Hallo,
Sind jegliche Vergütungen/Boni, die über das Gehalt ausbezahlt werden nach Paragraf 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig oder kann der Vorstand eine Summe seiner Wahl an Leistungsträger seiner Wahl nach seinem Ermessen verteilen?
Falls ja, dann auf welcher Grundlage?
Gruß Silke