Erstellt am 19.01.2016 um 18:28 Uhr von gironimo
Gab es denn ein BEM-Gespräch?
Als BR würde ich dem Kollegen weniger Aufgaben im BR auferlegen.
Arbeitsleistung = 0 - ist das so? Woran wurde das gemessen.
Im Übrigen habt Ihr kaum die Möglichkeit etwas "dagegen" zu tun. Außer dass der Kollege in zwei Jahren nicht wieder gewählt wird.
Erstellt am 20.01.2016 um 07:29 Uhr von Erbsenzähler
@dooferchef
Das ganze kenne ich auch! Wollte schon fragen, ob wir in der gleichen Firma sind. Nur mit anderen Abteilungen...
Unser AG hat jetzt sich etwas einfallen lassen nachdem er auf einem Seminar war. Dort hat er etwas von einem Urteil gehört. Hier ging der AG davon aus das einfach alle Krankheitszeiten zusammen gehören. Er addierte alle Krankheiten und hat die Entgeltfortzahlung eingestellt. Der AN hat geklagt und vor dem BAG verloren, weil er seinen Arzt nicht von der Schweigepflicht entbinden wollte. Ob es sich um zusammenhängende Krankheiten handelt oder nicht.
Unser AG hat das BRM zu einem BEM eingeladen und dieses verweigerte seine aktive Teilnahme. Somit hat der AG vorher geschilderte angedroht. Unser AG hat eine Rückzahlungsforderung für zu viel gezahltes Gehalt erstellt. Er kürzt die Lohnzahlungen. Mal sehen wie es weiter geht...
Hier der Link: http://www.sueddeutsche.de/karriere/krankmeldung-bei-wiederholter-krankheit-kippt-aerztliche-schweigepflicht-1.503318
Aber von uns als BR wüsste ich nicht, was man machen kann.
Außer das jemand mal den AG auf dieses BAG-Urteil hinweist.
Erstellt am 20.01.2016 um 07:43 Uhr von Mattes
Was ist mit Rücktritt des Betriebsrats und angesetzten Neuwahlen???
Wenn Ihr euren Job richtig macht sollten ihr auch wieder gewählt werden....
Erstellt am 20.01.2016 um 08:18 Uhr von dooferchef
Die Möglichkeit des Rücktritts hat unser AG uns auch schon vorgeschlagen.
Jedoch weiß ich, dass dies bei unserer Belegschaft nicht gut ankommen würde und wir mit Sicherheit "unser Gesicht verlieren" zudem würde der Kollege sich garantiert immer wieder aufstellen lassen...
Da sich bei uns nie viele aufstellen lassen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er trotzdem wieder gewählt wird...
@gironimo: Wenn man ständig nicht da ist und die Kollegen nahezu die Hälfte des Jahres vertretung machen müssen... Man immer überpünklich den Stift fallen lässt - da kann nicht mehr viel an Arbeitsleistung kommen...
@Erbsenzähler: Vielen Dank ich schau mir das ganze mal an :)
Erstellt am 20.01.2016 um 09:37 Uhr von moreno
@dooferchef was gehen Dich die Fehlzeiten von dem anderen BR Mitglied an? Ist nicht schön so ein ,,faules Ei'' aber mach Dich nicht zum Hilfssheriff für den AG.
Erstellt am 20.01.2016 um 09:49 Uhr von bockstark
Abmahnen und anschließend rauswerfen. 23, 119 BetrVG - Weg ist ja klar
Erstellt am 20.01.2016 um 10:08 Uhr von jorojo
Hallo moreno
Da kann ich dir nur voll zustimmen.
Hallo bockstark
Was willst du hier abmahnen, krank ist krank, ob BR oder nicht.
Gruß jorojo
Erstellt am 20.01.2016 um 10:13 Uhr von dooferchef
Was mich die Fehlzeiten angehen? Mich stören BR Mitglieder die ihr Amt ausnutzen.
Des Weiteren hat es mich schon oft selbst betroffen, da das Mitglied etwas angestoßen hat und es am Ende bei mir liegen geblieben ist.
