Erstellt am 15.01.2015 um 15:39 Uhr von metallica
Wie soll denn die Kooperation aussehen? Ein paar Flyer auslegen oder Rabatte/ Gutscheine im als Prämien im weitesten Sinne?
Erstellt am 15.01.2015 um 15:39 Uhr von Dezibel
Hmmmm ... was wollt ihr da mitbestimmen?
Erstellt am 15.01.2015 um 15:48 Uhr von xtraastra
Es soll eine Kooperation sein im sinne eines vertrages zwischen Unternehmen und Fitnessstudio. Das ist alles nir Theorie, da sich mein Prüfungsthema um gesundheitssteigerung im unternehmen befasst. Wollte einfach nur wisse ob es mitbestimmungspfluchtig ist oder ob der betriebsrat nur informiert werden muss. Wenn jemand dazu mir die gesetzliche quelle sagen könnte, wäre es umso besser ;-)
Erstellt am 15.01.2015 um 16:13 Uhr von Pjöööng
Du wirst wahrscheinlich nicht umhinkommen, Dich mal ausführlich mit § 87 (1) 8. BetrVG und dessen Kommentierungen zu beschäftigen.
Es kann, muss aber nicht mitbestimmungspflichtig sein.
Erstellt am 15.01.2015 um 19:45 Uhr von gironimo
so wie ich diese Art von Cooperation kenne, fällt dies lediglich unter das Tätigkeitsfeld des BR aus dem § 80 BetrVG: "Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
(...);
Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen; (...)
Erst wenn es um Zuschüsse des Arbeitgebers zum Mitgliedsbeitrag oder Nutzungsregeln geben sollte, kommt eine Mitbestimmung ins Spiel.