Erstellt am 28.11.2019 um 18:11 Uhr von Pickel
Dies dürfte nach Einschätzung der spärlichen Informationen mitbestimmungsfrei unter das Direktionsrecht fallen
Erstellt am 28.11.2019 um 19:16 Uhr von Dummerhund
Solange es nur das Entgegennehmen der Reagenzien ist wäre das wohl Mitbestimmungsfrei:
Wegen der Sensibilität des Inhaltes der Reagenzien, könnte ich mir gut vorstellen das eine Dokumentation erfolgen muss. Je nach Art und Weise wie die zu erfolgen hat würde ich sogar als BR Schulungen dazu fordern.
Erstellt am 29.11.2019 um 10:28 Uhr von Kjarrigan
Wenn die Kollegen als MTA angestellt sind, kann der AG mitbestimmungsfrei das anordnen, was in der Ausbildung zum MTA gem. Ausbildungsplan vermittelt wird.
Dazu gehört imho auch die Wareneingang ihrer gelieferten Reagenzien. (betrieblicher Eigenbedarf)
Anders sähe es aus wenn die Reagenzien z. B. auch verkauft werden und sozusagen Palettenwwise angeliefert werden.
@Dummerhund - was für Schulunge meinst du - MTA haben eine Ausbildung und zusätlich gibt es noch das MTA Gesetz - Wie die also mit Ihren Stoffen umzugehen haben, sollten die gelernt haben inkl. evtl. nötiger Dokumentationen dazu.