BR soll Schweigepflicht von AG unterschreiben. Wozu das denn?
Neuer BR Na..., wir bekommen ja seltsame Briefe von AG. Wir sollen jetzt Schweigepflichtserklärung unterschreiben, die beziehen sich NUR auf §, die eh im Betrvg verankert sind. § 79... usw. Schweigen über Interna bezüglich Gehälter, Löhne usw.
Sprich, mit Amtsübernahme verpflichten wir uns eh zur Schweigepflicht. Meine BR-Kollegen sind sich jetzt nicht sicher, ob sie unterschreiben sollen oder nicht. Ich sage, völlig egal, unterschreiben wir das ruhig, wenn AG sich damit sicherer fühlt...
Eben, weil..., mit Amtsübernahme zur Schweigepflicht verpflichtet... Frage an Alteingesessene: Egal oder nicht? Gibt es vielleicht doch Einschränkungen?
Community-Antworten (3)
08.06.2013 um 11:12 Uhr
Der AG denkt wahrscheinlich doppelt genäht hält besser. Ich sehe auch keine Veranlassung etwas zu unterschreiben, was gesetzlich geregelt ist. Ihr könnt ja im Gegenzug dem AG ein Schreiben zur Unterschrift vorlegen, wo dieser sich verpflichtet die Mitbestimmungsrechte anzuwenden.
08.06.2013 um 09:22 Uhr
Wenn es eh klar ist, braucht man es nicht unterschreiben... Zumal:Das BetrVG verpflichtet dazu, nicht der AG!
08.06.2013 um 11:45 Uhr
@gironimo
Haha ... suuuuper. Das ist ne tolle Idee. Donnerstag ist Monatssitzung. Das Schreiben bereite ich mal vor. Die Mitbestimmungsrechte tritt er nämlich gerade mit Füßen...
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