Erstellt am 12.01.2013 um 18:56 Uhr von Kölner
Der BR ist vor JEDER Kündigung zu hören....
Erstellt am 12.01.2013 um 20:47 Uhr von KimKakao
Ja, genau ihr habt bei allen Kündigungen ein Mitbestimmungsrecht nach Paragraph 102 BetrVG. Ob die Kollegen schon über 6 Monate im Betrieb sind spielt nur eine Rolle in ihrem Kündigungsschutzprozess. Das Kündigungsschutzgesetz und damit besserer Kündigungsschutz ist erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit anwendbar.
Erstellt am 13.01.2013 um 21:20 Uhr von emilie
also koennen sie nicht einfach gekuendigt werden wenn wir einwaende haben.
Erstellt am 13.01.2013 um 21:22 Uhr von Nubbel
kündigen kann der arbeitgeber immer, er muß euch nur immer vorher anhören, wie kölner schon schrieb
Erstellt am 14.01.2013 um 11:13 Uhr von arkalus
Und wenn er euch nicht anhört, können die 400EUR-Kräfte innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen und sind weiter beschäftigt.
Reichen sie keine Klage ein, wird die Kündigung gültig.
Erstellt am 14.01.2013 um 15:04 Uhr von Lurchi
Mitunter ist es günstig dem AG hier vor Augen zu führen, dass er sich in eigene Knie schießt.
Sollte er ohne Anhörung kündigen, so kann man dies zunachst dem zu Kündigenden stecken. Klagt er daraufhin auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung(keine Anhörung des BR), ist es gut möglich das zum Ende des Prozesses durchaus 6 Monate vergangen sind. Dann wird es lustig für den AG....also vielleicht einfach mal auf die Nase fallen lassen.