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mitbestimmungspflichtig

E
Emilie
Nov 2016 bearbeitet

Ist der betriebsrat mitbestimmungspflichtig bei kuendigung 400 euro kraefte due weniger als ein halbes jahr im unternehmen sind?

1.01106

Community-Antworten (6)

K
Kölner

12.01.2013 um 19:56 Uhr

Der BR ist vor JEDER Kündigung zu hören....

K
KimKakao

12.01.2013 um 21:47 Uhr

Ja, genau ihr habt bei allen Kündigungen ein Mitbestimmungsrecht nach Paragraph 102 BetrVG. Ob die Kollegen schon über 6 Monate im Betrieb sind spielt nur eine Rolle in ihrem Kündigungsschutzprozess. Das Kündigungsschutzgesetz und damit besserer Kündigungsschutz ist erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit anwendbar.

E
Emilie

13.01.2013 um 22:20 Uhr

also koennen sie nicht einfach gekuendigt werden wenn wir einwaende haben.

N
Nubbel

13.01.2013 um 22:22 Uhr

kündigen kann der arbeitgeber immer, er muß euch nur immer vorher anhören, wie kölner schon schrieb

A
Arkalus

14.01.2013 um 12:13 Uhr

Und wenn er euch nicht anhört, können die 400EUR-Kräfte innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen und sind weiter beschäftigt.

Reichen sie keine Klage ein, wird die Kündigung gültig.

L
Lurchi

14.01.2013 um 16:04 Uhr

Mitunter ist es günstig dem AG hier vor Augen zu führen, dass er sich in eigene Knie schießt. Sollte er ohne Anhörung kündigen, so kann man dies zunachst dem zu Kündigenden stecken. Klagt er daraufhin auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung(keine Anhörung des BR), ist es gut möglich das zum Ende des Prozesses durchaus 6 Monate vergangen sind. Dann wird es lustig für den AG....also vielleicht einfach mal auf die Nase fallen lassen.

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