Erstellt am 21.05.2015 um 11:13 Uhr von gironimo
Die Mitbestimmung endet schon beim § 77 Abs. 3 BetrVG.
Eine Mitbestimmung käme nur dann in Betracht, wenn der AG die AN unterschiedlich behandeln will; es also Verteilungs- und Beurteilungsgrundsätze geben sollte.
Die "Höhe des Arbeitsentgelts" also auch die regelmäßige Gehaltssteigerung für alle, sind der Gewerkschaft vorbehalten (oder freiwillig).
Erstellt am 21.05.2015 um 11:13 Uhr von HeyeBR
Wenn euer Chef eine Einmalzahlung auslobt, habt ihr nur eine Mitbestimmung bei der Verteilung der Einmalzahlung......Lohnerhöhungen solltet ihr als BR nicht vereinbaren, das macht die GW
Erstellt am 21.05.2015 um 11:43 Uhr von Wurstfritz
Danke Euch!
... dann haben wir ja schon in die richtige Richtung gedacht (Chef hat nämlich blöd geguckt als wir unisono meinten "und, was wollen sie nun von uns? Ist doch nicht unsere Baustelle". Wahrscheinlich wollte er nur wieder den MA, die über eine Einmalzahlung motzen und auch eher an ihre Rente denken den Anschein vermitteln "der BR hat zugestimmt".
Eine Frage habe ich aber noch: wir sind keinem Tarif angegliedert und die Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder in dieser Firma ist nicht erwähnenswert (55 MA - 8 Mitglieder).
Wer kann dann bei der Entscheidung über Lohnerhöhungen mitreden? (Wir haben erst seit Juli 14 einen BR... daher die Unwissenheit).
Erstellt am 21.05.2015 um 14:05 Uhr von paula
so bitter es ist.... der Chef
die MA können natürlich selber mit dem AG über den individuellen Lohn verhandeln.
Was der BR auch machen kann, ist das Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Entlohungsgrundsätzen einfordern. Damit kommt ihr zwar nicht an die Lohnhöhe ran, aber zumindest kann ein Entgeltschema geschaffen werden
Erstellt am 21.05.2015 um 15:31 Uhr von gironimo
Ich denke, Ihr müsst auf einer Betriebsversammlung auch einmal deutlich machen, dass der BR keine billige Ersatzgewerkschaft ist. Der § 77 Abs. 3 BetrVG gilt immer - auch in Betrieben ohne Tarifvertrag.
Wenn also die AN wollen, dass etwas in dieser Richtung geschehen soll, müssen sie in die Gewerkschaft eintreten.