Ich möchte mich auch nicht zum Hilfssherriff machen, es geht mir lediglich darum, dass jemand der nur an sich selbst denkt, meiner Meinung nach einfach nichts im BR zu suchen hat.
Irgendwo hat man ja auch eine Vorbildsfunktion und wenn wir alle so handeln würden - wo kämen wir denn dann hin?!
Erstellt am 20.01.2016 um 10:33 Uhr von stehipp
Hallo dooferchef,
ich kann deine Einstellung gut nachvollziehen. Für mich sind es allerdings zwei Themen über die man sich Gedanken machen muss.
1.) Arbeit im BR
Wenn ihr den radikalen Schritt des Rücktritts und Neuwahlen nicht gehen wollt - kann ich nachvollziehen, was ist wenn er wieder gewählt wird - bleibt euch wohl nichts übrig, als in einfach so weit wie möglich zu ignorieren. Ihr anderen seit ja in der Mehrheit.
Sehr viel Fingerspitzengefühl braucht es sicherlich, hier für die nächsten Wahlen in der Öffentlichkeitsarbeit schon mal vorzuarbeiten um eine mögliche Wiederwahl zu verhindern. Häufig hat die Belegschaft allerdings ein erstaunlich gutes Gefühl, wer im BR aktiv und konstruktiv arbeitet und wer nicht.
2.) Verhalten im Betrieb
Hier sehe ich eher den AG in der Pflicht, sich was einfallen zu lassen. Ihr habt ja nun schon versucht auf euren Kollegen einzuwirken. Euerm AG ist der Missstand ja scheinbar auch schon bekannt.
Erstellt am 20.01.2016 um 11:16 Uhr von celestro
"Was mich die Fehlzeiten angehen? Mich stören BR Mitglieder die ihr Amt ausnutzen."
Tut er das ? Es mag Hinweise geben, aber Beweise sind das nicht.
"Des Weiteren hat es mich schon oft selbst betroffen, da das Mitglied etwas angestoßen hat und es am Ende bei mir liegen geblieben ist."
Waren es sinnvolle Sachen ? Dann sollte es Dich nicht stören.
Davon abgesehen ... wenn der AG meint, da gäbe es ein faules Ei ... hat er den betroffenen mal vom Amtsarzt / Vertrauensarzt untersuchen lassen ?
Erstellt am 20.01.2016 um 12:32 Uhr von Mattes
Genau halte doch einfach eine Armlänge Abstand zwischen dem Kollegen und dir.
Du musst doch wissen, das es nur schwarz und weis in dieser Welt gibt und das alle anderen die komplexen Situationen in Fremden Betrieben anhand weniger Sätze sofort erkennen können. Weiterhin musst du doch auch wissen, das es NIEMALS schwarze Scharfe unter BR´lern gibt. Genauso wie jeder andere MA immer den unabdingbaren Schutz des BR braucht und somit der §104 total unsinnig ist! Der AG ist IMMER der böse....
Genauso bist du ein schlechter BR´ler wenn du das nicht genau so siehst...
Ironie AUS....
Erstellt am 20.01.2016 um 16:27 Uhr von Globus
"Irgendwo hat man ja auch eine Vorbildsfunktion und wenn wir alle so handeln würden - wo kämen wir denn dann hin?!"
Ähm, wo genau steht das, und was genau ist das definiert, was Vorbild ist und was nicht?
Es wurde schon gesagt, wenn der AG Bedenken hat, dass die AU´s nicht richtig sind, kann er den MDK einsetzen. Das hat er nicht gemacht, also scheinen seine Bedenken nciht existent zu sein...
Er instrumentalisiert meiner Meinung nach hier das Gremium - warum reagiert er nciht selber...?
BEM wäre eine Maßnahme, aber anscheinend will der AG nciht mal das... Warum nicht? Hat er Bedenken, dass da was raus kommt, was für ihn nicht so "toll" wäre?
