Erstellt am 20.03.2011 um 19:00 Uhr von nicoline
Morgensonne,
*4 können wegen der Produktion nicht*
dazu sag ich jetzt mal nichts!
*4 sind anwesend und ein Ersatzmitglied. Darf dann ein Beschluss gefasst werden?? *
Ja!
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
Bei Euch müssten also 5 Mitglieder anwesend sein, um Beschlüsse fassen zu können und das ist ja gegeben.
Erstellt am 20.03.2011 um 19:45 Uhr von Lotte
Morgensonne,
eigentlich ist hier die Beschlussfähigkeit schade, denn manchmal wachen die "unabkömmlichen" BRM auf, wenn sie merken, dass ihre "Unabkömmlichkeit" negative Auswirkungen auf den BR hat.
Erstellt am 21.03.2011 um 07:21 Uhr von Tanzbär
> 4 können wegen der Produktion nicht
Von denen wacht keiner auf, denn das sieht eher nach vorsätzlichem Fernbleiben zur Sitzung aus.
Aber vielleicht wachen irgendwann mal die Mitarbeiter auf und merken, wen sie da gewählt haben.
Erstellt am 21.03.2011 um 11:24 Uhr von Brigachkatz
Wenn alle BR-Mitglieder rechtzeitig eingeladen werden und die Vorgesetzten auch rechtzeitig über eine Sitzung informiert werden kann man nicht einfach "wegen der Produktion" fehlen.
Das ist unentschuldigtes Fehlen.
Kommt das bei euch öfter vor?
Wenn ja, würde ich mir als BR-Mitglied mal Gedanken machen warum ich mich überhaupt
habe wählen lassen und evtl. meine Konsequenzen ziehen.