Hallo,
folgende Frage stellt sich uns gerade:
Muss die Unterschrift unter einer Zustimmungsverweigerung durch den BR Vorsitzenden (oder vom Stellv.) erfolgen?
wir haben demnächst einen Gütetermin bezüglich einer Einstellung der wir widersprochen haben und der AG ersetzen lassen möchte. Der AG Anwalt behauptet, dass unsere Verweigerung nicht wirksam sei, da "nur" ein BR Mitglied unterschrieben hat. Der Grund hierfür lag daran, dass zu dem Zeitpunkt der Versendung des Schreibens nur noch ein BR Mitglied im Dienst war (wir sind ein Schichtbetrieb) und unser RA noch 1-2 Änderungen hatte.
Wir sind der Meinung, dass das völlig ok ist. Die außerordentliche Sitzung und der Beschluss hatten an diesem Tag formgerecht stattgefunden und es liegt eine gültige Geschäftsordnung mit der Zuständigkeit der Abwesenheit vor.
Vielen Dank für jede Hilfe