Ich persönlich finde, dass ein Betriebrat laut Gesetz verpflichtet ist, sich für seine AN einzusetzen - selbstverständlich auch um die BRM...
Ich habe noch ncihts in irgendeinem Gesetz gefunden, dass der BR eine Vorbildfunktion zu übernehmen hat. Weder bei der Arbeitsleistung, noch eine moralische...
Ich kenne euren Laden nciht, aber mich als BR würde interessieren, warum ein AN so viel AU ist, und dem AG es wohl egal ist...
Mobbing? Burn out? sind nur zwei Schlagworte...
Erstellt am 20.01.2016 um 16:56 Uhr von celestro
Die Kombi "Vorbildfunktion" und "im Gesetz stehen" dürfte NIEMALS zutreffen. Dennoch spricht man davon, daß manche Leute Vorbildfunktion haben. Ein Abteilungsleiter hat seinen MA gegenüber eine Vorbildfunktion. Macht er selbst doppelt so lange Pause, wie erlaubt, braucht er sich kaum zu wundern, wenn seine MA auch sehr "lax" mit den Regeln umgehen.
Und ich finde, auch ein BRM sollte eine Vorbildfunktion einnehmen. Sich hinstellen und davon faseln, daß man dem Gruppenleiter mal seine Rechts und PFLICHTEN näher bringen sollte, um dann im eigenen Fall den "Schwanz einzuziehen" ... so ein BRM braucht niemand. Im Gegenteil ... damit hilft man eher dem AG.
Erstellt am 20.01.2016 um 16:59 Uhr von Globus
Vorbild wäre ein Gremium, wenn es hier Ursachenforschung betreibt... um eventuell betriebliche Elemente als Auslöser zu beseitigen...
Und so wie du argumentierst, sollte jeder AN eine Vorbildfunktion ausüben...
Es gibt aber eben kein Gesetz, welches dem Gremium eine solche zusagt...
Erstellt am 21.01.2016 um 11:15 Uhr von dooferchef
Es gibt kein Gesetz, dass ich eine Vorbildsfunktion habe - jedoch kann ich mich nicht hinstellen uns sagen: Die Mitarbeiter müssen ordnungsgemäß stempeln, damit sie keine Abmahnung bekommen.
Und ich als BRM stempel mich nicht und mir passiert nichts. So etwas gehört sich nicht und sollte meiner Meinung nach gegen die BR Kultur sein.
Das Betroffene Mitglied hat mehrfach schon gesagt, er möchte mit einer bestimmten Abfindung hier raus. Und wenn solche Sätze fallen, dann sehe ich darin schon einen Vorsatz möglichst gekündigt zu werden um eine hohe Abfindung zu erzielen.
Es handelt sich hier stets um Kurzzeiterkrankungen und ständig ist es etwas anderes. Burn Out oder ähnliches kann ausgeschlossen werden.
Außerdem gibt es in den Abteilungen auch keine weiteren Krankheitsbedingte Ausfälle.
Ein BEM wurde noch nicht durchgeführt, sollte gemacht werden, da gebe ich Recht.
Erstellt am 21.01.2016 um 11:45 Uhr von celestro
Aufgrund eines Satzes wie "er möchte mit einer bestimmten Abfindung hier raus" zu konstruieren, die Person wäre nie wirklich krank halte ich für sehr gefährlich. An so etwas sollten sich gerade andere BR-Mitglieder nicht beteiligen.
Und davon abgesehen ... selbst wenn es der Tatsache entsprechen würde, so wäre es für das BRM ein Trugschluß zu glauben, ihm könnte nichts passieren. Denn auch wenn hier ein erweiterter Kündigungsschutz vorliegt, so läßt sich dennoch mit NAchweis entsprechender Verfehlungen auch ein BRM kündigen.
Das sollte aber Aufgabe des AG sein und nicht Eure.
Erstellt am 21.01.2016 um 11:49 Uhr von moreno
Tut mir leid das geht Dich nichts an! Ich bleibe bei meiner Aussage, dass Du hier vors falsche Pferd spannen lässt!
