Erstellt am 05.01.2011 um 17:28 Uhr von MonaLisa
@holgi,
kommt auf deinen Arbeitsvertrag an!
Wenn dein Einsatzort nicht ausdrücklich mit z. B. Lager/Transport festgeschrieben ist, kann der AG dich auch für 4 Wochen in die Produktion versetzen.
Warum soll der Tausch überhaupt stattfinden?
Erstellt am 05.01.2011 um 17:36 Uhr von caretakerFM
Diese Maßnahme unterliegt der Mitbestimmung § 99 BetrVG.
Was für ein BR!
Kommt auf deinen AV an, aber eigentlich geht ohne deine Zustimmung garnichts.
Einzelne MA in den Abteilungen zu tauschen macht ja Sinn, wenn sie dadurch den gesamten Betrieb kennen lernen, aber dies geht gar nicht.
Erstellt am 05.01.2011 um 17:46 Uhr von sanifair
@FM
ob das gar nicht geht oder nicht kann nur der BR vor Ort entscheiden. Ich finde es jedenfalls enorm arrogant auf Grund der hier genannten sehr mageren Fakten ein Urteil zu fällen!!!
Der BR kann seine Zustimmung zu einer Versetzung letztendlich auch durch verstreichenlassen der Frist erklären. Der BR hat bei der Anhörung eine Woche Zeit sich zu erklären danach gilt die Zustimmung als erteilt.
Damit ist dann die kollektivrechtliche Seite der Versetzung geklärt. Ob es nach dem Arbeitsvertrag wirklich geht: siehe MonaLisa
Erstellt am 05.01.2011 um 18:08 Uhr von pfeilenbogen
caretakerFM
>>Kommt auf deinen AV an, aber eigentlich geht ohne deine Zustimmung garnichts.
der erste Teil mit AV ist Ok, aber dann beginnt Nonsens. Denn ein AN hat hier nichts zuzustimmen.
Du solltest einmal den § 106 GewO und § 99 BetrVG lesen, soll bilden.