Erstellt am 20.06.2011 um 20:11 Uhr von nicoline
@guenasta,
*Sehen wir dieses richtig ??? *
Nein!
Der AG kann jedem AN eine Änderung seines Vertrage anbieten. Stimmt der AN zu: (scheinbar) alles wunderbar. Lehnt der AN ab, folgt häufig eine Änderungskündigung und dann wäre der BR tatsächlich anzuhören.
Erstellt am 21.06.2011 um 09:06 Uhr von rkoch
@nicoline
Richtig, und im Detail falsch zugleich.....
Auch wenn der Änderungsvertrag nicht als Vertrag an sich der Zustimmung bedarf (und auch keine Änderungskündigung sein muß) muß der AG die wesentlichen Änderungen dem BR mitteilen, schließlich hat ein Änderungsvertrag oft mitbestimmungspflichtige Folgen: Versetzung, Umgruppierung, Arbeitszeit, etc. und ohne Kenntnis der Änderungen kann der BR nicht feststellen ob seine MBR verletzt wurden. Die Wahrscheinlichkeit das ein BR bei einem Änderungsvertrag auch anzuhören ist, ist dann i.d.R. doch recht hoch.
@guenasta
> dass dieses eine Änderungskündigung ist und wäre dann ja auch zustimmungspflichtig.
Eine Änderungskündigung (wenn es denn eine wäre) besteht aus zwei Komponenten:
Einer Kündigung, die selbst NICHT der Zustimmung des BR bedarf (außer in dem Ausnahmefall des §103 BetrVG).
Einem neuen Vertragsangebot: Und dabei oft aber nicht immer: Eine personelle Maßnahme der der BR die Zustimmung erteilen muss.
In diesem Sinne, naja, fast richtig :-)
Erstellt am 21.06.2011 um 18:27 Uhr von nicoline
@rkoch,
die Frage war:
*dass dieses eine Änderungs***kündigung*** ist und wäre dann ja auch zustimmungspflichtig. Sehen wir dieses richtig ??? *
und nicht, ob und wie der BR hier informiert werden muss. Die im Vorgang steckenden Details beantwortest Du gerne ;-)) und wir alle lernen gerne, aber die Frage war eine andere, als das, was Du beantwortet hast (wissen möchtest) ;-))