Erstellt am 06.10.2009 um 07:34 Uhr von rolfo
Fristlose Kündigung bedeutet nur dass sich der AG nicht an die üblichen ( tariflichen oder gesetzlichen ) Kündigungsfristen hält.
Erstellt am 06.10.2009 um 07:44 Uhr von Ferdisch
Danke Rolfo,
bedeutet als er kann zu mir an meinen Arbeitsplatz kommen und mich auffordern den Betrieb zu verlassen. Ohne Vorankündigung !!!
Erstellt am 06.10.2009 um 08:14 Uhr von Dielöwin
@ Ferdisch
Also eine fristlose oder überhaupt Kündigung setzt erstmal die ordnungsgemäße Anhörung des BR voraus.Der BR muß eine BR-Sitzung machen und dann darüber abstimmen (3 Tage). Und dann kann der AG noch lange nicht Dich so einfach vom Arbeitsplatz entfernen. Ich hoffe doch ihr habt einen BR? Da muß der AN aber ganz böse gewesen sein
Erstellt am 06.10.2009 um 08:19 Uhr von rolfo
auch bei einer fristlosen Kündigung ist der Betriebsrat anzuhören. Erfolgte keine Anhörung des BR ist die Kündigung wirkungslos.
Er kann dich sofort von der Arbeit freistellen, ja. Kündigung muss schriftlich erfolgen. Muss aber ggf. damit rechnen dass das Arbeitsgericht die fristlose Kündigung zurückweist, dann muss er dir den Lohn bezahlen.
Ich hoffe, du hast gleich Kündigungsschutzklage eingereicht und den Weiterbeschäftigungsanspruch gestellt. Frist dafür innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung.
Erstellt am 06.10.2009 um 09:42 Uhr von derdermalwjlwar
Ferdisch,
der AG kann denjenigen der gekündigt werden soll natürlich sofort von der Arbeit freistellen und aus dem Betrieb weisen. Was er nicht tun kann oder darf, ist die sofortige Kündigung ohne Anhörung des BR.
Erstellt am 06.10.2009 um 09:43 Uhr von linuslinux
wenn es einen BR gibt....