Erstellt am 03.12.2020 um 14:50 Uhr von celestro
"Es gab in einer BR Sitzung eine Abstimmung wer dagegen ist und alle waren dagegen, weil man nicht weiß wohin mit dem."
Wogegen waren "alle"?
"Was kann ich in das Protokoll als Begründung schreiben und der GF mitteilen."
Die Begründung, über die Ihr gesprochen habt. Klingt aber nicht so, als hättet Ihr das. Oder?
Erstellt am 03.12.2020 um 15:04 Uhr von UdoWoe
Was wird den nun gemacht? Wird er suspendiert? Wird er versetzt?
Etwas unklar. Wenn er versetzt wird, dann hat doch die GL mit dem MA gesprochen und zwar auch über die Punkte wann und wohin und ob es weitere Auswirkungen auf seinen Vertrage hat (manche AG ändern gerne bei so einem Fall die Arbeitsverträge).
Wenn nun der AG nicht weis wohin, dann hat der AG ein Problem.
Ihr habt richtig reagiert und euch gegen die Versetzung abgestimmt. Als Begründung würde ich reinschreiben, dass ihr nicht vollständig informiert seit was mit dem MA passiert.
Erstellt am 03.12.2020 um 16:35 Uhr von rsddbr
"Ihr habt richtig reagiert und euch gegen die Versetzung abgestimmt."
Das wissen wir nicht, weil der Wortlaut des Beschlusses hier nicht bekannt ist.
"Als Begründung würde ich reinschreiben, dass ihr nicht vollständig informiert seit was mit dem MA passiert."
Sehr gewagt. Ist die Anhörung nicht vollständig, so fordert der BRV beim AG die fehlenden Infos nach. Die Frist beginnt nicht zu laufen und der BR fasst keinen Beschluss über den Antrag des AG bis alle Infos vorliegen. Hat der BR dem Antrag des AG nicht zugestimmt, so muss das Gremium die Verweigerung und die Gründe beschließen und der BRV informiert den AG entsprechend (bitte an dieser Stelle nicht wieder die Diskussion analog zu der vom 26.11.2020 bis heute über die Beschlussfassung: https://www.betriebsrat.com/br-forum/392021/stimmengleichheit-bei-abstimmung).
Erstellt am 03.12.2020 um 16:37 Uhr von Kratzbürste
Wenn er bei der Versetzung aufs Abstellgleis geschoben wird, sind für diesen Kollegen Nachteile zu befürchten (geringer qualifizierte Tätigkeiten, wo möglich schlechtere Entgeltentwicklung usw.).Da käme § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG in Frage. Ihr müsst die Nachteile nicht beweisen, es reichen die Befürchtungen.
Erstellt am 03.12.2020 um 16:41 Uhr von rsddbr
"Was kann ich bzw der Mitarbeiter machen?"
Klären ob der AG bereits versucht hat, diese Qualitätsmängel z.B. durch Schulungsangebote an den MA abzustellen. Auch konkrete Vorschläge für eine Versetzung (denn ich höre raus, dass nicht der AG versetzen möchte, sondern der MA selbst die Versetzung anbietet) können helfen. Was passiert nach einer Suspendierung? Kündigung? Diese sollte vermieden werden, sofern es eine Möglichkeit gibt, den MA entsprechend seiner Fähigkeiten einzusetzen oder die benötigten Fähigkeiten zu erlernen.
Erstellt am 03.12.2020 um 16:48 Uhr von celestro
"Ihr müsst die Nachteile nicht beweisen, es reichen die Befürchtungen."
Geht aus dem § aber so nicht hervor:
"der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird,"
von Befürchtungen steht da nichts. Und im Fitting finde ich das so auch nicht.
Erstellt am 04.12.2020 um 10:12 Uhr von rtjum
@celestro
bin bei Dir aber mit
"Ich fragte die GF und die sagten mir die wissen nicht wohin mit Ihnen"...wäre das für mich keine Befürchtung mehr, denn das würde ja tatsächlich sowas wie Abstellgleis bedeuten