Erstellt am 22.06.2022 um 10:25 Uhr von moreno
Kann mir das jemand näher erläutern?....Ja Deine Gewerkschaft!
Erstellt am 22.06.2022 um 10:28 Uhr von celestro
"Ich bin aktuell noch nicht auf meinem Stellenendwert (E13), sondern auf E11/4."
Das klingt aber merkwürdig. Wenn Du Arbeit machst, die E13 "wert" ist, muss der AG Dich mit E13 bezahlen. Wie kann also die Stelle eine E13 STelle sein und Du bekommst lediglich E11/4?
Erstellt am 22.06.2022 um 10:50 Uhr von -Kats-
Meine Stelle wurde neu bewertet. War vorher E11 und nun E13. Bei uns heißt es: Der Stellendendwert ist der Endwert, den Du erreichen kannst, wenn du die Aufgaben zu 100% erfüllst. Laut meiner letzten Beurteilung ist das der Fall...Aber HR stellt sich taub und die GF hat beschlossen keine Zulagen zu zahlen, um wenigstens das Geld auf ein anderes Niveau zu heben, wenn man schon behauptet, dass der Tarif eine schnellere Entwicklung nicht vorsieht.
Wenn der Tarif sagt, dass eine schnellere Entwicklung möglich ist und auch Zulagen gewährt werden können, kann dann ein AG einfach davon abweichen?
Erstellt am 22.06.2022 um 11:22 Uhr von moreno
Wieso wenn es heißt...möglich und können... ist doch keine Verpflichtung?
Erstellt am 22.06.2022 um 11:29 Uhr von -Kats-
Laut meiner Vorgesetzten ist es wie folgt: Trotz ihrer Beurteilung wird man mich nicht auf meinen Stellenendwert heben, keine Zulage gewähren o.ä. Würde ich z.B. kündigen und meine Stelle neu besetzt werden, würde die Person direkt den Stellenendwert erhalten. Ich blicke da echt nicht durch...
Erstellt am 22.06.2022 um 11:58 Uhr von celestro
"Wenn der Tarif sagt, dass eine schnellere Entwicklung möglich ist und auch Zulagen gewährt werden können, kann dann ein AG einfach davon abweichen?"
Wo soll das denn stehen?
Der Chemietarifvertrag beschreibt, was man zu bekommen hat, wenn man entsprechende Arbeiten ausführt. Wenn die Aussage:
"Würde ich z.B. kündigen und meine Stelle neu besetzt werden, würde die Person direkt den Stellenendwert erhalten."
zeigt das sehr deutlich, das Du eigentlich E13 bekommen müsstest. Wenn Du den AG aufforderst, Dir dieses höhere Gehalt zu zahlen und er dem nicht nachkommt, wirst Du um den Besuch bei einem Rechtsanwalt oder einer Klage vor Gericht wohl nicht herumkommen.
Erstellt am 22.06.2022 um 12:15 Uhr von -Kats-
@celestro: entschuldige bitte, ich bin total durch den Wind, deswegen stehe ich evtl. auf dem Schlauch. Also tut es mir leid, wenn ich hier echt doofe Fragen stelle.
Was ich bisher so gefunden habe beschreibt ja was eine Person auf E13 leisten muss. Die Stellenbeschreibung von der eigenen Stelle sagt ja, welche Eingruppierung die Stelle hergibt. Sagen nun BTV etc. aus, dass die Eingruppierung erfolgt auf dem Papier und sich dann die Gehaltsentwicklung über die Zugehörigkeit ergibt? Oder kann da jede Firma ihr eigenes Süpplein kochen?
Die Entwicklung über Zugehörigkeit ist ja klar (da brauchts ja nicht mal besonderes können - notfalls erreicht man nicht den Stellenendwert bekommt aber munter die Erhöhungen bis Ex/6 unabhängig von der Leistung).
Argument von Personal ist: wenn MA weiter als 2 Gruppen vom Stellendwert entfernt war als wir alle anderen auf den Stellendwert hochgesetzt haben, dann liegt das scheinbar an der Inkompetenz des MA und nicht an dem Nicht-wollen des Entwickelns durch die FK (nicht, weil die Arbeit nicht gestimmt hat, sondern aus Keinen-Bock oder ähnlichem. Hier war man nur sich selbst der nächste - ihr bekommt doch eh genug Geld...und das von einer FK mit AT Gehalt).
