übertarifliche Zulage
Hallo Forum, in unserem Betrieb haben wir 2 Abteilungen die beide in Früh- und Spätschicht arbeiten, wir beschäftigen da 4 Disponentinnen, die alle den gleichen Monatslohn und alle eine übertarifliche Zulage laut Tabelle bekommen. Aber nur 2 bekommen zusätzlich eine weitere Zulage für den "Arbeitsplatz". Jetzt meine Frage; Können wir (BR) verlangen das alle 4 diese Zulage erhalten, oder ist das Individualrecht?
Community-Antworten (2)
07.04.2016 um 11:56 Uhr
Wenn diese beiden Kollegen tatsächlich eine Zulage "für den Arbeitsplatz" (was auch immer sich dahinter verbergen mag) bekommen, dann gibt es offensichtlich Kriterien nach denen diese Zulage gewährt wird und diese unterliegen der Mitbestimmung.
Wird hingegen eine "hat beim Einstellungsgespräch geschickt verhandelt" Zulage bekommt, dann ist das Individualrecht.
Ganz blöd wenn der Arbeitgeber das zweite gemeint, aber wie das erste benamst hat.
07.04.2016 um 12:04 Uhr
Bei zwei AN kann man schon vom kollektiven Bezug ausgehen. Ergänzend zu Pjöööng: siehe § 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG.
Hierbei geht es nicht um die Höhe der Zulage an sich, sondern um die Regeln, wann diese gewährt und wie der Gesamttopf "Arbeitsplatzzulage" verteilt wird.
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