Der Ag teilte mir ( Betriebsratsvorsitzeder) am Di den 18.06. mit ,den Kollegen X , fristgemäß ordentlich kündigen zu wollen. Da am nächsten Tag den 19.06. tonusmäßig eine ordentliche Sitzung anstand und ich die Einladung noch nicht fertig hatte, habe ich Unter Top 1.3 das Mitbestimmungsverfahren hinsichtlich der Kündigung eingefügt und alle Kollegen informiert.
Könnte der Beschluss aufgrund der nicht rechtzeitigen Einladung ( man sagt ca. Drei Tage vor der Sitzung) unwirksam sein ?