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Änderungsvertrag

N
Nordfriesin
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Frage habe ich an Euch: Mitarbeiter, Vollzeit 40 Stunden hat die Chance eine höherwertige Tätigkeit zu bekommen. Änderungsvertrag in 37,5 Stunden ausserdem ein besseres Gehalt. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass nun nach einiger Zeit diese Stelle wegfallen würde und der Mitarbeiter wieder in den alten Vertrag zurückfallen müsste, dann ist hier die Frage wie es sich rechtlich verhält:

  • alter Vertrag, 40 Stunden, wieder weniger Gehalt ODER alter Vertrag mit 40 Stunden und trotzdem besseres Gehalt, quasi als Bestandsschutz ?

Oder noch eine Variante zurück in den alten Vertrag aber hier,( laut Chef) kann Mitarbeiter nicht mehr die Vollzeit 40 Stunden arbeiten sondern nur noch 37,5 Stunden und das auch noch bei geringerem Gehalt. Habt Ihr eine Antwort darauf, wie es sich rechtlich verhält ?

Was ist, wenn man wieder in den alten Arbeitsvertrag zurückgeht ?

2.28101

Community-Antworten (1)

A
AlterHase

22.05.2013 um 17:56 Uhr

@Nordfriesin

alter Vertrag, 40 Stunden, wieder weniger Gehalt ODER alter Vertrag mit 40 Stunden und trotzdem besseres >Gehalt, quasi als Bestandsschutz? Da der Arbeitsplatz wegfällt, gibt es keinen Bestandsschutz. Hier hätte der AG sogar die Möglichkeit per Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen, noch schlechtere Konditionen anzubieten. Also Finger weg.......

zurück in den alten Vertrag aber hier,( laut Chef) kann Mitarbeiter nicht mehr die Vollzeit 40 Stunden arbeiten >sondern nur noch 37,5 Stunden und das auch noch bei geringerem Gehalt. Wenn der Chef dieses begründen kann und nicht eine Schikane dahintersteht - die natürlich auch nachgewiesen werden müsste - kann er dies natürlich so umsetzen. Auch hier wären wir wieder bei den betrieblichen Gründen.

Wenn er diese Chance wahrnehmen will, geht kein Weg daran vorbei, im geänderten AV festzuhalten, dass er im Falle des Falles zu den alten Bedingungen zurückkehren kann.

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