Beschlüsse
Liebes Beraterteam,
gilt es als rechtzeitg zur Betriebsratssitzung eingladen, wenn zu einer am Montag stattfindende BRS, am Freitag eine Stunde vor Arbeitsende schriftlich, ohne weiter Angaben, eingeladen wird. Zumal es in dieser Einladung mit dem letzten TOP um eine Kündigung geht? Außerdem ist die Einladung falsch datiert und ohne Unterschrift des BR-Vors. Meine bzw unsere Tendenz geht dahin, die Beschlüsse(somit auch die Kündigung)für unwirksam zu erklären, weil Formfehler enthalten sind und keine Zeit zur Vorbereitung der wichtigen TOP´s möglich gewesen ist.
Community-Antworten (3)
21.08.2010 um 18:32 Uhr
Moore Fehler des BR z.B. auch bei Beschlussfassung machen eine Kündigung nicht unwirksam. Sonst könnte ja jeder BR Kündigungen aushebeln. Machen hier aber BR Fehler und es geht zu Lasten der AN, könnte dieses eine grobe Pflichtverletzung sein mit der Folge § 23
21.08.2010 um 18:36 Uhr
Danke Pfeilenbogen, ich habe diese Richtung vermutet. Vielen Dank.
21.08.2010 um 18:56 Uhr
Die Einladung kann durch aus rechtzeitig sein. Gerade bei Kündigungen hat der BR ja die 3 bzw. 7 Tage Fristen zu beachten.
Gerade bei Kündigungen können AG diese bewuste dem BR Freitags geben, denn dann zählt der oftmals arbeitsfreie Samstag bei den Fristen mit.
Verwandte Themen
Kann ein Wirtschaftsausschuss Beschlüsse fassen
ÄlterHallo zusammen, wir stolpern bei unserem neu (durch den GBR) gebildeten Wirtschaftsausschuss darüber, ob ein WA Beschlüsse fassen kann oder nicht. Hier im Netz gibt es ja folgende Auffassungen darübe
Beschlüsse die die Ankündigungszeiten von Arbeitszeiten darlegen?
ÄlterIch suche handfeste Beschlüsse die festlegen, in welchem Zeitrahmen ( 12, 24, 36, 72, 96 Stunden ) Arbeitszeiten, zB. im Monatsdienstplan, über eine BV geändert ( angekündigt ) werden dürfen Und
BR-Sitzung via Skype, wie unanfechtbar sind die Beschlüsse?
ÄlterMoinsen, unser AG hat die Kopfzahl bei allen Besprechnungen auf max. 6 Personen begrenzt. Unser BR wäre mit 6 Anwesenden beschlussfähig, aber es haben ja alle 11 Mitglieder das Recht teilzunehmen. Es
Beschlüsse neue BR und Ende Amtszeit alte BR
Hallo zusammen, ich bin im Netz auf die Aussage gestoßen, dass nach einer Konstituierung und Wahl eines Vorsitz und Stellvertreters keine weiteren Beschlüsse gültig sind, wenn das Amt des alten BR no
Beschlüsse rückwirkend - zulässig?
ÄlterKann man eigentlich rückwirkend Beschlüsse fassen bzw. Beschlüsse nochmals gestätigen? Wir haben in einer ganz kurzfristig einberufenen außerordentlichen Sitzung einen Beschluss gefasst. 2 BRM's (7-