Erstellt am 27.04.2006 um 09:15 Uhr von Viktor
Der Betriebsrat hat bei den sogenannten Verteilungsgrundsätzen mitzubestimmen. Gerade in Punkto Zulagen gibt es Bände von Gerichtsentscheidungen.
Ich versuche es kurz. Werden im Betrieb keine Nasenfaktorzulagen gezahlt aber ein einziger Kollege hält morgens dem Chef die Tür immer auf und darum erhält er eine Zulage, ist dies nicht mitbestimmungspflichtig.
Gewährt der AG mehreren Mitarbeitern eine Zulage wegen guter Leistungen löst dies die Mitbestimmung aus. Es wird unterstellt, der AG habe die allgemeine Entscheidung gefällt, er wolle gute Leistungen zusätzlich honorieren und habe hierzu in sein Personalbudget Mittel eingeplant. Dann hat aber der Betriebsrat im Sinne des § 87 BetrVG darüber mitzubestimmen, wer unter welchen Umständen eine Zulage erhält und welche (finanziellen) Staffeln es gibt.
Ich empfehle zu diesem Thema nach den Einführungsschulungen ein spezielles Seminar zu besuchen, wenn Zulagen bei Euch ein Thema ist, was aus Eurer Sicht geregelt werden muss.
Erstellt am 27.04.2006 um 10:45 Uhr von Ramses II
"Dann hat aber der Betriebsrat im Sinne des § 87 BetrVG darüber mitzubestimmen, wer unter welchen Umständen eine Zulage erhält und welche (finanziellen) Staffeln es gibt."
Das stimmt so aber nicht!
Die Entscheidung welcher Zweck erreicht werden soll (und damit, welcher Personenkreis bezugsberechtigt ist) trifft der Arbeitgeber und dies unterliegt grundsätzlich nicht der Mitbestimmung.
Erstellt am 27.04.2006 um 10:53 Uhr von viktor
"Umstände" und "Zweck" sind aus meiner Sicht zwei paar Schuhe.
Erstellt am 27.04.2006 um 11:07 Uhr von Ramses II