Erstellt am 25.06.2013 um 09:07 Uhr von gironimo
Aus meiner Sicht gehört die Teilnahme an einer Betriebsversammlung zu den Amtsaufgaben eines BR-Mitgliedes. Im Gegensatz zum AN, der zur Versammlung geht um sich zu informieren (oder seine Meinung zu äußern) ist der BR ja gerade derjenige, der Informationen liefert - und wenn Du dort etwas vortragen willst, Dich vorstellen willst oder Frage und Antwort stehen willst, musst Du hin.
Darum werte ich das Verhalten des Vorgesetzten als Behinderung des BR. Er muss Dich ja auch gar nicht gehen lassen, sondern Du gehst. Du meldest Dich - wie zu jeder anderen BR-Arbeit - bei Deinem Vorgesetzten ab und gehst. Wenn die Versammlung zu ende ist, meldest Du Dich wieder an.
Erstellt am 25.06.2013 um 10:14 Uhr von Kulum
Also als Behinderung würde ich das noch nicht unbedingt sehen. Da versucht jemand die Muckies spielen zu lassen, in der Hoffnung dich schonmal auszubremsen um dir evtl auch künftig sagen zu können, wann du BR Arbeit machen "darfst" und wann nicht.
Ich würde mich verhalten, wie von gironimo vorgeschlagen. Abmelden und anschließend zurück melden. Bezüglich der BR-Arbeit ist dein Vorgesetzter nicht weisungsberechtigt.
Erstellt am 25.06.2013 um 11:30 Uhr von Darkly
Ich schließe mich gironimo an.
Du hast das Recht dich zu informieren und am besten geht das in einer Betriebsversammlung. Hier werden öfters Fragen von der Belegschaft gestellt worauf interessante Antworten folgen bzw. viele Ungereimtheiten aus der Welt geschafft werden. Da ist es dann von vorteil persönlich anwesend zu sein.
Der gesammte BR ist hierbei nicht notwendig, wobei es natürlich besser ist sich einheitlich zu präsentieren (dieses zeigt das Gremium als eine Einheit).
Melde dich ordnungsgemäß ab bzw. an und die Sache ist gegessen. Hier scheint deine Vorgesetzte ein allgemeines Problem mit deinem Amt zu haben.... Ebenso solltest du ihr überhaupt mal erklären was die behinderung der BR-Arbeit für Folgen haben kann (auch wenn das etwas vorgegriffen ist).