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Beschlüsse

M
Moore
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Beraterteam,

gilt es als rechtzeitg zur Betriebsratssitzung eingladen, wenn zu einer am Montag stattfindende BRS, am Freitag eine Stunde vor Arbeitsende schriftlich, ohne weiter Angaben, eingeladen wird. Zumal es in dieser Einladung mit dem letzten TOP um eine Kündigung geht? Außerdem ist die Einladung falsch datiert und ohne Unterschrift des BR-Vors. Meine bzw unsere Tendenz geht dahin, die Beschlüsse(somit auch die Kündigung)für unwirksam zu erklären, weil Formfehler enthalten sind und keine Zeit zur Vorbereitung der wichtigen TOP´s möglich gewesen ist.

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Community-Antworten (3)

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pfeilenbogen

21.08.2010 um 18:32 Uhr

Moore Fehler des BR z.B. auch bei Beschlussfassung machen eine Kündigung nicht unwirksam. Sonst könnte ja jeder BR Kündigungen aushebeln. Machen hier aber BR Fehler und es geht zu Lasten der AN, könnte dieses eine grobe Pflichtverletzung sein mit der Folge § 23

M
Moore

21.08.2010 um 18:36 Uhr

Danke Pfeilenbogen, ich habe diese Richtung vermutet. Vielen Dank.

P
pfeilenbogen

21.08.2010 um 18:56 Uhr

Die Einladung kann durch aus rechtzeitig sein. Gerade bei Kündigungen hat der BR ja die 3 bzw. 7 Tage Fristen zu beachten.

Gerade bei Kündigungen können AG diese bewuste dem BR Freitags geben, denn dann zählt der oftmals arbeitsfreie Samstag bei den Fristen mit.

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