Hallo zusammen,

in meinem Betrieb gilt der Chemie-Tarif. Nun hat die GF beschlossen, dass es keine übertariflichen Zulagen mehr gibt. Nun schwebt das Wort "Einmalzahlung" im Raum statt einer Zulage oder einer früheren Entwicklung. Ich bin aktuell noch nicht auf meinem Stellenendwert (E13), sondern auf E11/4.

Kann mir das jemand näher erläutern? Ich dachte immer, dass eine schnellere Entwicklung auf den Endwert bei entsprechender Leistung möglich ist. Was bedeutet in dem Fall eine Einmalzahlung? Wie hoch könnte so etwas ausfallen? Und ist das steuerlich nicht nachteiliger für den Arbeitnehmer als die Zulage?-