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Sind Änderungen bei Stellenbeschreibungen mitbestimmungspflichtig?

S
Stella
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,ich habe folgende Frage: Ist eine Stellenbeschreibung mitbestimmungspflichtig? In unserem Unternehmen wurden für alle Mitarbeiter neue Stellenbeschreibungen ausgeteilt. Diese doch sehr stark von den vorherigen abweicht. Bei mir ist es so, das ich bis jetzt für die Schlüsselgewalt eine Funktionszulage bekommen habe. Und nun wurde mir die Schlüsselgewalt entzogen (Kündigung der Zulage) und gleichzeitig ist diese Übernahme der Schlüsselgewalt in meiner neuen Stellenbeschreibung aufgetaucht, neben noch anderen Punkten wie Aufnahme in die nächtliche Rufbereitschaft. Bei meinen Kollegen in den anderen Abteilungen wurden Abteilungsübergreifene Änderungen vorgenommen. Muss das nicht mit den Mitarbeitern besprochen und vereinbart werden? Danke für eure Antworten Stella Die letzte Änderung der Stellenbeschreibungen war im Oktober 2010 und da gab es zu den vorherigen keine Änderungen.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

21.05.2013 um 11:27 Uhr

Die Stellenbeschreibungen ansich sind natürlich mitbestimmungsfrei, da sie eine Konkretisierung des Arbeitsvertrages darstellt. So gesehen, braucht man (der AN) sie nicht einfach akzeptieren, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben - noch dazu, wenn sie mit der Entgeltfindung zusammen hängen.

Für den BR stellt sich eher die Frage, ob die Veränderungen der Aufgabenbereiche nicht in einigen Fällen Versetzungen sein können. Da wäre der BR natürlich im Boot. (§ 99 BetrVG)

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