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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmungspflichtig ?

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xtraastra
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich mache gerade eine Fortbildung zum personalfachkaufmann. Ich habe eine frage bzgl der mitarbeitergesundheit. Besteht eine mitbestimmungspflicht oder nur eine anhörungspflicht, wenn ea darum geht eine kooperation mit einem fitnessstudio zu schließen bzw. Ein fitnessstudio im Unternehmen zu errichten ?

2.05305

Community-Antworten (5)

M
metallica

15.01.2015 um 16:39 Uhr

Wie soll denn die Kooperation aussehen? Ein paar Flyer auslegen oder Rabatte/ Gutscheine im als Prämien im weitesten Sinne?

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Dezibel

15.01.2015 um 16:39 Uhr

Hmmmm ... was wollt ihr da mitbestimmen?

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xtraastra

15.01.2015 um 16:48 Uhr

Es soll eine Kooperation sein im sinne eines vertrages zwischen Unternehmen und Fitnessstudio. Das ist alles nir Theorie, da sich mein Prüfungsthema um gesundheitssteigerung im unternehmen befasst. Wollte einfach nur wisse ob es mitbestimmungspfluchtig ist oder ob der betriebsrat nur informiert werden muss. Wenn jemand dazu mir die gesetzliche quelle sagen könnte, wäre es umso besser ;-)

P
Pjöööng

15.01.2015 um 17:13 Uhr

Du wirst wahrscheinlich nicht umhinkommen, Dich mal ausführlich mit § 87 (1) 8. BetrVG und dessen Kommentierungen zu beschäftigen.

Es kann, muss aber nicht mitbestimmungspflichtig sein.

G
gironimo

15.01.2015 um 20:45 Uhr

so wie ich diese Art von Cooperation kenne, fällt dies lediglich unter das Tätigkeitsfeld des BR aus dem § 80 BetrVG: "Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: (...); Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen; (...)

Erst wenn es um Zuschüsse des Arbeitgebers zum Mitgliedsbeitrag oder Nutzungsregeln geben sollte, kommt eine Mitbestimmung ins Spiel.

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