Erstellt am 10.05.2023 um 14:38 Uhr von SabiKa89
Wenn das BR-Mitglied ohne einen Verhinderungsgrund fehlt, dann dürft ihr auch kein Ersatzmitglied einladen.
Der Betriebsrat kann einmal offen mit dem BR-Mitglied reden und die Gründe seiner häufigen Abwesenheit erfragen.
Im letzten Schritt kann dann auch § 23 Abs. 1 BetrVG herangezogen werden.
Es zählt nun einmal zu den Pflichten einen BR Mitgliedes, an den BR Sitzungen teilzunehmen.
Ein grober Verstoß gegen diese Pflicht, kann ein Arbeitsgericht bewegen, die Person aus dem Betriebsrat zu entheben.
Erstellt am 10.05.2023 um 14:38 Uhr von SabiKa89
Wenn das BR-Mitglied ohne einen Verhinderungsgrund fehlt, dann dürft ihr auch kein Ersatzmitglied einladen.
Der Betriebsrat kann einmal offen mit dem BR-Mitglied reden und die Gründe seiner häufigen Abwesenheit erfragen.
Im letzten Schritt kann dann auch § 23 Abs. 1 BetrVG herangezogen werden.
Es zählt nun einmal zu den Pflichten einen BR Mitgliedes, an den BR Sitzungen teilzunehmen.
Ein grober Verstoß gegen diese Pflicht, kann ein Arbeitsgericht bewegen, die Person aus dem Betriebsrat zu entheben.
Erstellt am 10.05.2023 um 14:42 Uhr von Paulie_
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort.
Wenn der Kollege sich für die Sitzungen abmeldet, hat man als BRV ein Anrecht darauf zu erfahren aus welchem Grund?
Hier wird immer nur gesagt "Termine", "Urlaub", "Nachtschicht" (Die Sitzungen sind um 15 Uhr).
Erstellt am 10.05.2023 um 14:49 Uhr von GabrielBischoff
Es bleibt hier nur der Weg über das Arbeitsgericht auf Basis von § 23 Abs. 1 BetrVG.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__23.html
Die grobe Pflichtverletzung nachzuweisen liegt dann an euch.
Erstellt am 10.05.2023 um 15:37 Uhr von xyz68
Urlaub ist ein Grund, Nachtschicht ist keiner. Bei Terminen kommt es drauf an.
Erstellt am 10.05.2023 um 15:50 Uhr von Paulie_
Worauf kommt es denn bei Terminen an?
Muss man als BR-Mitglied sagen, ich habe "einen Termin bei XY" oder reicht ein "Ich habe einen Termin" aus?
Erstellt am 10.05.2023 um 17:00 Uhr von Dummerhund
Habt ihr auch immer einen festen Tag zu der benannten Uhrzeit muss das BRM auch diesen fest einplanen und kann nicht jedes mal andere Termine vor schieben. Das kann mal ein passieren, aber nicht Regelmäßig. Geht es gerichtlich über §23 BetrVG hinaus wird das BRM es dort beweisen müssen. Gegenüber dem BRV muss er es nicht.
Erstellt am 10.05.2023 um 17:59 Uhr von Paulie_
Hallo,
Zunächst mal danke für eure Antworten.
Wie sieht es denn aus, wenn ein BR-Mitglied auf Nachtschicht ist, und der Arbeitgeber, ihn aufgrund einer Sonderheif (z.B Schichtführer) nicht ersetzen kann..
Wenn ich das richtig verstehe, ist das BR-Mitglied verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen, muss aber ja seine 11 Stunden Ruhezeit einhalten.
Erstellt am 10.05.2023 um 19:15 Uhr von Dummerhund
"Wie sieht es denn aus, wenn ein BR-Mitglied auf Nachtschicht ist, und der Arbeitgeber, ihn aufgrund einer Sonderheif (z.B Schichtführer) nicht ersetzen kann.."
Wenn der AG Kein Ersatz hat, hat er halt Pech gehabt. Das ist nicht das Problem des Betriebsrats. Oder aber man weißt ihn auf § 92 BetrVG hin.
"Wenn ich das richtig verstehe, ist das BR-Mitglied verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen, muss aber ja seine 11 Stunden Ruhezeit einhalten."
Das hast du richtig verstanden, es besteht Pflicht zur BR Sitzung.
Was die 11 Stunden Ruhezeit betrifft sollte dir der folgende Link Klarheit verschaffen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bag-betriebsratsmitglied-im-schichtdienst-muss-ruhezeit-einhalten-koennen_096776.html
Erstellt am 11.05.2023 um 07:29 Uhr von xyz68
Bei geschäftlichen Terminen, wo es für die Betriebsabläufe unabdingbar ist, dass der MA dran teilnimmt, muss man erst einmal diesen Grund akzeptieren (bei einen Schichtleiter sehe ich das eher nicht, eher bei einen wichtigen Kundentermin (also eher Einkauf oder Verkauf) Ansonsten hilft nur das Gespräch mit dem Mitglied.
Vielleicht hilft auch das hier weiter:
https://www.betriebsrat.com/video/73835/br-mitglied-erscheint-nicht-zu-br-sitzung-gilt-arbeit-als-verhinderungsgrund/17764/vpfabxb7uau
Private Termine werden bei uns akzeptiert. Grade wenn es sich nicht um eine planmäßige Sitzung handelt.
Nachtschicht ist so ein Thema. Ich hatte die Situation selbst. Wenn es einigermaßen lief, bin ich früher nach Hause, war aber noch telefonisch erreichbar. Ansonsten hieß es auch mal Zähne zusammenbeißen und durch. Ist ja nicht jeden Tag. Prinzipiell sollte der Arbeitgeber aber für die Schichtleiter eine Vertreter-Regelung haben, es gibt auch noch andere Ausfälle.