Erstellt am 22.06.2022 um 13:47 Uhr von celestro
"Was ich bisher so gefunden habe beschreibt ja was eine Person auf E13 leisten muss. Die Stellenbeschreibung von der eigenen Stelle sagt ja, welche Eingruppierung die Stelle hergibt. Sagen nun BTV etc. aus, dass die Eingruppierung erfolgt auf dem Papier und sich dann die Gehaltsentwicklung über die Zugehörigkeit ergibt? Oder kann da jede Firma ihr eigenes Süpplein kochen?"
Die Stellenbeschreibung sollte eigentlich mit der Tarifgruppe übereinstimmen. Stellt die Firma fest, dass die MA höherwertige Arbeiten verrichten, dann müsste sie sofort die höhere Vergütung zahlen.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was bei Dir genau der Punkt ist. Wenn die Firma argumentiert "der MA sitzt auf einer E13 Stelle, hat aber die Qualifikation nicht bzw. macht definitiv derzeit nur E11 Arbeit, wäre vermutlich alles in Ordnung.
Anders wäre es, wenn die Firma merkt, das sie Dir E13 zahlen müsste, sich aber jetzt zieht und versucht, die Sache über Jahre zu strecken. Aber das kann hier niemand beurteilen.
Erstellt am 22.06.2022 um 14:15 Uhr von -Kats-
Ich erfülle die Stelle vollumfänglich. Sämtliche Punkte in meiner Stellenbeschreibung sind abgedeckt und auch laut Feedback aus anderen Bereichen an meine FK ergeben, dass ich meine Stelle vollumfänglich erfülle. Kollegen, die nur eine Gruppe vom Stellenendwert entfernt waren (unabhängig von der E13 gibt es das Problem auch bei weiteren MA) wurden immer direkt auf den Endwert gehoben, z.B. E10/6 oder E11/6.
"Die Stellenbeschreibung sollte eigentlich mit der Tarifgruppe übereinstimmen. Stellt die Firma fest, dass die MA höherwertige Arbeiten verrichten, dann müsste sie sofort die höhere Vergütung zahlen." -
Kann die Firma das durch interne Betriebsvereinbarungen ausschließen / umgehen?
Meine Arbeit beinhaltet im übrigen sogar Aufgaben, die nicht in meiner Stellenbeschreibung genannt sind.
Erstellt am 22.06.2022 um 14:24 Uhr von wdliss
"Kann die Firma das durch interne Betriebsvereinbarungen ausschließen / umgehen?" Lediglich wenn der Tarifvertrag eine Öffnung hin zu Betriebsvereinbarungen zulässt. Da sich Gewerkschaften aber ungern von Betriebsräten reinwurschteln lassen ist das nahezu ausgeschlossen.
Erstellt am 22.06.2022 um 14:28 Uhr von moreno
-Kats- Tarife können nicht durch Betriebsvereinbarungen ausgeschlossen oder umgangen werden. Wenn der AG diesen zahlen muss sei es dadurch, dass dieser allgemeinverbindlich ist oder Du Mitglied in der Gewerkschaft oder der Tarif im AV vereinbart wurde kannst Du auch überprüfen lassen ob Dir eine bessere Eingruppierung zusteht. Was sagt Dein Betriebsrat denn zu deiner Eingruppierung? Und ansonsten ab zur Gewerkschaft oder zum Anwalt!
Erstellt am 22.06.2022 um 14:34 Uhr von -Kats-
Betriebsrat ja, das könnte ich mal angehen - mache ich nur recht ungern. Der besteht fast nur aus ATlern und diese Themen werden gerne mal....um freundlich zu sein....durchgewunken oder nicht mit viel Einsatz verfolgt.
Wir haben einige Betriebsvereinbarungen. Aber ich konnte nichts finden, was diese Behauptung (GF und Personal) irgendwie untermauern könnte.
Ich konnte nur finden (PP), dass es nun einheitlich und transparent sein soll. In einer anderen PP steht ausdrücklich drin, dass die FK beurteilt, ob der MA höher gestuft werden sollte.
