Mitbestimmung bei genereller Lohnerhöhung/Einmalzahlungen
Hallo!
Unser Chef möchte den MA zwar keine Lohnerhöhung geben (hatten wir angeregt), dafür aber eine Einmalzahlung zukommen lassen.
Wir sind eher für Erhöhung der Bruttobezüge (wg. der Renten).
Müssen wir jetzt zwingend zustimmen/ablehnen?
Oder kann der Chef machen, wie er für richtig hält im Rahmen der Möglichkeiten?
... ich meine mich zu erinnern, dass in einem unserer Seminare gelehrt wurde, dass der BR bei allen wirtschaftlichen Entscheidungen keine Mitbestimmung hat (O-Ton: an das Portemonaie des Chefs können wir nicht ran).
Community-Antworten (5)
21.05.2015 um 13:13 Uhr
Die Mitbestimmung endet schon beim § 77 Abs. 3 BetrVG.
Eine Mitbestimmung käme nur dann in Betracht, wenn der AG die AN unterschiedlich behandeln will; es also Verteilungs- und Beurteilungsgrundsätze geben sollte.
Die "Höhe des Arbeitsentgelts" also auch die regelmäßige Gehaltssteigerung für alle, sind der Gewerkschaft vorbehalten (oder freiwillig).
21.05.2015 um 13:13 Uhr
Wenn euer Chef eine Einmalzahlung auslobt, habt ihr nur eine Mitbestimmung bei der Verteilung der Einmalzahlung......Lohnerhöhungen solltet ihr als BR nicht vereinbaren, das macht die GW
21.05.2015 um 13:43 Uhr
Danke Euch!
... dann haben wir ja schon in die richtige Richtung gedacht (Chef hat nämlich blöd geguckt als wir unisono meinten "und, was wollen sie nun von uns? Ist doch nicht unsere Baustelle". Wahrscheinlich wollte er nur wieder den MA, die über eine Einmalzahlung motzen und auch eher an ihre Rente denken den Anschein vermitteln "der BR hat zugestimmt".
Eine Frage habe ich aber noch: wir sind keinem Tarif angegliedert und die Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder in dieser Firma ist nicht erwähnenswert (55 MA - 8 Mitglieder). Wer kann dann bei der Entscheidung über Lohnerhöhungen mitreden? (Wir haben erst seit Juli 14 einen BR... daher die Unwissenheit).
21.05.2015 um 16:05 Uhr
so bitter es ist.... der Chef
die MA können natürlich selber mit dem AG über den individuellen Lohn verhandeln.
Was der BR auch machen kann, ist das Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Entlohungsgrundsätzen einfordern. Damit kommt ihr zwar nicht an die Lohnhöhe ran, aber zumindest kann ein Entgeltschema geschaffen werden
21.05.2015 um 17:31 Uhr
Ich denke, Ihr müsst auf einer Betriebsversammlung auch einmal deutlich machen, dass der BR keine billige Ersatzgewerkschaft ist. Der § 77 Abs. 3 BetrVG gilt immer - auch in Betrieben ohne Tarifvertrag.
Wenn also die AN wollen, dass etwas in dieser Richtung geschehen soll, müssen sie in die Gewerkschaft eintreten.
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