Erstellt am 26.06.2013 um 12:42 Uhr von Betriebsrätin
Nein, ich gehe auch einmal davon aus, dass kein BRM es beanstandet hat da er sich nicht richtig vorbereiten konnte.
Erstellt am 26.06.2013 um 13:05 Uhr von gironimo
Ob eine Tagesordnung am Vortag vor der Sitzung ganz allgemein "rechtzeitig" ist, ist ein Punkt, den Ihr mal im Gremium diskutieren solltet. Wenn das aber bei Euch so läuft -- Fristen gibt es nicht, und das Wort rechtzeitig ist relativ; gerade bei Kündigungen in der Praxis wegen der Anhörungsfristen oft kurzfristig.
Also - mach Dir keine Sorgen.
Erstellt am 26.06.2013 um 18:52 Uhr von Kölner
@Litti
Tonus = spannungszustand der muskulatur
Aber egal...
Wer wollte denn gegen den Beschluss Vorgehen?
Erstellt am 26.06.2013 um 20:04 Uhr von Nubbel
hat der chef dir auch verraten, warum? und hat es eine sozialauswahl gegeben? und hast du alle fakten an deine kollegen im betriebsrat weitergegeben?
Erstellt am 27.06.2013 um 07:08 Uhr von Lexipedia
@Litti
Wir nehmen kurzfristig immer mal wieder Themen auf. Da haben wir aber eine bestehende Tagesordnung. Dies geht jedoch nur unter bestimmten Vorraussetzungen.
Einstimmiger Beschluss aller BRMs, die vollzählig anwesend sein müssen.
Hier ist ein Link, wo du das nachlesen kannst:
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/arbeitsrecht/tagesordnung-kurzfristig-aendern-duerfen-sie-das-als-betriebsrat-ueberhaupt/
Keine Tagesordnung einen Tag vor der turnusmäßigen Sitzung zu haben ist jedoch nicht gut. Hier machst du alle Beschlüsse angreifbar. Denn jedes BR-Mitglied muss sich auf die Sitzung und die Besprechungspunkte vorbereiten können. Das ist bei dir leider nicht gegeben.