Erstellt am 04.06.2012 um 14:19 Uhr von docpille
irgendwo fehlt was in dem Beitrag,...wo unser Arbeitgeber schlecht und wohl auch sagen will ..., was will er denn mitteilen und über wen
Erstellt am 04.06.2012 um 14:26 Uhr von Ladykiller
Das wir als br nur Geld kosten und er will die ganze br Arbeit kritisieren und damit die Belegschaft gegen den br aufhetzten. Wir sind noch ziemlich neu als kremium und haben auch von Betriebsversammlungen noch keine Ahnung und das will der ag gegen uns nutzen.
Erstellt am 04.06.2012 um 14:34 Uhr von Paddy
Dann geht doch mal bei und erzählt eurer Belegschaft, wie eine Kündigung eine Einstellung, eine Versetzung und und und verläuft, wenn man einen BR hat.........und wie so etwas ohne BR verläuft.
Ich gehe mal davon aus dass ihr zur Versammlung aufgerufen habt, also habt ihr Hausrecht. Ladet euch ganz ganz schnell jemanden von der Gewerkschaft zu eurer Versammlung ein, der euch dort unterstützt.
Kaum ein AG will einen BR haben, lasst euch nicht verunsichern !!!!!
Erstellt am 04.06.2012 um 14:46 Uhr von docpille
keine Angst, euer AG macht Druck, ganz normal.
Wieviele Mitarbeiter habt ihr denn??
Holt euch Unterstützung,meinetwegen auch die Gewerkschaft
Habt ihr befreundete BR in der nähe? einfach mal einen oder zwei Gastredner einladen,
da wird der AG schon ruhiger
Erstellt am 04.06.2012 um 14:47 Uhr von Betriebsrätin
Im Web findest Du u.a.
Auf die fiese Tour: BAG rügt dreisten Arbeitgeber
Als Betriebsrat liegen Ihnen die Interessen Ihrer Kollegen besonders am Herzen. Deshalb setzen Sie sich für Arbeitnehmerrechte ein und vertreten diese gegenüber der Geschäftsleitung. Manche Arbeitgeber spüren den Gegenwind aus der Betriebsratsecke jedoch äußerst ungern und versuchen mit allen Mitteln, die Betriebsratstätigkeit den Mitarbeitern gegenüber als sinnlosen Kostenfaktor zu verkaufen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Grundsatzbeschluss derartigen Versuchen, die Arbeit der Betriebsräte in Misskredit zu bringen, einen Riegel vorgeschoben.
Behinderung der Betriebsratstätigkeit ist nicht hinzunehmen
Mit Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts könne der Betriebsrat Unterlassung verlangen, wenn der Arbeitgeber die Kosten der Betriebsratstätigkeit in einer Weise bekannt gebe, die nicht im Einklang mit dem Betriebsverfassungsgesetz stehe. Aus der Erklärung des Arbeitgebers werde nicht erkennbar, dass es sich nur um für die Betriebsratstätigkeit erforderliche und verhältnismäßige Kosten handeln kann, für die der Arbeitgeber von Gesetzes wegen einzustehen habe. Durch die Unvollständigkeit der Erklärung geraten Betriebsratsmitglieder gegenüber den von ihnen vertretenen Arbeitnehmern in einen Rechtfertigungsdruck, der als Behinderung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes anzusehen sei.
Gibt der Chef die Kosten bekannt, ohne das eine Nachfrage bestand, macht er dies ohne vielleicht auch die Kosten den Einsparungen gegenüber zu stellen, die durch die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat entstanden sind, so kann dies als Beeinträchtigung der Betriebsratstätigkeit ausgelegt werden.
BAG Az: 7 ABR 60/94
Also, ggf. den AG vorher auf die Rechtslage hinweisen und erklären, sollte er hier diese nicht beachten, dann würden weitere Kosten für einen Anwalt und die Klage entstehen
Erstellt am 05.06.2012 um 22:21 Uhr von Autsch
Dies ist tatsächlich als Behinderung der BR Arbeit. Hierzu kann man dann natürlich auch vor das Arbeitsgericht gehen.