Erstellt am 15.07.2014 um 09:16 Uhr von gironimo
Einen anderen BR wählen.
Wenn der BR seine Möglichkeiten nicht nutzen will, besteht kaum eine andere Möglichkeit.
Ihr könnt das Thema natürlich auch auf der nächsten Betriebsversammlung einmal zur Sprache bringen. Vielleicht so einmal vier fünf Wortmeldungen - und ggf. in der nächsten Versammlung wieder.
Im Übrigen habt Ihr die Möglichkeit der Beschwerde beim BR nach § 85 BetrVG).
Wenn der aber die Beschwerde nicht für berechtigt ansieht, tut der BR nichts.
Erstellt am 15.07.2014 um 09:33 Uhr von Pjöööng
Zitat (Frust):
"Unser BR hat vor einem Jahr für ca. 2/3 (110) der Beschäftigten, statt eine seit 15 Jahren überfällige Loherhöhung, eine Leistungs- und Anwesenheit abhängige monatliche Gutscheinzuteilung (Lebensmittel) per BV mit der Geschäftsleitung und Vorstand abgeschlossen."
Erfolgte dies tatsächlich STATT einer Lohnerhöhung? Steht das so in der BV?
Dann hätte ich Zweifel an der Zulässigkit
Erstellt am 15.07.2014 um 11:49 Uhr von Dezibel
> ... nur weil diese Mitarbeiter an anderen Standorten arbeiten.
Glaskugel an:
Ich denke, die haben da auch nicht mitgewählt, bzw keinen eigenen Betriebsrat. Da kann der BR des einen Standortes nichts machen für den anderen Standort.
> Erfolgte dies tatsächlich STATT einer Lohnerhöhung? Steht das so in der BV?
So doof schätze ich sie ja nun auch nicht ein. Aber auch das ist Glaskuller ...