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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tarifsprung verrechnet mit übertariflicher Zulage

M
medico79
Nov 2022 bearbeitet

Hallo,

ich bekomme bei meinen AG eine Tarifgehalt + der verhandelten übertariflichen Zulage (jeden Monat).

Nun habe ich einen Tarifsprung gemacht und man hat meine übertarifliche Zulange gekürzt. So das ich auf die gleiche Bruttosumme wie vor dem Sprung kommen. Ist das rechtens?

Die übertarifliche Zulage habe ich schließlich verhandelt und bekomme sie jeden Monat.

Danke schonmal für die Hilfe

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Community-Antworten (4)

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celestro

08.11.2022 um 17:59 Uhr

Es kommt sehr häufig vor, das solche Zulagen bei Tariferhöhungen / Tarifsprüngen dann "aufgefressen werden". Da wirst Du wohl neu verhandeln müssen.

M
Muschelschubser

08.11.2022 um 19:05 Uhr

Zumindest ist es rechtens, das so zu verhandeln. Ist es denn so im Vertrag oder in einer Zusatzvereinbarung niedergeschrieben? Dann wäre mal der Wortlaut interessant.

Auch ist interessant, wie eine solche Zulage definiert ist. Eine Funktionszulage kann man z.B. ohne Wegfall der Funktion nicht einfach reduzieren. Eine freiwillige Leistungszulage hingegen schon.

Aber wie gesagt, die Formulierung der Vereinbarung wäre da mal interessant.

C
Catweazle

08.11.2022 um 20:24 Uhr

Die Definition ist übertarifliche Zulage.

G
GabrielBischoff

09.11.2022 um 17:09 Uhr

Ist die Definition du verdienst Tarif X99 + 2500€? Deswegen ist der GENAU Wortlaut wichtig, gerne mit kaschierten Zahlen.

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