Denen ist das Thema wohl auch zu heiß.

Wir haben das Thema selbst auch im Betrieb. Unser Unternehmen wollte eine Sprache mit dem Doppelpunkt einführen (k.A. wie das im Gendersprech heisst). Unser BR hat gegenüber dem Unternehmen der Einführung widersprochen und verlangt, dass die Anwendung freiwillig ist. Darauf hat sich der AG dann eingelassen.

Unser Hauptargument ist, dass Sprache Ausdruck von Individualiät ist. Fange ich an, solche Sprachkonstrukte vorzuschreiben, öffne ich damit weiteren Restriktionen Tür und Tor. Was kann dann als nächstes kommen? Das Verbot im gesprochenen Wort einen Dialekt zu benutzen? Nach unserer Ansicht sind wir hier mittendrin bei "Ordnung und Verhalten im Betrieb". Daher erzwingbar mitbestimmungspflichtig.

R
Relfe

24.06.2022 um 10:14 Uhr

der BR vertritt die MA und damit eine MA durch nicht-gendergerechte Sprache "betroffen" ist, müsste es zunächst erstmal einen MA geben, der sich dadurch "betroffen" fühlt (mMn)

abgesehen davon: wenn der BR sonst keine Themen hat, läuft es ja bei euch richtig gut :-)

man darf sich als BR durchaus auch einfach mal raushalten und den "politischen" oder "mainstream" Sprachunsinn belustigt beobachten. Wenn das wirklich ein Thema ist, wie kennzeichent ihr Toiletten und gibt es "Gendertoiletten" bei euch?

O
Onkel_Benz

24.06.2022 um 10:26 Uhr

Danke für eure Meinungen. Natürlich gibt es wichtigere Themen. Mir ging es um die Frage der Mitbestimmung. Sonst haben tatsächlich demnächst "MitarbeiterInnen" an der Toilettentür stehen.

NB
nicht brauchen

24.06.2022 um 10:42 Uhr

Hmm wenn Mitarbeiter auf der Türe steht dann gehen die Mitarbeiterinnen nicht auf das Klo und machen in die Hose?

C
celestro

24.06.2022 um 12:00 Uhr

Dir ist hoffentlich klar, dass dieses Wort bedeutet, das Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen diese Toilette benutzen dürfen ....

§
§§Reiter

24.06.2022 um 13:04 Uhr

Wie ja schon geschrieben wurde gibt es dazu noch keine abschließende Rechtsprechung. Nach meinem Rechtsempfinden müsste hier aber durchaus ein MBR nach 87/1 bestehen, weil hier ja Regelungen getroffen werden sollen, wie die MA im Betrieb untereinander kommunizieren sollen. Da würde ich die Ordnung, bzw. das Verhalten der MA im Betrieb, klar betroffen sehen. Allerdings würde ich mit Blick auf den § 75 auch vermuten, dass sich dieses MBR auf das "wie" beschränkt und das "ob überhaupt" nicht umfasst. Also wenn der AG beschließt das Gendern einzuführen, wird sich dem aufgrund von § 75 BetrVG kaum widersprechen lassen, aber wie das dann umgesetzt wird ist eine Frage der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb und damit nach § 87 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig.

...und was die Toilettentür angeht: Es wird deutlich einfacher, wenn man einfach da drauf schreibt, was hinter dieser Türe zu finden ist, anstatt zu versuchen alle anzusprechen die evtl. gerade vor dieser Tür stehen. So haben wir da 2 Türen und auf einer steht "WC" und auf der anderen "Pissoir". Ihr werdet es kaum glauben, aber so hat tatsächlich bisher jeder den richtigen Ort gefunden um seine entsprechende Notdurft zu verrichten und es kam sich auch noch nie jemand diskriminiert vor.

O
Onkel_Benz

24.06.2022 um 13:24 Uhr

ok, ich danke Euch. Wollte das hier auch nicht abdriften lassen. Zumindest die Meinungen über das MBR stärken mich schon mal.

§
§§Reiter

24.06.2022 um 14:23 Uhr

Zitat von onkel_benz: "Wollte das hier auch nicht abdriften lassen."

Ach, warum denn nicht ;-) Das kann für eine durchaus amüsante Diskussion sorgen! Die gleiche Frage wurde schon mal in einem anderen BR-Forum gestellt und hat sich über 87 Beiträge zu bester Comedy entwickelt. Der Informationsgehalt ist auch nicht größer, aber es gibt viel zu lachen.

https://forum.betriebsrat.de/thread/32905-einf%C3%BChrung-gendergerechter-sprache-mitbestimmungspflichtig/

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