Erstellt am 15.11.2010 um 11:06 Uhr von MonaLisa
@Motivation,
eine Woche ist verdammt kurz, zu kurz! Ihr dürft nicht vergesssen, dass auch die GL/AG nicht nur euren Betriebsversammlungstermin zu berücksichtigen hat. Der AG wird den Termin eben nicht wahrnehmen, was für die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" nicht gerade förderlich ist. Verweigern kann die GL die Versammlung nicht.
Aber mindestens 14 Tage vorher sollten es schon sein.
Ich verstehe nicht, warum ihr für eine Betriebsversammlung einen Beschluss wollt. Der bringt euch doch nichts. Das BetrVG schreibt 4 Versammlungen im Jahr vor und das ist einfach so.
Erstellt am 15.11.2010 um 11:35 Uhr von Motivation
Hallo MonaLisa!
Vielen Dank fr Deine schnelle Antwort!
Die eine Woche bis zum Termin war hier komkrekt nur ein Beispiel (es sind real 14 Tage)
Unsere BR- Wahl wurde von der GF vor Gericht angegriffen und wegen falsch erstellter Stützunterschriftenliste für unwirksam erklärt. Unsere BV ist nicht nur unsere Pflicht (wäre die erste seit der Wahl) sondern auch eine Reaktion auf eine Veranstalltung der GF vom letzten Freitag.
Einen Beschluss wollen wir nicht fassen - die Frage habe ich nur gestellt, da ich keinen Spielraum für weitere "Anfechtungen" geben möchte.
Vielen Dank & viele Grüße
Erstellt am 15.11.2010 um 12:44 Uhr von rkoch
Hallo Motivation,
der Begriff Beschluss wird immer viel zu förmlich gesehen. Wer legt denn zum Beispiel den Termin der Betriebsversammlung fest? Der BRV alleine? Nein?
Natürlich legt i.d.R. das Gremium den Termin gemeinsam fest. DAS IST ein Beschluß. Der Eintrag in die Niederschrift ist dann nur noch die Beurkundung. Das das ganze womöglich nicht förmlich korrekt abgelaufen ist tut nichts zur Sache.
Zitat:
Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.
Wenn die Mehrheit gegen den vorgeschlagenen Termin ist wird i.d.R. nichts daraus. Also wurde der Termin mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder festgelegt. Ergo: Beschlossen.
Siehs doch mal so herum.
Einziger Knackpunkt: Wenn das ganze dann nicht förmlich gelaufen ist gäbe es rechtliche Probleme - aber wen störts bei so einer Sache?
Erstellt am 15.11.2010 um 14:42 Uhr von wahlvst
rkoch
ich schätze Deine Ausführungen. Doch "der Begriff Beschluss wird immer viel zu förmlich gesehen." macht mir Probleme. Denn, gerade die Beachtung des formellen ist ja für einen gültigen/ Gerichtsfesten Beschluss die Vorraussetzung.
Hierzu gehört dann auch, das er ordentlich auf einer TO als solcher angekündigt wird.
Aber ja, beim Thema Betriebsversammlung, Ort Zeit und Inhalte dürfte ein fehlerhafter Beschluss keine große Außenwirkung zeigen. Es sein der AG sperrt sich gegen den Termin, weil kein ordentlicher Beschluss.
Erstellt am 15.11.2010 um 15:48 Uhr von ganther
"Hierzu gehört dann auch, das er ordentlich auf einer TO als solcher angekündigt wird"
oder die TO wirksam erweitert wurde
Erstellt am 16.11.2010 um 09:05 Uhr von rkoch
@wahlvst
> Doch "der Begriff Beschluss wird immer viel zu förmlich gesehen." macht mir Probleme.
Der Satz war vielleicht missverständlich formuliert. Ich wollte damit aussagen:
Auch was der BR nicht als Beschluß erkennt ist i.d.R. doch ein Beschluß, wenn auch ein nicht ordentlicher.
Deswegen mein Beispiel. Am besten ist es natürlich wenn jeder Beschluß förmlich korrekt (vom TOP über Abstimmung zur Niederschrift) zustande kommt. Aber effektiv ist jede Entscheidung die im BR zustande kommt (ob förmlich oder nicht) ein Beschluß des BR. "Der Betriebsrat hat sich ENTSCHIEDEN so zu handeln" oder "Der Betriebsrat hat BESCHLOSSEN so zu handeln", wo ist da am Ende der Unterschied? Natürlich entfaltet nur der förmliche Beschluß im Streitfalle Rechtswirkung, also am besten immer alles förmlich beschließen - das ist gar nicht so schwer - und am Ende gibt es keinen Zweifel darüber was der BR als Gremium tatsächlich wollte oder was der BRV wollte und die BRM nur abgenickt haben obwohl mehr als die Hälfte eigentlich dagegen ist.
Ich verstehe die Leute nicht die Fragen "ist ein Beschluß zwingend notwendig?". Bricht man sich da was ab wenn man einen förmlichen Beschluß macht? Oder gibts pro Beschluß von allen BRM 1 EUR in die Kaffeekasse?
Da könnte man ja gleich fragen "Muss ich wirklich BR-Arbeit machen wenn ich BRM bin?"...
Nee - das war jetzt sarkastisch.....