Erstellt am 12.06.2014 um 07:38 Uhr von SCENIC
Aus dem Bauch heraus und wenn der Beschluss schon beim AG liegt:
Dem AG wird wohl egal sein, ob Ihr falsch geladen habt, da er bei der abgegebenen Erklärung in der Regel davon ausgehen darf, dass der Beschluss zur Kündigung ordnungsgemäß zustande kam!
Stellt man eine fehlerhafte Ladung tatsächlich erst fest, wenn man die Kündigung der BV übergeben hat?
Somit ist die BV aus meiner Sicht gekündigt!
Erstellt am 12.06.2014 um 09:38 Uhr von gironimo
Im Zweifel könnt Ihr natürlich den AG fragen, ob er die Kündigung akzeptiert hat.
Es kommt immer ein wenig darauf an, was Ihr als neuer BR wollt. Wenn Ihr eigentlich bei der alten Vereinbarung bleiben wollt, würde ich dem AG mitteilen, dass der Beschluss zur Kündigung nicht ordnungsgemäß zu Stande gekommen ist.
Sonst sagt Ihr einfach nichts zu diesem Problem.