Erstellt am 04.01.2007 um 21:33 Uhr von Bergmann
@ Knolle ,
wenn du BRV bist ,setz ich eigentlich voraus,das du die Frage selber beantworten kannst !
Aber wir helfen gerne !Wer wollte das du auf die neue Arbeitsstelle kommst-du oder dein AG ?Wenn du-dann sitzt dein AG am längeren Hebel-wenn dein AG dann bist du gut dran !Es ist Nötigung-aber legal !
Erstellt am 04.01.2007 um 23:44 Uhr von paula
das ist aber nur umgangssprachlich eine nötigung. im strafrechtlichen sinne wohl eher nicht....
Erstellt am 04.01.2007 um 23:46 Uhr von mille
@knolle,
jetzt sag ich mal aus dem Bauch heraus, zu einem neuen Arbeitsplatz gehört doch eine Änderungskündigung. Wurde der Betriebsrat dazu nach § 103 gehört?
Erstellt am 05.01.2007 um 19:06 Uhr von Knolle
Änderungskündigung gab es nicht, wurde nur Änderungsvertrag gemacht da ich im Betrieb verbleibe. Betriebsrat wurde nicht gehört da ich selbst im BR bin . nach Ansicht meines GF.
Erstellt am 05.01.2007 um 19:32 Uhr von Bergmann
@ Knolle ,
das MBR des BR wird nicht außerkraftgesetzt durch die Tatsache , das ein BRM davon betroffen ist !Höchstens kannst du wegen "Befangenheit " nicht mitabstimmen !
Erstellt am 05.01.2007 um 19:35 Uhr von waschbär
Knolle,
na ja ggf dachte der AG , das du der Hausmeister Rudi bist und das dir das alles nicht so wichtig ist !
... ggf müsstest du das Richtig stellen sonst denkt noch einer das du Hausmeister Krause bist ....
Und ja ich habe immer noch einen verdammten Karter.... aber was geht dich das an ? Fr Poldi ? und nein ich Antworte dir immer noch nicht via "Eigene Mail" nicht mal wenn du die Melanie bist ? Bitte verschone mich...
Erstellt am 05.01.2007 um 22:04 Uhr von Fayence
"Höchstens kannst du wegen "Befangenheit " nicht mitabstimmen!"
Bergmann,
Deine Aussage ist so nicht korrekt! :-)
Ein BRM MUSS, wenn es selber von einer personellen Einzelmaßnahme betroffen ist (§§ 99, 102, 103) sowohl von der Beratung als auch von der Beschlussfassung ausgeschlossen und durch ein Ersatzmitglied vertreten werden! Es darf im Vorfeld lediglich angehört werden.