Mitbestimmungspflichtig oder nicht
Guten Tag, unsere AGin hat ein Mitteilungsblatt an die Mitarbeiter herausgegeben, ohne den BR mit einzubinden. Ist das nicht mitbestimmungspflichtig? Außerdem hat ein MA ohne den BR zu informieren eine Weiterbildungsmaßnahme aufgegriffen, mit dem Argument, dass die MA die brauchen und somit für Qualifizierung eingebracht werden. (Der MA wollte diesen Kurs besuchen, da zu wenig Teilnehmer und zu teuer, hat er das für die MA im Haus in die Wege geleitet). Das Gremium will diese Kurse nicht, da zum einen Schlagfertig durchs Berufsleben und Gedächtnistrainig erstmal nur für Frauen angeboten wurde und gnädigerweise evtl. auch Herren daran teilnehmen dürfen. Die Betriebsräte wurden angesprochen, ob jetzt auch Selbstverteidigung und Massagen angeboten werden dürfen usw. die Frozzeleien kennt man ja. Hat jemand einen Rat für uns?
Community-Antworten (5)
25.04.2007 um 20:15 Uhr
Hi,
in puncto Bildungsmassnahmen siehe §§ 97,98 BetrVG. Hier wurde bestimmt, so wie Du das schilderst, gegen Mitbestimmungsrechte die Ihr habt, verstossen. Maßnahme dazu in §23 Abs.3 BetrVG.
Gruß
25.04.2007 um 20:27 Uhr
@da-grinch Sehe ich nicht so wie Du. Zumal Bruno Braun verschiedene Fragen "gemixt hat". Der Reihe nach.
"Guten Tag, unsere AGin hat ein Mitteilungsblatt an die Mitarbeiter herausgegeben, ohne den BR mit einzubinden. Ist das nicht mitbestimmungspflichtig?" Ein einfaches Mitteilungsblatt wäre nur mitbestimmungspflichtig, wenn der Inhalt sich auf Dinge aus dem § 87 BetrVG bezieht. Ansonsten kann er mitteilen, was er will!
"Außerdem hat ein MA ohne den BR zu informieren eine Weiterbildungsmaßnahme aufgegriffen, mit dem Argument, dass die MA die brauchen und somit für Qualifizierung eingebracht werden." Ist das nicht Privatsache? Er kann andere Kollegen einladen so viel er will! Was er zusätzlich behauptet ist auch sekundär!
"(Der MA wollte diesen Kurs besuchen, da zu wenig Teilnehmer und zu teuer, hat er das für die MA im Haus in die Wege geleitet). Das Gremium will diese Kurse nicht, da zum einen Schlagfertig durchs Berufsleben und Gedächtnistrainig erstmal nur für Frauen angeboten wurde und gnädigerweise evtl. auch Herren daran teilnehmen dürfen. Die Betriebsräte wurden angesprochen, ob jetzt auch Selbstverteidigung und Massagen angeboten werden dürfen usw. die Frozzeleien kennt man ja. Hat jemand einen Rat für uns?" Wenn solche Kurse angeboten werden: Bitte! Wer daran teilnehmen will soll das tun! Das Gremium hat rein gar nichts damit zu tun!
Oder habe ich überlesen, dass der AG - wie auch immer - hier im Spiel ist?
26.04.2007 um 09:45 Uhr
@Kölner
Du hast nicht überlesen, dass der AG mit im Spiel ist, ich hatte es nicht erwähnt. Ja freilich ist der mit im Boot, er muss diese Kurse ja bezahlen und die MA für diesen Tag freistellen. Wäre das Angebot an alle MA gegangen und nicht über die Abteilungsleiter, die dann ausgewählt haben, wer gehen darf oder soll oder muss, hätte das ganze Gleichberechtigungscharakter und - siehe da - es wurde nur den Männern angeboten! Vielleicht kannst du noch was dazu sagen, bitte. Schönen Tag wünscht Bruno Braun
26.04.2007 um 09:55 Uhr
@Bruno Braun Können denn alle AN des Betriebes daran teilnehmen, oder nicht? Ansonsten ist auch nur die Auswahl zu kritisieren. Nicht unbedingt der Inhalt! Zumal es sich ja auch nicht um eine kuriose oder gar ehrverletztende Fortbildungsreihe ("modellieren mit Kartoffelsalat" oder "wir kneten uns eine Krippe aus Exkrementen") handelt.
26.04.2007 um 12:23 Uhr
Kölner,
"wir kneten uns eine Krippe aus Exkrementen" mhhh , ein Autogramm von "Ratzinger" bekommst Du mit solchen Aussagen aber nicht !
Ausserdem werden wir leider deine Kölnerdom freikarte , einziehen müssen ............ gins,grins
grüsse aus Köln-Weiden
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