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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderungsvertrag

K
KOHL2016
Sep 2022 bearbeitet

Wir haben einen Kollegen der aufgrund von Zeitverstössen/ absichtliches Fehlbuchen von Einsatzzeiten abgemahnt wird. Des Weiteren legt man ihm ein Änderungsvertrag vor, der besagt das er keine Rufbereitschaft, Hintergrundbereitschaft mehr machen darf und man verbietet ihm Mobile Work( BV dazu besteht). Jetzt setzt man ihm die Pistole auf die Brust das er diesen bis morgen zu unterschreiben hat sonst fristlose Kündigung. Da haben wir aber direkt gegen gesprochen, BR ist vorher zu hören.

Mir ist klar das wir bei Änderungsverträgen erstmal keine Mitbestimmung haben, sicher bin ich mir nur nicht bei Änderung zur BV Mobile Work.

Aber meine Frage ist eigentlich nur ist dies überhaupt rechtlich ihm eine Frist bis morgen zu setzen?

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Community-Antworten (2)

E
enigmathika

01.09.2022 um 20:40 Uhr

Es ist nett, dass sie ihm überhaupt einen Änderungsvertrag anbieten. Bei Abeitszeitbetrug, noch dazu in der Mehrzahl, ist eine außerordentliche Kündigung durchaus legitim.

S
seehas

02.09.2022 um 09:31 Uhr

Mobile Work setzt ein gewisses gegenseitiges Vertrauen voraus. Als Arbeitgeber hätte ich dieses Vertrauen auch nicht mehr. Als Betriebsrat würde ich mich hier auch nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen, vermutlich hätte unser Gremium bei dieser Latte an Verstößen einer fristlosen Kündigung sogar zugestimmt. Der BR ist nicht dafür da Kolleginnen und Kollegen die auf Kosten der anderen Beschäftigten das Beste für sich herausholen wollen zu unterstützen. Der BR ist dafür da willkürliche Akte des Arbeitgebers zu erschweren oder verhindern.

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