Erstellt am 01.08.2007 um 20:45 Uhr von Mona-Lisa
@Susen,
es ist ein Unterschied, ob das BR-Mitglied an der Beschlussfassung gar nicht teilnehmen will, oder sich der Stimme enthält.
Du sagst, "nahezu an jeder Beschlussfassung", also kommt das nicht permanent vor. Zwingen kann ihn das Gemium dazu nicht.
Anders wäre es, wenn der Kollege "immer" von vorne herein sagt, dass er an der Abstimmung nicht teilnehmen will. Aber ob man daraus einen § 23 (§ 33 BetrVG DKK RN. 6, 7, 8) ableiten könnte, ist fraglich!
Sicherlich werdet ihr ihn gefragt haben, warum er sich so verhält, was sagt er dazu?
Ich persönlich halte von Enthaltungen gar nicht's. Entweder bin ich dafür oder dagegen...
Erstellt am 01.08.2007 um 22:41 Uhr von Der alte Heini
Susen,
der Kollege nimmt seine demokratischen Rechte war. Darauf sind wir in Deutschland doch stolz. Jeder kann seinem Gewissen entsprechend abstimmen.
Dafür sollten doch die Mitglieder in einem demokratisch gewählten Betriebsratsgremium besonders viel Verständnis haben.
Oder ist die Demokratie nur solange toll, wie es Euch in den Kram passt.
Erstellt am 02.08.2007 um 00:03 Uhr von peters
@Der alte Heini,
das demokratische Recht zur Enthaltung will ja auch keiner abschaffen.
Es ist nur merkwürdig, wenn man sich in ein Gremium wählen lässt und dann überwiegend keine Meinung hat. Es sollte die Ausnahme sein.
Erstellt am 02.08.2007 um 00:13 Uhr von Der alte Heini
peters,
vielleicht hat der Kollege ja eine Meinung und möchte gerade aus dem Grund nicht mit abstimmen.
Erstellt am 02.08.2007 um 01:14 Uhr von ridgeback
..wenn ich eine Meinung habe, vertrete ich sie auch und enthalte mich nicht!!
Erstellt am 02.08.2007 um 15:20 Uhr von Susen
Also um das nochmal deutlich zu machen. Derjenige enthält sich grundsätzlich. In Ausnahmefällen, in denen es um Angelegenheiten geht, in denen die Geschäftsleitung ohnehin der gleichen Meinung ist oder wir für den Antrag der GL entscheiden, hat er kein Problem, seine Stimme abzugeben. Aber jedesmal wenn man als BR eine auch nur etwas andere Meinung als die GL hat, enthält derjenige sich sofort.
Natürlich gestehen wir ihm dieses Recht zu, wir sagen dazu auch nichts. Aber ich persönlich bin der Meinung, dass ein Betriebsrat eine Meinung haben muss. Er hat die Pflicht sich eine zu bilden. Manchmal kann man das nicht, dann enthält man sich. Aber das kann doch nicht ständig der Fall sein. Es wird inzwischen von Mitarbeiterseite der Verdacht gehegt, dass sich derjenige nur den Kündigungsschutz sichen will, sich ansonsten aber am liebsten aus allem heraushält.
Ich bin nicht der Meinung, dass man sich im Gremium immer einig sein muss, aber man muss doch einen eigenen Standpunkt vertreten. Ich kann mich nicht wählen lassen und mich dann weigern, überhaupt etwas für meine Kollegen zu tun. Denn derjenige tut auch sonst nichts für den Betriebsrat, ist in Sitzungen immer mit 'nem halben Fuß schon wieder draußen, will sich nicht schulen lassen etc.
Demokratisch mag so ein Verhalten sein, ich halte es aber zumindest für moralisch fragwürdig.