Erstellt am 12.06.2014 um 10:58 Uhr von gironimo
Wenn dann der Termin stattfindet solltet Ihr dem AG deutlich machen, dass das Gespräch für ihn eine Pflicht ist. Natürlich könntet Ihr ein Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG gegen den AG einleiten. Aber - will man das? Kein guter Start für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Dennoch - wenn gute Worte nicht helfen, muss man auch mal Zeichen setzen.
Erstellt am 12.06.2014 um 11:43 Uhr von Kölner
Sehr geehrter Herr AG,
die verbindlichen Termine zwischen Ihnen und uns im Rahmen des § 74 Abs. 1 BetrVG wurden wiederholt von Ihnen abgesagt bzw. verschoben. Neben den logistischen und arbeitsorganisatorischen Aufwand, den eine solche Verschiebung auch bei uns erforderlich macht, sehen wir u.a. auch unsere Betriebsratsarbeit als solches gefährdet, die nicht selten von diesen Gesprächen (und den Inhalten Ihrer Aussagen in diesen Gesprächen mit Ihnen) beeinflust wird.
Wir möchten Sie daher höflichst daran erinnern, dass Sie (und selbstredend auch wir), zu diesen monatlich durchzuführenden Gespräche gesetzlich gezwungen sind.
Um den betrieblichen Ablauf einerseits nicht zu stören, andererseits Ihnen und uns eine entsprechende Planungssicherheit zu geben, bitten wir unbedingt darum, unsere Gespräche als verbindlich anzusehen. Eine Verschiebung sollte die seltenst mögliche Ausnahme bleiben, zum Wohle dieses Betriebes.
Danke für Ihr Verständnis
Erstellt am 12.06.2014 um 12:05 Uhr von sitzung
Vielen Dank für eure Mühen!!
So hab ich mir das schon gedacht.
Gruß