Alles reichlich vertrackt....Man möchte sich natürlich auch nur ungern irgendwo Feinde machen...
Was könnte denn für die Firma der Vorteil sein mir eine Einmalzahlung zu geben? Und kann sich jemand vorstellen wie hoch die aussieht? Klingt mir alles sehr merkwürdig....
Erstellt am 22.06.2022 um 14:51 Uhr von celestro
Einmalzahlung hat den Vorteil, dass diese eben einmal gezahlt wird und dann ist das wieder weg. Würde man Dir jetzt direkt E13 geben, müsste man das ab sofort immer tun.
schau mal hier:
https://www.chemie-rp.de/news-und-publikationen/kiosk/lesen/2019/8/1/chemie-tarifvertrag-so-berechnet-sich-das-entgelt
da heißt es unter anderem:
"Die tariflichen Bestimmungen regeln für alle Mitgliedsunternehmen eines Arbeitgeberverbandes in der chemischen Industrie die Mindestanforderungen an die Entgeltgruppe. Hier gibt es nur eine „richtige“ Eingruppierung. Entscheidend hierfür ist einzig die geplante beziehungsweise ausgeübte Tätigkeit, nicht die Qualifizierung, Erfahrung oder die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden."
Erstellt am 22.06.2022 um 15:00 Uhr von -Kats-
Aus AG-Sicht natürlich die charmantere Variante.... Hat jemand schon mal Erfahrungen gemacht in der Richtung? Was könnten die mir anbieten? Also in welcher Höhe? Wobei anbieten wohl kaum das richtige ist. Das ist wohl eher die Aussage: sie erhalten mir ihrer nächsten Abrechnung xy Einmalzahlung....
Danke für den Artikel, ich werde ihn mal lesen.
Bezüglich der Tätigkeit: ja, das ist korrekt und die ist wie gesagt von meiner Seite voll erfüllt (mal die zusätzlichen Tätigkeiten nicht eingerechnet).
Erstellt am 22.06.2022 um 15:03 Uhr von -Kats-
Zulagen
Sind mehrere Tätigkeiten mit unterschiedlichem Entgeltgruppen-Niveau an einem Arbeitsplatz vereint, ist ein angemessener Ausgleich zu zahlen. Diese wird zusätzlich zum Tarifentgelt gezahlt. Zu beachten ist, dass sie nicht Bestandteil des Tarifentgeltes ist. Damit fließt die Höhe der zusätzlichen Vergütung nicht in die Bemessungsgrundlage für tarifliche Zulagen und Zuschläge ein, die vom Tarifentgelt abhängen.
Das trifft ja bei mir zu oder nicht? Aber seitens der Firma werden die Zulagen nicht mehr gezahlt....
Erstellt am 22.06.2022 um 15:38 Uhr von Kjarrigan
Das "Problem" der E 13 im Chemietarifvertrag ist, dass es dort keine Stufen mehr gibt die sich langsam aufbauen - so wie in den Tarifgruppen E 5 - E 12.
Wenn man in E 13 gibt es eben das Endgehalt und fertig.
Wenn man dann aus der E 11 / 2 oder E 11 /4 kommt - gucken manche Vorgesetze ganz erschrocken, weil dann das Gehalt "plötzlich" von (je nach Tarifbezirk von ~ 4250,- € bzw 4.580,- auf 5.834,- € (E 13 Ost) (ich weiß ist nicht die aktuelle Tabelle)
also um ca 1250 oder gar um 1.580 steigt.
Und dann lassen die sich sowas wie Einarbeitungszeit / Erfahrung sammeln / Voraussetzungen nicht ganz erfüllt einfallen.
Gerecht, nein sicherlich nicht.
Aber grade in Umbruchphasen oder neu Eingruppierungen durchaus Realität
Als MA kann man sich da nur überlegen, ob man damit einverstandenen ist (irgendwann wird man ja die Endstufe) erreichen - das würde ich mir aber auch schriftlich geben lassen - oder ob man gewillt ist dagegen (mit durchaus nicht 100 % sicherem Ausgang) gegen vorzugehen - sprich letztlich den AG auf die "richtige Eingruppierung" zu verklagen.
