Erstellt am 21.01.2016 um 17:32 Uhr von gironimo
Du meinst aber nicht Änderungskündigung? (Da hätte ja der BR beteiligt werden müssen.)
Und welcher Vertrag ist nun nicht mehr gültig? Der neu angebotene? Das wäre ja nun nicht weiter schlimm - man hat ja einen alten Vertrag.
Erstellt am 21.01.2016 um 17:33 Uhr von paula
das geht auf § 147f. BGB zurück. Der AG will eben nicht länger an sein Angebot gebunden sein...
Erstellt am 21.01.2016 um 17:46 Uhr von Kisser
Der neu angebotene ist nicht mehr gültig. Die Mitarbeiter wollten ihn halt prüfen lassen, aber dafür war ja im Prinzip gar keine Zeit, wollte halt einfach wissen ob es Fristen gibt, wenn keine Vereinbart ist, bis wann man sich entscheiden muss, oder die Geschäftsführung einfach nach 5 Tagen sagen kann: Pech gehabt....
Erstellt am 21.01.2016 um 23:41 Uhr von Pjöööng
Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.