Versetzung / Tauschen von Mitarbeitern
Hallo zusammen,
ich arbeite in einem Autohaus mit 3 Standorten in unserer Stadt. Unsere Geschäftsführung hat den BR am 23.05.2013 darüber informiert das aus dem Betrieb A der Abteilungsleiter und ein weiter Mitarbeiter in den Betrieb B wechseln sollen. Im Gegenzug sollen aus Betrieb B zwei Mitarbeiter in den Betrieb A wechsel.
Der Abteilungsleiter soll im Betrieb B "normale produktive Arbeiten " durchführen. Seine Aufgaben werden durch einen der anderen Zwei übernommen.
Der Abteilungsleiter hat nichts gegen den Wechsel seine Aufgabenbereichs, allerdings ist er mit der Versetzung in den anderen Betrieb nicht einverstanden. Für den Aufgabenwechsel werden Qualitätsmängel als Begründung genannt, das ist nachvollziehbar. Diese sind allerdings auch auf betriebliche Abläufe zurück zu führen. Für den Standortwechsel gibt es bis jetzt keine nachvollziehbaren Gründe.
Der Posten des Abteilungsleiter wir zur Zeit durch ein BR Mitglied besetzt und auch der andere Kollege ist Mitglied des BR.
Ich hoffe ich hab Euch jetzt nicht zu sehr verwirrt,
schönen Tag noch,
Karsten
Community-Antworten (3)
29.05.2013 um 14:20 Uhr
Hallo Karsten, ich nehme mal an, Du willst Meinungen hören, ob und ggfs. wie man die Versetzung in den Standort B verhindern sollte/könnte. Wenn ich bei Euch GF wäre, würde ich einen ehemaligen Abteilungsleiter sicher nicht am Standort lassen und mir dadurch unnötige Probleme schaffen. Es ist ja fast zu erwarten, das es bei einer solchen veränderten ZUsammenarbeit zu Reibungsverlusten kommt (um es mal vorsichtig auszudrücken).
29.05.2013 um 14:31 Uhr
Hallo Karsten, wenn beide zu Versetzende BR sind und jeder Standort einen eigenen BR hat dann wird § 103 Abs. 3 BetrVG zutreffen. Wenn dies nicht zutrifft könnt Ihr nur nach den Kriterien des § 99 Abs 2 BetrVG entscheiden. LG Angie
29.05.2013 um 19:00 Uhr
für den § 103 ist es nicht erforderlich, dass es in dem anderen Standort einen BR gibt. Die Frage ist, ob A und B einen gemeinsamen Betrieb mit nur einen BR darstellen. Dann wäre das Amt durch den Wechsel ja nicht gefährdet. Wenn es doch zum Verlust des Amtes führt, muss der AG Eure Zustimmuing einholen oder das Gericht bemühen.
Wenn kein Verlust des Amtes droht: Wenn der Abt.-Leiter allerdings "niedere" Tätigkeiten als bisher durchführen soll, könnte man darin einen Nachteil (§ 99 Abs 2 Nr 4 BetrVG) sehen. Will der AG trotzdem versetzen, braucht er dann erst einmal den Gang zum Gericht. Und wie das dann entscheiden wird, wird man dann sehen.
Verwandte Themen
Vorgang in der Einigungsstelle
ÄlterHallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute
Arbeitszeitänderung / Versetzung BR- Mitglied
ÄlterHallo , ich habe mal eine Frage und wäre dankbar , wenn Ihr mir einen Tip geben könntet bzw. eine Enschätzung der Lage. Bin seit 7 Jahren in einer Firma . AT- Vertrag OHNE Angabe der Stundenanzah
Versetzung einer Mitarbeiterin
ÄlterHallo, unser GL will die Mitarbeiter von zwei Teams tauschen. Dies hat den Hintergrund, dass ein Team es nicht auf die Reihe bekommt, vernünftig miteinander zu arbeiten, während bei dem anderen Tea
Versetzung
ÄlterHallo nochmals, ein weiterer Fall: Ein AN wurde nach Zustimmung des BR im März versetzt (Versetzung von Kantine Stadt X (=Wohnort des AN) in Kantine Stadt Y, Entf. 20 km einfach). Der AN allerdings
Schwerbehinderten-Vertretung - Versetzung ohne Information an SchwerbVert
ÄlterHallo, zum wiederholten Male ist es jetzt passiert, dass bei einer Versetzung die Schwerbehinderten-Vertretung nicht informiert wurde. Bei einer Versetung wurde die Information innerhalb der 7-Tage-