Versetzung von Mitarbeitern
es wird eine abteilung mit seiner produktion verlagert. nun möchten einige kollegen nicht dahin wo sie von dem chef versetzt werden sollen. wir haben leiharbeiter genauso wie zeitverträge. wie ist die regelung. sind die festangestellten nicht zu bevorzugen. welche gesetze kommen dabei zur anwendung. was muss beachtet werden.
Community-Antworten (1)
05.03.2011 um 02:23 Uhr
"es wird eine abteilung mit seiner produktion verlagert"
d.h. Betriebsänderung, §§ 111 ff (folgende) BetrVG
Interessenausgleich und -wichtiger- Sozialplanverhandlungen aufnehmen
für einen BR, der davon keine Ahnung hat : Beschlußfassung zur Hinzuziehung eines Sachverständigen nach § 80 BetrVG am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte der AG dem nicht zustimmen, Beschlußverfahren vor dem Arbeitsgericht
praktischer Tip : sich einen guten Fachanwalt aussuchen, telefonisch Kontakt aufnehmen, er wird euch sagen, was zu tun ist.........................
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