Aber man sollte erst mal mit der Gewerkschaft reden, wie die die Sache sehen.
Frage ist auch: Wer gruppiert bei Euch den die Stellenbeschreibungen ein?
Gibt es da eine Eingruppierungskommision (wir haben eine paritätisch besetzte EKG)
die jede Stelle eingruppiert.
Erstellt am 22.06.2022 um 15:41 Uhr von celestro
"Das trifft ja bei mir zu oder nicht?"
Keine Ahnung!
Du sagst, Du machst E13 Arbeit, bekommst aber keine E13-Bezahlung. Über E13 gibt es nichts mehr, von daher ...
Erstellt am 22.06.2022 um 15:50 Uhr von -Kats-
Klar wird man irgendwann die Endstufe erreichen - aber rechne Dir mal in meinem Fall aus, wann das frühestens sein wird...Sehr ernüchternd. Erst recht, wenn man das in Geld umrechnet....
Dennoch von ganzem Herzen vielen Dank für die Infos. Ich muss mal ein paar Nächte darüber schlafen. Eventuell ergeben sich ja über den Betriebsrat andere Möglichkeiten - ich bin ja nicht alleine davon betroffen.
LG
Erstellt am 22.06.2022 um 16:01 Uhr von Kjarrigan
Ja Kats - ich weiß das dass viel Geld ist
Ich kenn das selber aus unserem Betrieb.
Da haben wir MA die als Azubi angefangen haben, sich nebenbei weitergebildet haben
stelle gewechselt aufgestiegen etc und dann von E5 über E7 auf E11 und eigentlich E13 (oder gar AT) sein müssten. Das ganze innerhalb 10 Jahren.
Und alle Vorgesetzten werden dann immer bleich weil der ja von 3000 auf 5850 steigen soll 8über die Jahre.
Dann wird immer geguckt, ah wir ändern die Stellenbeschreibung, dann macht der halt diese höherwerte Tätigkeit nicht, dann könne wir den ein oder 2 Stufen niedriger eingruppieren.
Wahrlich wenn man dann den AG wechseln würde - kann man sofort en höheres Gehalt erzielen.
DAs ist aber das Ähnliche wie man irgendwo Auzubi war und dann 10 Jahre Geselle und plötzlich kommt ein neuer Gesellen (8 Jahre woanders Geselle) und der bekommt dann 1,50 € mehr als man selber.
Eigentlich sollte man sich mal alle paar Jahre woanders bewerben um seinen Marktwert
zu kennen - aber der Mensch ist nun mal ein Gewohnheitstier und aus Angst das die NEUE Firma vielleicht nicht so gut wie die jetzige ist, bleibt man halt (oder weil die Kollegen so nett sind 7 oder Arbeitsweg)
Erstellt am 22.06.2022 um 16:09 Uhr von -Kats-
Ja, das ist bitter.
Mit Motivation hat das nicht mehr viel zu tun....Leider. Sicherlich wäre es das richtige zu sagen, man bewirbt sich einfach irgendwo anders. Will die Firma einen behalten, muss man sich eben einigen. Aber schade eigentlich, dass es so viele Menschen gibt, wo am Ende zwar wichtig ist wie sich die AT-Gehälter entwickeln, aber der normale MA der kann ja froh sein, wie viel er eigentlich bekommt.
Wir hatten mal in einem anderen Team eine FK, die sagte zu dem MA: was beschwert ihr euch, über die Tariferhöhung bekommt ihr doch 3,x % mehr, wir ATler bekommen nur 1,x %. Der MA war so entsetzt über die Aussage, dass er der FK mal vorgerechnet hat, dass die 1,x % ein vielfaches der MA Erhöhung ausmacht.
Gib Menschen Macht und sie zeigen ihren wahren Charakter....Da ist schon was wahres dran.
Allerdings will ja meine FK erreichen, dass ich entweder meinen Stellenendwert bekomme, oder aber entsprechend solange Zulagen in Höhe der Differenz erhalte, bis ich den Endwert auch zeitlich erreiche.
Erstellt am 23.06.2022 um 09:52 Uhr von celestro
FK kenne ich in Foren eigentlich nur als Abkürzung von "Forenkollege / kollegin". ;-)))