Das Problem hat Dein AG er hat einen Arbeitnehmer der auch noch im Betriebsrat ist der seiner Arbeit nicht nachkommt.
Wenn er diesen los werden möchte muss er es sehen wie das geht und manchmal muss man eben in die Tasche greifen um so einen loszuwerden.
Aber alles nicht Deine oder die Angelegenheit des Gremiums und ob jemand abgemahnt wird wegen nicht stempeln ist auch Sache des AG und nicht des BRs.
Erstellt am 21.01.2016 um 11:55 Uhr von dooferchef
Was der AG macht, ist seine Sache.
Ich möchte ledglich nur nicht, dass solch ein Verhalten ein falsches Bild auf den gesamten BR wirft, was es tut.
Und ich möchte das sich etwas ändert. Ganz einfach.
@Moreno: Es ist unsere Aufgabe, denn wir haben eine BV an die sich zu halten ist was das stempeln angeht. Und es ist BR Aufgabe die BV zu überwachen und die AN darauf hinzuweisen, dass diese zu stempeln haben! Die letztendliche Abmahnung liegt beim AG, dass ist richtig.
Erstellt am 21.01.2016 um 12:01 Uhr von moreno
Ne dooferchef Eure Aufgabe ist es zu überwachen das der AG sich an die BV hält und nicht die Arbeitnehmer.
Für die Einhaltung von Gesetzen und BVs ist der AG zuständig und wenn er das nicht hinbekommt könnt Ihr ihn auf die Finger klopfen macht Ihr dies aber bei den Arbeitnehmern spielt Ihr den Hilfssheriff und dies ist nicht Eure Aufgabe! Als AN würd ich nem BRM in den Hintern treten der mir irgend etwas vorschreiben will!
Erstellt am 21.01.2016 um 12:07 Uhr von dooferchef
Wir weisen den AG darauf hin,dass es Kollegen gibt die sich nicht daran halten.
Jedoch finde ich es keinen guten Weg, die AN nicht daran zu erinnern, sondern direkt an den Chef zu adressieren damit dieser abmahnt.
Also was wäre dir lieber? Der BR lässt direkt Abmahnen (Das ist ja Schlussfolgerung wenn man Verstöße an den AG meldet) oder der BR sagt dir als Erinnerung an was du dich zu halten hast? Das hat doch nichts mir vorschreiben zu tun wenn ich dich davor schütze eine Abmahnung zu kassieren.
Komische Denkensweise. Ich wäre froh wenn mich jemand vor Abmahnungen schützt...
Aber wir kommen nun von Hölzchen auf Stöcken - das macht ja auch keinen Sinn ;)
Erstellt am 21.01.2016 um 12:25 Uhr von moreno
Also Du gehst hin zu einem AN und sagst alter Freund ab sofort stempelst Du an sonst gibt's Ärger??????
Ich glaub ich schenk Dir jetzt doch den Hilfssheriffstern ;-)
Vor allem wird's lustig in nem riesen Betrieb wenn sich mal so paar Hundert Leute nicht an die Ruhezeitenregelung hält dann braucht der BR ne zusätzliche Freistellung.
Erstellt am 21.01.2016 um 16:22 Uhr von Globus
und nochmals:
der BR ist nicht dafür zuständig aufzupassen, dass An sich An BV´en halten. Sie sind nur zuständig den AG daran zu erinnern dass er sich dran halten soll. Sollte in einer BV stehen, dass jemand abgemahnt wird, der dagegen verstößt, habt ihr mist vereinbart! So einfach ist das.
Ob das rechtlich haltbar wäre, ist eine ganz andere Frage... Zu eurem Vorteil könnte gereichen, dass es sich dann wohl um eine Betriebsbuße handeln wird, dann allerdings hättet ihr festlegen müssen, dass eine Abmahnung nur mit der Zustimmung des BR erteilt werden darf...
Und weil das Wort so schön ist: Ihr seit keine "Betriebspolizei"!