Erstellt am 07.04.2016 um 09:56 Uhr von Pjöööng
Wenn diese beiden Kollegen tatsächlich eine Zulage "für den Arbeitsplatz" (was auch immer sich dahinter verbergen mag) bekommen, dann gibt es offensichtlich Kriterien nach denen diese Zulage gewährt wird und diese unterliegen der Mitbestimmung.
Wird hingegen eine "hat beim Einstellungsgespräch geschickt verhandelt" Zulage bekommt, dann ist das Individualrecht.
Ganz blöd wenn der Arbeitgeber das zweite gemeint, aber wie das erste benamst hat.
Erstellt am 07.04.2016 um 10:04 Uhr von gironimo
Bei zwei AN kann man schon vom kollektiven Bezug ausgehen. Ergänzend zu Pjöööng: siehe § 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG.
Hierbei geht es nicht um die Höhe der Zulage an sich, sondern um die Regeln, wann diese gewährt und wie der Gesamttopf "Arbeitsplatzzulage" verteilt wird.