mitbestimmungspflichtig
Ist der betriebsrat mitbestimmungspflichtig bei kuendigung 400 euro kraefte due weniger als ein halbes jahr im unternehmen sind?
Community-Antworten (6)
12.01.2013 um 19:56 Uhr
Der BR ist vor JEDER Kündigung zu hören....
12.01.2013 um 21:47 Uhr
Ja, genau ihr habt bei allen Kündigungen ein Mitbestimmungsrecht nach Paragraph 102 BetrVG. Ob die Kollegen schon über 6 Monate im Betrieb sind spielt nur eine Rolle in ihrem Kündigungsschutzprozess. Das Kündigungsschutzgesetz und damit besserer Kündigungsschutz ist erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit anwendbar.
13.01.2013 um 22:20 Uhr
also koennen sie nicht einfach gekuendigt werden wenn wir einwaende haben.
13.01.2013 um 22:22 Uhr
kündigen kann der arbeitgeber immer, er muß euch nur immer vorher anhören, wie kölner schon schrieb
14.01.2013 um 12:13 Uhr
Und wenn er euch nicht anhört, können die 400EUR-Kräfte innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen und sind weiter beschäftigt.
Reichen sie keine Klage ein, wird die Kündigung gültig.
14.01.2013 um 16:04 Uhr
Mitunter ist es günstig dem AG hier vor Augen zu führen, dass er sich in eigene Knie schießt. Sollte er ohne Anhörung kündigen, so kann man dies zunachst dem zu Kündigenden stecken. Klagt er daraufhin auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung(keine Anhörung des BR), ist es gut möglich das zum Ende des Prozesses durchaus 6 Monate vergangen sind. Dann wird es lustig für den AG....also vielleicht einfach mal auf die Nase fallen lassen.
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