Erstellt am 01.07.2013 um 10:19 Uhr von Watschenbaum
es wäre wohl praktisch nicht durchführbar, einen Holservice einzurichten, um den BRV täglich abzuholen und pünktlich dort abzuliefern, wo er sein sollte
man kann ihm ins Gewissen reden, ansonsten ist er volljährig und selbst für sein Handeln und die daraus resultierenden Folgen verantwortlich
Erstellt am 01.07.2013 um 10:23 Uhr von petrus
> unser Vorsitzender kommt des öfteren zu spät.
Zu spät zur Sitzung oder morgens zu spät zur Arbeit?
Bei ersterem: Da ohne den BRV die Sitzung nicht anfängt, blockiert ihr Eure eigene Arbeit (ihr sitzt dumm rum, weil BRV nicht erscheint). Mal abgesehen davon, dass dies eine grobe Pflichtverletzung sein könnte (zumal dem ArbGeb unnötige Kosten entstehen), solltet ihr euch überlegen, ob ihr nicht lieber einen anderen BRV haben wollt, bei dem das besser klappt.
Bei zweiterem oder wegen diesem:
> ab und an keine Krankenscheine, obwohl er sich krank meldet
Vermutlich nicht viel - außer dass ihr als BR überprüfen könnt, ob der MA für diese Tage überhaupt ein ärztliches Attest benötigt. (länger als drei Tage krank / der ArbGeb hat _im Einzelfall und begründbar_ die Vorlage ab dem ersten Tag verlangt)
Erstellt am 01.07.2013 um 10:32 Uhr von FrauDunkler
Er kommt morgens zu spät zur Arbeit, mal 3 Minuten, mal 3 Stunden. Krankenscheine müssen bei uns ab dem ersten Tag vorgelegt werden. Und in dem neuesten Fall ist es so, dass er über 1 Woche krank war und zwischendrin 1 Tag Krankenschein fehlt.
Erstellt am 01.07.2013 um 10:44 Uhr von petrus
> Krankenscheine müssen bei uns ab dem ersten Tag vorgelegt werden.
Sagt wer? Und was sagt der BR dazu?
> über 1 Woche krank war und zwischendrin 1 Tag Krankenschein fehlt.
"Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt ..." §7 (1) Nr.1 Alt. 1 EntgFG
Und dass auch ein BRV nicht unkündbar ist, wenn erhaltene Abmahnungen nichts nützen, weiß er hoffentlich selber...
Erstellt am 01.07.2013 um 10:46 Uhr von mitleserinnenn
Dann droht ihm eine Abmahnung und ggf Kündigung. Da hilft dann auch der Schutz des Mandates nicht. Wenn ihr als Gremium aus diesem Grund unzufrieden seit mit dem BRV kann man das ändern, Top auf TO und anderen zum BRV wählen.
Erstellt am 01.07.2013 um 10:52 Uhr von FrauDunkler
Es gibt eine Arbeitsanweisung des AG bezüglich der Krankenscheine. Derzeit arbeiten wir an einer BV (uns gibt es erst seit Dezember 12, davor gab es hier keinen BR).
Da dies mit dem Krankenschein auch nicht das erste Mal passiert ist, wurde ihm bereits Gehalt abgezogen.
Er ist anscheinend unbelehrbar. Wir als Gremium können und wollen das so nicht akzeptieren.
Danke für den Hinweis "Top auf TO". Das werden wir dann wohl so umsetzen müssen.
Erstellt am 01.07.2013 um 11:22 Uhr von Erdenbürger
Solange es um BR-Arbeit geht, kann man es verstehen, dass ihr es nicht hinnehmen wollt. Doch, wenn Ihr es nicht hinnehmen wollt, das er zu spät zur Arbeit kommt, dann solltet ihr über Eure innere Einstellung als BR mal nachdenken!!! ihr seit nicht die Handlanger der Geschäftsführung und wenn euer BRV zu Spät kommt, dann wird sich eure GF schon zu helfen wissen.
Erstellt am 01.07.2013 um 11:26 Uhr von FrauDunkler
Er schädigt damit nicht nur seinen Ruf als BRV, sondern den kompletten Ruf des BR!!! Und das ist absolut nicht akzeptabel.
Erstellt am 01.07.2013 um 12:58 Uhr von Erdenbürger
Ein BR bekommt einen guten Ruf, wenn es sich fûr die belange der Mitarbeiter einsetzt, aber glaube mir, ich spreche wirklich aus Erfahrung, wenn ihr erstmal damit anfängt euch gegenseitig zu kritisieren, dann habt ihr ganz schnell einen sehr schlechten Ruf und eure GF, kann dann mit Euch auch nichts mehr anfangen. Ihr habt klare Regeln im BetrVG und wenn einer nicht geeignet ist, dann wählt man ihn erst gar nicht als BRV oder man wählt ihn einfach wieder ab. Aber, was sein persönliches verhalten gegenüber seine Arbeitsverpflichtung an geht, sollte nur die GF tadeln, da solltet ihr euch als BR nicht als Handlanger der GF missbrauchen lassen. Schließlich ist jeder einzelne BR- Mitglied für sich selbst verantwortlich und wurde von der Belegschaft gewählt, weil diese in vertraut.
Erstellt am 01.07.2013 um 14:18 Uhr von gironimo
eigentlich wird doch der BRV wissen, was er tut. Gerade er wird doch am besten geschult sein. Darum - wenn Ihr gleubt das Euer gesamter Ruf Schaden nimmt, sprecht mit ihm - und ersetzt ihn ggf. wenn Ihr es für nötig anseht.
Mehr könnt Ihr wohl nicht tun.