Erstellt am 16.05.2013 um 23:04 Uhr von Kölner
@laucha
Bei einer fristlosen Kündigung kann man nur Bedenken äußern!
Da kann man faktisch alles reinschreiben, was einem in den Sinn kommt. Einen Anwalt braucht man als BR auch dabei nicht.
Dem AN ist zu empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen, denn die Kündigung wird der BR vermutlich nicht verhindern.
Erstellt am 16.05.2013 um 23:36 Uhr von Barschti
Entscheidend ist ob der MA von der Kündigung schon wußte bevor der BR informiert wurde. Dann ist die Kündigung sowie wirkungslos und die Klage auf Wiedereinstellung läuft dann ganz locker von der Hand.
Der Kündigung sollte generell wiedersprochen werden, damit haben die Kollegen es immer einfacher vor dem Arbeitsgericht.
Letzendlich werdet ihr die Kündigung icht verhindern können, aber ihr könnt soweit mitarbeiten, das er wiedereingestellt werden kann.
Übrigens wenn so viele abgemahnt wurden, ist es mal Zeit das ihr mit dem AG sprecht und wenn ihr gewerkschaftlich organisiert seit, diese darüber informiert.
Erstellt am 16.05.2013 um 23:48 Uhr von laucha
Dem ma wurde heute gestern mitgeteilt das sich der ag beim essen überlegt ihn morgen fristlos zu kündigen und dies hat er dem ag heute mitgeteilt und freigestellt. Und danach den br die Anhörung für morgen übergeben.
Erstellt am 17.05.2013 um 00:16 Uhr von Tobistef
Hallo ihr Lieben,
Faktum bleibz ertsmal bei den Tatsachen!!!
Wichtig!! Br wiederspricht der Kündigung und der AG muss die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Punkt 2 Kundigungsschutzklage durch den AN laufen lassen.
Und dann muss mann sehen, was der Ag in der Hand hat und wie stark der AN gewillt ist noch in den Betrieb weiter arbeiten zu wollen.
A) Er will nicht, tut aber so, kann er noch eine gute Abfindeung aushandeln.
b) Er will und ist auch bereit weiter dafür zu kämpfen, dann soll er es.
Mann kann kündigung verhindern, aber nur mit viel arbeitseinsatz und einen starken Willen.
Gruss Tobistef
Erstellt am 17.05.2013 um 07:37 Uhr von Kölner
@tobistef
Bei deinem Beitrag ist so viel falsch, dass man ihn löschen müsste.
Erstellt am 17.05.2013 um 08:59 Uhr von gironimo
Ihr solltet die Anhörung noch einmal genau durchlesen. Vielleicht will der AG auch "hilfsweise fristgerecht" kündigen. Dann müsst Ihr den Fall aus beiden Perspektiven sehen also zur fristlosen Stellung nehmen und zur hilfsweisen fristgerechten ebenso.
Ich würde im Übrigen auf jedem Fall auch mit einem Widerspruchsgrund aus dem § 102 BetrVG antworten - auch wenn man nur Bedenken äußern darf. Ebenso würde ich bezweifeln, dass der BR ordnunggemäß gehört wurde, da der genannte Grund unwahrscheinlicvh erscheint und der BR vermutet, dass die wahren Kündigungsgründe nicht genannt werden (oder so ähnlich).
Wie Du den AG schilderst, wird er natürlich dennoch kündigen (er braucht die Zustimmung des BR nicht) und der Betroffene muss zum Gericht.
Erstellt am 17.05.2013 um 09:08 Uhr von Pjöng
Zitat Barschti: "Entscheidend ist ob der MA von der Kündigung schon wußte bevor der BR informiert wurde. Dann ist die Kündigung sowie wirkungslos"
Das ist absolut falsch!
Zitat Barschti: "und die Klage auf Wiedereinstellung läuft dann ganz locker von der Hand."
Wieso "Klage auf Wiedereinstellung"? Hier käme wohl nur eine Kündigungsschutzklage in Frage.
Zitat Barschti: "Der Kündigung sollte generell wiedersprochen werden, damit haben die Kollegen es immer einfacher vor dem Arbeitsgericht. "
Wieso sollte er es mit einem Widerspruch (der gesetzlich gar nicht vorgesehen ist) einfacher vor Gericht haben?
Erstellt am 17.05.2013 um 09:28 Uhr von rolfo
@tobistef
Was verzapfst du da für einen Unsinn, bei dir trifft der Spruch wohl 100 %ig zu. Für andere waren die besuchten Seminare kostenlos, für dich umsonst.
Erstellt am 17.05.2013 um 10:57 Uhr von Lotte
Hallo,
naja, wollen wir mal davon ausgehen, dass tobistef gedacht hat, dass es sich bei der Kündigung um eine außerordentliche Kündigung eines BRM handelt...
leucha,
Ihr könnt Bedenken äußern und z. B. die Anhörung auseinander nehmen: Wurde dem BR mitgeteilt wann die Arbeitsverweigerung geschah, wie sie vonstatten ging und um welche Arbeit es sich handelte, die verweigert wurde? Wurde dem AN eine eindeutige Anweisung gegeben? Gehört die Arbeit zu seinen Aufgaben? Gibt es ein Organisationsverschulden? Gerade das Organisationsverschulden jagt einem AG unter Umständen einen Schrecken ein.
Wurde ein Schaden verursacht?
All das könnt Ihr in Euren Bedenken äußern. Solltet dabei aber berücksichtigen, dass Ihr nur solche Fragen stellt und Sachverhalte darstellt die dem AG nicht zu sehr auf den Prozess vorbereiten, andererseits bekommt das Gericht auch die Bedenken des BR und einen Einblick in Ungereimtheiten, die es (so habe ich es erlebt) auch sehr genau hinterfragt.
Zu den Abmahnungen: bei 50 würde ich einen kollektiven Tatbestand und Eure Mitbestimmung sehen.
LG Lotte
Erstellt am 17.05.2013 um 21:01 Uhr von polybär
@rolfo,
der war gut !!!!! Besser hätte es Metronom nicht ausdrücken können !
@laucha,
ANWALT !!! Das ist das einzigste was dem AS hilft. Der BR kann bei der Frist losen nur seinen Senf dazu geben, richtig stoppen kann er wohl kaum.
hat der AG ersatzweise die Ordnendliche Ausgesprochen ??
Erstellt am 18.05.2013 um 18:29 Uhr von laucha
Nein er bleibt bei fristlos, aber der AN hat Rechtsbeistand und wir haben ihm such geraden zur Arbeit zu erscheinen und seine Arbeitskraft zur Verfügung zustellen da vom ag alles nur mündlich kam bis wir für die Freistellung etwas schrifiches haben. Wir stellen jetzt unsere bedenken klar und stimmen nicht zu. Berufen und auf den 102
Und warten was kommt ich habe unseren tkbr für nächste woche geladen um die gesamte Situation im Betrieb auf den Tisch zu bekommen mit AG. Lieben Dank für eure tollen Tips.