Guten Morgen zusammen,

innerhalb des Gremiums herrscht Uneinigkeit, was die Mitbestimmung der übertariflichen Zulage bei einer Neueinstellung betrifft.

Nach §99 BetrVG wurde uns eine Anhörung für eine Neueinstellung reingereicht. Hier sieht soweit alles vollständig aus. Entgeltbestandteile, Eingruppierung, Anzahl der Stunden und Tätigkeit...
Nun sind aber einige Kollegen im Gremium grundsätzlich der Meinung, dass nach §87 Abs.1 eine Mitbestimmung besteht, was die Höhe der übertariflichen Zulage betrifft. Die einen sagen, dass ist grundsätzlich mitbestimmungspflichtig - die anderen meinen, dass es nur mitbestimmungspflichtig ist, wenn der AG nun für alle Mitarbeiter (oder einen großen Teil) an der Zulage schraubt.

Hat jemand von euch Erfahrungen damit?