Erstellt am 06.10.2005 um 09:05 Uhr von Frank B.
Was soll der Schwachsinn!!!
Lies dir mal den §102 BetrVG genauer durch!!!
Sorry, aber deine Naivität bringt mich auf.
Erstellt am 06.10.2005 um 09:14 Uhr von viktor
Demnächst soll wohl der BR auch gleich noch die Kündigungen selbst schreiben.
Das würde die Personalabteilung doch sehr entlasten.
Erstellt am 06.10.2005 um 09:27 Uhr von Kathi
Mich entsetzt die Unkenntnis mancher BR-Vorsitzender. Wozu gibt es Seminare und Literatur?
Erstellt am 06.10.2005 um 09:47 Uhr von Mona
Es ist schon richtig, daß der gesamte BR einberufen werden muß und auch nicht so gut, wenn die BR--Vorsitzende dies nicht weiß. Aber wenn dem "Sonal" dies so krass gesagt wird, meldet sie/er sich vielleicht nicht mehr im Forum aus Angst vor der Bloßstellung. Wenn man ihr/ihm in der Tat nur den gewünschten Rat gibt und auf Literatur verweist paßt das doch, oder?
Erstellt am 06.10.2005 um 10:01 Uhr von Kölner
Ne ne, "Mona".... das geht sicherlich nicht! Man kann kein Mandat als AN-Vertreter ausfüllen, ein "bisschen" naiv sein und dann solche Fragen stellen.
Wenn einer solche Fragen stellt - und ich unterstelle hier ein klares Bewusstsein - dann gehört ihm gehörig die Meinung gesagt.
Vor allem: Da hängen weitere Menschen dran und die haben sich wahrscheinlich an dieses Forum noch nie gewandt und werden es dank eines solchen BR mit diesem Kenntnisstand auch nie mehr tun (können)!
Erstellt am 06.10.2005 um 11:45 Uhr von Kathi
Ich möchte das, was Kölner schreibt, noch unterstreichen. Wenn ein BR die elementarsten Dinge wie sein Mitbestimmungsrecht nicht kennt, ist er fehl am Platze. Wenn ein neuer BR Fragen hat, ist dies nachvollziehbar, aber wenn ein BR kurz vor Ende der Amtszeit nicht weiß, wie er bei einiger geplanten Kündigung zu verfahren hat, ist dies für die Belegschaft eine Katastrophe.
Erstellt am 06.10.2005 um 12:50 Uhr von sonal
ich bedank mich für eure antworten.
uns, der betriebsrat geibt es erst seit letzter woche und das seminar beginnt erst nächsten montag.
der fall wurde erledigt.
Erstellt am 06.10.2005 um 13:13 Uhr von Daisy
Hi, ich bin noch nicht lange hier im Forum mit dabei.
Aber wie hier gerade mit "sonal" verbal umgegangen worden ist finde ich katastrophal.
Also bitte, erst erfragen, ob jemand ein neuer und damit unwissender BR ler ist bevor man Sie/ihn so attakiert.
Durch die frühe Frage hier im Forum, hat sie den richtigen Schritt gemacht und noch "unwissend" vielleicht diese Kündigung richtig abgehandelt.
Als dann...Daisy
Erstellt am 06.10.2005 um 13:33 Uhr von Wotan
Hallo Sonal,
habe soeben Deinen Beitrag gelesen.
unterschreibe nichts ohne eine Entscheidung des Betriebsrates als Gremium. Gegenueber der Geschaeftsleitung gilts Du als Vertreter des Betriebsrates.Darauf verlaesst sich mit Recht Dein Geschaeftsfuehrer .Also Vorsicht!!
Gruß
Remo
Erstellt am 06.10.2005 um 16:26 Uhr von edelweis
Hi Sonal,
ich möchte mich den Ausführungen von Daisy anschließen. Auch ich bin relativ neu im Forum und manchmal über den "harschen"Ton einiger "User"entsetzt. DIese sind offensichtlich als fertige BR zur Welt gekommen. AUßerdem glaube ich, dass der unkollegiale Ton mehr neue Nutzer abschreckt als die unbedarften Fragen von Neulingen. Nachdem ich den ganzen Tag nachgedacht habe, ob ich zum Tonfall mancher Antworten etwas sage, hat mich Daisys Beitrag zur Meinungsäußerung gebracht. Zum Beitrag von Remo möchte ich sagen, dass ich einen GF, der das BetrVG nicht kennt, schlimmer finde als eine(n)"naiven" BRV. Aber Vorsicht Sonal, manchmal ist die Blauäugigkeit der GF auch nur gespielt! Viel Glück und Info bei dem Seminar. Im übrigen kannst Du Dir ziemlich viele "schlaue" Literatur beschaffen, die Kosten trägt der AG. Gruß aus dem "sonnigen"Sauerland.
Erstellt am 06.10.2005 um 23:18 Uhr von Soisses
Herr oder Frau Sonal,
einige Betriebsräte die hier schreiben haben offensichtlich jeglichen Kontakt zur Wirklichkeit verloren und sind nicht in der Lage sich in die Situation des Fragenden hineinzuverstezen.
Leider ist auch keiner der vernünftigeren Beantworter auf die Möglichkeit eingegangen in dem beschriebenen Fall dem Arbeitgeber tatsächlich den Gefallen zu tun.
Wenn er reinkommt und sagt "Hier unterschreiben dass Sie einverstanden sind." und der BRV tut dies umgehend in seiner Anwesenheit, dann ist die BR Anhörung unwirksam! Der Anwalt der gekündigten Kollegin freut sich darüber.
Erstellt am 07.10.2005 um 09:24 Uhr von bernd
So is' es Soisses, Du alter Fuchs.