Erstellt am 01.09.2014 um 12:53 Uhr von Hoppel
@ Fußballspieler
Heißes Eisen ... das ihr da anpacken wollt!
Mit einer BV kann ich nicht dienen, aber wenn euer Betrieb keine Negativ-Schlagzeilen produzieren will, sei ein Blick in diese Links empfohlen:
http://www.bild.de/news/vermischtes/erlaubt-nur-deutsch-am-arbeitsplatz-5710478.bild.html
http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_47867316/streit-um-sprachverbot-kein-tuerkisch-im-job-.html
Erstellt am 01.09.2014 um 13:13 Uhr von Tulpe
Wir haben eine BV über die Regelung der Beschäftigungverhältnisse, unter anderem:
§5 Allgemeine Pflichten
Solange der Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen sich im (Geschäft/Betrieb) aufhält ist grundsätzlich die deutsche Sprache zu benutzen.
Vieleicht hilft dir das. Daran halten, machen die wenigsten.
Gruß
Erstellt am 01.09.2014 um 14:28 Uhr von gironimo
Ich sehe keine Notwendigkeit darin, eine BV darüber abzuschließen, dass deutsch gesprochen wird. Deutsch ist hier die Landessprache, die automatisch gilt. Will der AG eine andere Betriebsspräche einführen, bedarf es der Zustimmung des BR. Dann wäre eine BV angezeigt.
Und die anderen Themen - alsoz.B. welche Sprache sprechen die Kollegen untereinander, ist ja ein anderes Kapitel, bei dem auch die betriebliche Bildung eine Rolle spielt.
(... und freie Entfaltung, Antidiskriminierung, Integration usw.......)